Hallo Herr Wunderlich,
so einfach lässt sich die Frage nicht beantworten, aber ich versuche es einmal.
Die Routinebeförderung sollte die Normalität sein.
Die Unfallbeförderung tritt nach einem meldepflichtigen Ereignis nach 1.8.5 ADR ein. Alles andere dazwischen ist der Frage nach die normale Beförderung.
Nun kann natürlich der Streit ausbrechen, was ist ein meldepflichtiges Ereignis.
Vor allem wie wird die unmittelbare Gefahr des Austretens von Gefahrgut beurteilt. Da wird es wohl einige voneinander abweichende Meinungen geben, da vor Ort selten ein Sachverständiger vorhanden ist, der das beurteilen kann.
Ein Fass, ein IBC oder ein Tank mit einer Beule muss nicht zwangsläufig zum Produktaustritt führen. Ist die Beule aber über einer Schweißnaht, könnte es dazu kommen.
Gruß
Udo Leithold