Ungereinigte leere Verpackungen
#2482
19.01.2005 15:12
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Anonym
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Anonym
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Nach Art. 5.1.3 müssen Ungereinigte leere Verpackungen gleich gekennzeichnet werden wie gefüllte Verpackungen. Wie ist das mit dem Beförderungspapier, müssen die Gefahrengutangaben dieser Packungen auf dem Beförderungspapier sein angegeben werden?
Ich Danke zum voraus für Hilfreiche Antworten
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Re: Ungereinigte leere Verpackungen
#2483
19.01.2005 16:30
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Mavo
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Hallo,
ich denke die Antwort hierzu wirst du im Kapitel 5.4.1.1.6 ff finden. Dort steht wie im Beförderungspapier die Angaben lauten müssen. z.B. Leeres Faß aus Stahl, letztes Ladegut: UN 1090,Aceton, 3, III
gruß Mavo
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Re: Ungereinigte leere Verpackungen
[Re: Mavo]
#2484
19.01.2005 18:51
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J. Holzapfel
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Mavo
warum so?
z.B. Leeres Faß aus Stahl, letztes Ladegut: UN 1090,Aceton, 3, III
laut ADR heißt der richtige Eintrag:
LEERE VERPACKUNG, 3
So jedenfalls lese ich 5.5.1.1.6.1 und gebe auch entsprechende Papiere auf den Transport mit.
Dein Eintrag gilt bei 'größeren' Einheiten.
Zuletzt bearbeitet von J. Holzapfel; 19.01.2005 18:54.
Grüße aus der Pfalz Jürgen
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Re: Ungereinigte leere Verpackungen
[Re: J. Holzapfel]
#2485
20.01.2005 09:30
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Mavo
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stimmt, hast recht, mein Fehler, nur es ist Kapitel 5.4 und nicht 5.5 <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />, habs gefunden <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von Mavo; 20.01.2005 11:02.
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Re: Ungereinigte leere Verpackungen
[Re: Mavo]
#2486
20.01.2005 16:19
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Anonym
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Danke für die Hinweise!
Gruss aus der Schweiz
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Re: Ungereinigte leere Verpackungen
[Re: Mavo]
#2487
20.01.2005 17:48
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J. Holzapfel
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stimmt, hast recht, mein Fehler, nur es ist Kapitel 5.4 und nicht 5.5 <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />, habs gefunden <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Grüße aus der Pfalz Jürgen
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Re: Ungereinigte leere Verpackungen
[Re: J. Holzapfel]
#2488
28.01.2005 10:46
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Steffen Renner
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Hallo Kollegen,
bitte beachtet die Neuerungen des ADR 2005 zu diesem Thema.
Im Beforderungspapier wird nicht mehr die Klasse des letzten Gefahrgutes angegeben. Siehe ADR 2005: 5.4.1.1.6.1 Für ungereinigte leere Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Güter anderer Klassen als der Klasse 7 enthalten, einschließlich ungereinigte leere Gefäße für Gase mit einem Fassungsraum von höchstens 1000 Litern, muss die Bezeichnung im Beförderungspapier lauten: »LEERE VERPACKUNG«, »LEERES GEFÄSS«, »LEERES GROSSPACKMITTEL (IBC)« bzw. »LEERE GROSSVERPACKUNG«, ergänzt durch die Angaben gemäß Absatz 5.4.1.1.1 c) für das letzte Ladegut. Beispiel: »LEERE VERPACKUNG, 6.1 (3)«.
Das heisst - ich muss in Zukunft die Gefahrzettelmuster inkl. evtl Nebengefahren mit angeben.
Grüsse Steffen
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