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Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen [Re: johnny_b] #24941 08.06.2018 09:14
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Warum benötigt man auf zusammengesetzten Verpackungen mit Flüssigkeiten in Innenverpackungen auf der Außenseite Ausrichtungspfeile? Weil man sonst von außen nicht erkennen kann, wo sich bei den Innenverpackungen die Verschlüsse/Öffnungen (="Schwachstellen" zum Austreten von Gefahrgut) befinden.

Warum benötigt eine Einzelverpackung (z.B. 3H1) mit flüssigem Inhalt keine Pfeile? Weil man den Verschluss/die Öffnung des Behälters während der Handhabung sehen kann. Dieser Behälter wird logischerweise so gelagert und befördert, dass der Verschluss nach oben zeigt.

Gleiches gilt, wenn diese Einzelverpackung in eine Umverpackung gegeben wird. Dass das ADR (anscheinend) im Gegensatz zur IATA versäumt, auf das Anbringen von Pfeilen auf solchen Umverpackungen hinzuweisen ist natürlich sträflich. Aber neben den Vorschriften hilft manchmal der gesunde Menschenverstand.

Für gefährlich und falsch halte ich die Aussage, nur weil eine bauartgeprüfte Einzelverpackung ihre Dichtheit in Prüfverfahren bewiesen hat, dass deren Ausrichtung bei der Beförderung irrelevant ist.

Zuletzt bearbeitet von Cargomaus; 08.06.2018 12:43.
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen [Re: johnny_b] #24942 08.06.2018 10:09
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Dann müsste ich aber bei jeglichen Innenverpackungen Ausrichtungspfeile benötigen.

Unter den Ausnahmen von den Ausrichtungspfeilen ist keinerlei Ausnahme vorhanden für Innenverpackungen, falls ich die Innenverpackungen noch sehen sollte. Es sind aber sehr wohl Ausnahmen vorhanden, die entweder sehr klein und mit Aufsaugmaterial versehen sind oder auch in jeder Ausrichtung dicht sind.

Genauso die Forderung zu Ausrichtugnspfeilen an Verpackungen mit Lüftungsöffnungen. Es gibt also nur Forderungen, die mit der Dichtheit der verpackung, nicht aber mit der Sichtbarkeit zu tun haben.

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 08.06.2018 10:09.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen [Re: johnny_b] #24944 08.06.2018 13:00
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Na die deutliche Sichtbarkeit von Innenverpackungen erscheint mir relativ unwahrscheinlich und etwas weit hergeholt (wer macht sich die Mühe in selten vorhandenen Grifflöchern nachzuschauen?). Warum benötigt man bei Innenverpackungen mit max. 120 mL plus Aufsaugmaterial keine Pfeile? Weil bei einem Austritt von Gefahrgut die Menge eben sehr gering ist und das Aufsaugmaterial Schlimmeres verhindern sollte. Und bei gasdichten Beuteln o.ä. gibt es nun mal kein "oben".

Der Hinweis auf die Sichtbarkeit der Verschlussöffnungen bezog sich lediglich auf die Möglichkeit, beim Handling entsprechend die Ausrichtung beachten zu können, wenn es darauf ankommt.

Deine Interpretation erweckt den Eindruck, dass ich einen LKW mit 3H1 beladen kann und dabei die Verschlüsse zur Seite oder gar nach unten ausrichten darf. Das kann doch nicht ernst gemeint sein?

Re: Ausrichtungspfeile an Umverpackungen [Re: Cargomaus] #24951 11.06.2018 06:33
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Ob dies sinnvoll wäre steht auf einem anderen Blatt.
Es gibt an keiner Stelle des ADR einen Passus, der dies verbieten würde und die Verpackungen haben wie erwähnt ihre Dichtheit bewiesen.

Bei den Ausrichtungspfeilen und der damit einhergehenden Ausrichtung geht es immer nur um Produktaustritt, nicht um Sichtbarkeit der Ausrichtung.

Warum sind denn die Ausrichtungspfeile bei Einzelverpackungen mit Belüftungseinrichtungen gefordert? Sie sind ja normalerweise sichtbar und dürften also nur aufrecht transportiert werden. Warum sollte man dann für genau diese das ganze doppelt regeln?
Weil es sonst eben nicht relevant ist, es hier aber zum Produktaustritt kommen könnte. Deshalb ergibt sich bei diesen gemäß 7.5.1.5 die zu beachtende Ausrichtung.
Andernfalls hätte man genau da einfach allgemein reinschreiben können, dass Versandstücke grundsätzlich nur aufrecht zu transportieren sind.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
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