Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
#24915
05.06.2018 15:16
|
Registriert: Oct 2017
Beiträge: 19
johnny_b
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Oct 2017
Beiträge: 19 |
Hallo zusammen, verstehe ich die Vorschriften richtig, dass eine Umverpackung von Einzelverpackungen mit Flüssigkeiten laut ADR keine Ausrichtungspfeile benötigt? Ein Beispiel: 2 Kanister (3H1) mit UN3082 (umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.) in einer nicht bauartgeprüften, undurchsichtigen Plastikbox mit Deckel. Meine Quellen:ADR 5.1.2.1 a) schreibt vor, dass der Ausdruck "UMVERPACKUNG" sowie alle Label und Kennzeichen des enthaltenen Gefahrguts auf der Kiste angebracht werden müssen, in diesem Fall das Label der Klasse 9, Fisch&Baum sowie die UN-Nummer. ADR 5.1.2.1 b) sagt aus, dass Ausrichtungspfeile an der Plastikbox angebracht werden müssen, wenn Versandstücke enthalten sind, die nach ADR 5.2.1.10.1 mit Ausrichtungspfeilen gekennzeichnet sind bzw. sein müssen. Kanister als Einzelverpackung fallen jedoch nicht unter 5.2.1.10.1 und müssen somit nicht mit Ausrichtungspfeilen gekennzeichnet sein. Daraus folgere ich, dass die Plastikbox mit den Kanistern keine Ausrichtungspfeile benötigt.Oder habe ich etwas übersehen? Für den Seeverkehr finde ich die gleiche Aussage (IMDG-Code 5.1.2.1 i.V.m. 5.2.1.7.1), nur im Luftverkehr ist es anders definiert (IATA-DGR 7.2.7.2), hier werden die Pfeile explizit auch bei Overpacks mit Flüssigkeiten in Einzelverpackungen gefordert. Das erscheint mir auch sinnvoll und wird bei uns auch für alle Verkehrsträger so praktiziert. Aber vlt gibt es ja für diese Vorschrift im ADR auch einen guten Grund und jemand hier kennt ihn. 
Zuletzt bearbeitet von johnny_b; 05.06.2018 15:18.
Grüße aus dem Ruhrgebiet, johnny_b
"better safe than sorry"
|
|
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24916
05.06.2018 16:58
|
Registriert: Oct 2017
Beiträge: 19
johnny_b
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Oct 2017
Beiträge: 19 |
Es wird noch seltsamer: ADR 5.1.2.3: "Jedes Versandstück, das mit den in Unterabschnitt 5.2.1.10 beschriebenen Ausrichtungszeichen versehen und in eine Umverpackung oder in eine Großverpackung eingesetzt ist, muss gemäß diesen Kennzeichen ausgerichtet sein."Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich Kanister u.ä. in die Umverpackung stellen darf, wie ich will, da dort keine Ausrichtungspfeile vorgeschrieben sind? 
Grüße aus dem Ruhrgebiet, johnny_b
"better safe than sorry"
|
|
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24917
06.06.2018 07:40
|
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Stefan82
Urgestein
|
Urgestein
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250 |
Guten Morgen johnny, so ungewöhnlich ist das ja aber nicht. Im Gegensatz zu Innenverpackungen haben Einzelverpackungen einige Prüfungen überstanden und bewiesen, dass sie den Inhalt in jeder Lage zurück halten. 6.1.5.4 Die Dichtheitsprüfung ist bei allen Verpackungsbauarten durchzuführen,...; sie ist jedoch nicht erforderlich für: - Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen; ...
Ergo, was geprüft wurde benötigt keine, was nicht geprüft wurde muss sicherheitshalber entsprechend ausgerichtet sein.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
|
|
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24919
06.06.2018 07:55
|
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 89
Achdorfer
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 89 |
Guten morgen zusammen, wenn man sich über den Begriff "zusammengesetzte Verpackung" durch hangelt ,was ja eine Umverpackung Letzt endlich ist, kommt man zur 4.1.1.5 und da wird man wieder auf die 5.2.1.10 verwiesen also Ausrichtungspfeile so jedenfalls interpretiere ich die ADR
grüße aus dem Südschwarzwald
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
|
|
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24920
06.06.2018 08:58
|
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Stefan82
Urgestein
|
Urgestein
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250 |
Guten Morgen Achdorfer, diesen Gedankengang halte ich für einen weiten Sprung und sehe keinerlei Weg anhand der Vorschriftenlage zu diesem Ergebnis zu kommen.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
|
|
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: Stefan82]
#24925
06.06.2018 10:44
|
Registriert: Oct 2017
Beiträge: 19
johnny_b
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Oct 2017
Beiträge: 19 |
Ergo, was geprüft wurde benötigt keine, was nicht geprüft wurde muss sicherheitshalber entsprechend ausgerichtet sein. Okay, das leuchtet mir ein, insbesondere der Verweis auf 6.1.5.4 hat geholfen. Danke! =) Guten morgen zusammen, wenn man sich über den Begriff "zusammengesetzte Verpackung" durch hangelt ,was ja eine Umverpackung Letzt endlich ist, kommt man zur 4.1.1.5 und da wird man wieder auf die 5.2.1.10 verwiesen also Ausrichtungspfeile Das müsstest du noch einmal genauer darlegen. Ich hatte es bis jetzt immer so interpretiert, dass eine zusammengesetzte Verpackung eine geprüfte Außenverpackung mit ggfs. ungeprüften Innenverpackungen ist, und eine Umverpackung die Umschließung von geprüften (ggfs. zusammengesetzten) Verpackungen durch eine nicht geprüfte Verpackung.
Grüße aus dem Ruhrgebiet, johnny_b
"better safe than sorry"
|
|
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24927
06.06.2018 11:01
|
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 89
Achdorfer
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 89 |
das findest du in den allgemeinen Vorschriften unter Begriffserklärung dann ist der Sprung eigentlich nicht weit ganz im Gegenteil es ist klar beschrieben und über eine geprüfte Außenverpackung finde ich nichts. auf eine UN geprüfte Außenverpackung wird nur in den Verpackungsvorschriften hingewiesen
gruß
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
|
|
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24930
06.06.2018 11:34
|
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Stefan82
Urgestein
|
Urgestein
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250 |
Die Begriffsbestimmung für zusammengesetzte Verpackungen spricht aber von Innenverpackungen, die in eine Außenverpackung gesetzt werden müssen. Dies ist bei bauartgeprüften Verpackungen ja eben nicht der Fall. Somit fällt diese Definition komplett raus.
Eine Außenverpackung der zusammengesetzten Verpackung muss tatsächlich nicht immer bauartgeprüft sein, siehe LQ.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
|
|
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24932
06.06.2018 12:59
|
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 89
Achdorfer
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 89 |
Hallo Stefan, dieses müssen hatte ich so interpretiert, dass beim Verwenden einer Zusammengesetzten Verpackung die Innenverpackungen gemäß 4.1.1.5 in eine Außenverpackung eingesetzt werden müssen. wenn ich nun aber nach deinem Veto den Begriff Innenverpackung genauer betrachte, gebe ich dir recht. gut, dass man drüber spricht
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
|
|
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24937
06.06.2018 14:49
|
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Stefan82
Urgestein
|
Urgestein
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250 |
Dafür ist diese Plattform ja da ;-)
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
|
|
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24941
08.06.2018 10:14
|
Registriert: Sep 2015
Beiträge: 4
Cargomaus
Einsteiger
|
Einsteiger
Registriert: Sep 2015
Beiträge: 4 |
Warum benötigt man auf zusammengesetzten Verpackungen mit Flüssigkeiten in Innenverpackungen auf der Außenseite Ausrichtungspfeile? Weil man sonst von außen nicht erkennen kann, wo sich bei den Innenverpackungen die Verschlüsse/Öffnungen (="Schwachstellen" zum Austreten von Gefahrgut) befinden.
Warum benötigt eine Einzelverpackung (z.B. 3H1) mit flüssigem Inhalt keine Pfeile? Weil man den Verschluss/die Öffnung des Behälters während der Handhabung sehen kann. Dieser Behälter wird logischerweise so gelagert und befördert, dass der Verschluss nach oben zeigt.
Gleiches gilt, wenn diese Einzelverpackung in eine Umverpackung gegeben wird. Dass das ADR (anscheinend) im Gegensatz zur IATA versäumt, auf das Anbringen von Pfeilen auf solchen Umverpackungen hinzuweisen ist natürlich sträflich. Aber neben den Vorschriften hilft manchmal der gesunde Menschenverstand.
Für gefährlich und falsch halte ich die Aussage, nur weil eine bauartgeprüfte Einzelverpackung ihre Dichtheit in Prüfverfahren bewiesen hat, dass deren Ausrichtung bei der Beförderung irrelevant ist.
Zuletzt bearbeitet von Cargomaus; 08.06.2018 13:43.
|
|
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24942
08.06.2018 11:09
|
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Stefan82
Urgestein
|
Urgestein
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250 |
Dann müsste ich aber bei jeglichen Innenverpackungen Ausrichtungspfeile benötigen.
Unter den Ausnahmen von den Ausrichtungspfeilen ist keinerlei Ausnahme vorhanden für Innenverpackungen, falls ich die Innenverpackungen noch sehen sollte. Es sind aber sehr wohl Ausnahmen vorhanden, die entweder sehr klein und mit Aufsaugmaterial versehen sind oder auch in jeder Ausrichtung dicht sind.
Genauso die Forderung zu Ausrichtugnspfeilen an Verpackungen mit Lüftungsöffnungen. Es gibt also nur Forderungen, die mit der Dichtheit der verpackung, nicht aber mit der Sichtbarkeit zu tun haben.
Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 08.06.2018 11:09.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
|
|
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: johnny_b]
#24944
08.06.2018 14:00
|
Registriert: Sep 2015
Beiträge: 4
Cargomaus
Einsteiger
|
Einsteiger
Registriert: Sep 2015
Beiträge: 4 |
Na die deutliche Sichtbarkeit von Innenverpackungen erscheint mir relativ unwahrscheinlich und etwas weit hergeholt (wer macht sich die Mühe in selten vorhandenen Grifflöchern nachzuschauen?). Warum benötigt man bei Innenverpackungen mit max. 120 mL plus Aufsaugmaterial keine Pfeile? Weil bei einem Austritt von Gefahrgut die Menge eben sehr gering ist und das Aufsaugmaterial Schlimmeres verhindern sollte. Und bei gasdichten Beuteln o.ä. gibt es nun mal kein "oben".
Der Hinweis auf die Sichtbarkeit der Verschlussöffnungen bezog sich lediglich auf die Möglichkeit, beim Handling entsprechend die Ausrichtung beachten zu können, wenn es darauf ankommt.
Deine Interpretation erweckt den Eindruck, dass ich einen LKW mit 3H1 beladen kann und dabei die Verschlüsse zur Seite oder gar nach unten ausrichten darf. Das kann doch nicht ernst gemeint sein?
|
|
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen
[Re: Cargomaus]
#24951
11.06.2018 07:33
|
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Stefan82
Urgestein
|
Urgestein
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250 |
Ob dies sinnvoll wäre steht auf einem anderen Blatt. Es gibt an keiner Stelle des ADR einen Passus, der dies verbieten würde und die Verpackungen haben wie erwähnt ihre Dichtheit bewiesen.
Bei den Ausrichtungspfeilen und der damit einhergehenden Ausrichtung geht es immer nur um Produktaustritt, nicht um Sichtbarkeit der Ausrichtung.
Warum sind denn die Ausrichtungspfeile bei Einzelverpackungen mit Belüftungseinrichtungen gefordert? Sie sind ja normalerweise sichtbar und dürften also nur aufrecht transportiert werden. Warum sollte man dann für genau diese das ganze doppelt regeln? Weil es sonst eben nicht relevant ist, es hier aber zum Produktaustritt kommen könnte. Deshalb ergibt sich bei diesen gemäß 7.5.1.5 die zu beachtende Ausrichtung. Andernfalls hätte man genau da einfach allgemein reinschreiben können, dass Versandstücke grundsätzlich nur aufrecht zu transportieren sind.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|