Hallo Claudi,
Muss nun tatsächlich, wie es dort wortwörtlich steht, der Punktewert *je* Beförderungskategorie aufgedröselt werden statt, wie aktuell vielfach praktiziert, (nur) einen Gesamtpunktewert der Sendung anzugeben?
Ja, im ADR 2017 in Absatz 5.4.1.1.1 f) Bem. Nr. 1. Stand
"Bei Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge der gefährlichen Güter gemäß Absatz 1.1.3.6.3 im Beförderungspapier angegeben werden."Das Neue ist nun, dass die Reglung aus Deutschland aus der RSEB Ziffer 5-17 in das ADR übernommen wird. Was natürlich für den Anwender auf jeden Fall besser ist. Die Reglung mit den
Punkten gibt es in Deutschland schon seit Jahrzehnten. Ich habe das schon am Anfang meiner Ausbildung so gelernt, nur leider konnte mir bis jetzt niemand sagen, wie der Begriff "Punkte" entstanden ist. Ich hänge Dir mal eine Datei an, wo Du den Unterschied recht gut erkennen kannst.
Ich sehe es als Bereicherung für den Fahrzeugführer!!
In der GeLa gab es mal einen Beitrag von einem Gefahrgutexperten, welcher gefordert hatte, dass die Summe der Punkte noch angegeben werden sollte.
Denn so mancher Fahrzeugführer würde den Summenzug nicht hinbekommen, das war für mich schon damals grenzwertig, leider konnte ich den Beitrag nicht mehr im Archiv finden.