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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen [Re: MaxiNowa] #25413 06.09.2018 19:49
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Wollte Ihnen damit nicht auf den Schlips treten und das BMVI ist für mich eben nicht der falsche Ansprechpartner. Zudem ist das hier ein Erfahrungsaustausch und stellt ohnehin keine Rechtsberatung dar.

Ich lese in den Anforderungen keine Verpflichtung für eine bestimmte Anbringung des Gefahrzettels heraus und aus der Formvorschrift in 5.2.2.2.1 ADR kann man ebenfalls keine bestimmte Anbringung herauslesen.

Trotzdem sollte man wie beschrieben über die Praxis und die Sinnhaftigkeit nachdenken.


Zuletzt bearbeitet von GMDB; 06.09.2018 19:49.
Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen [Re: G.A.S.] #25415 07.09.2018 00:20
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

Antwort auf
aus der Formvorschrift in 5.2.2.2.1 ADR kann man ebenfalls keine bestimmte Anbringung herauslesen.


"Wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen."

Klar ist es im ADR nicht eindeutig geregelt, wie die Gefahrzettel bzw. Kennzeichen angebracht sein müssen. Aber muss denn immer alles geregelt sein, oder lang manchmal der gesunde Menschenverstand!!

Im ADR 2015 wurde in Absatz 5.2.2.2.1.1 eine Abbildung aufgenommen, wie der Gefahrzettel aussehen soll und wie das mit den Maßen so ist. Leider ist da was mit der "...Linie innerhalb des Rands der Raute 2 mm betragen..." aufgenommen wurden, was in der Praxis nicht so gut aussieht, wie man gedacht hatte. Wird ja im ADR 2019 wieder abgeschafft.

Aber "Die Gefahrzettel müssen die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats (Raute) haben ..." und dass wurde auch in der Abbildung umgesetzt und damit dürfte klar sein, wie es gemeint ist und dann sollte man die Gefahrzettel auch so anbringen. Und wenn jemand andere Meinung ist, dann kann ich mir ein Verfahren vorstellen, welches vielleicht von einer Behörde angestrengt wird. Es gibt ja auch noch andere ADR-Staaten. Aber muss das sein?

Und wenn man die Gefahrzettel kippt, dann lässt sich die geforderte Schrift bei den Gefahrzettel 7A, 7B, 7C und 7E besonders gut lesen!! confused

Oder wenn das Kippen bei den Gefahrzetteln möglich wäre, dann könnte man ja auch z.b. die Placards nach Unterabschnitt 5.3.1.7 kippen. Na das sehe bestimmt in der Praxis lustig aus. crazy


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen [Re: G.A.S.] #25416 07.09.2018 08:39
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Originally Posted by G.A.S.
Wollte Ihnen damit nicht auf den Schlips treten und das BMVI ist für mich eben nicht der falsche Ansprechpartner. Zudem ist das hier ein Erfahrungsaustausch und stellt ohnehin keine Rechtsberatung dar.


Hallo G.A.S.,

ich fühlte mir nicht auf den Schlips getreten. Alles gut. Ich wollte nur versuchen darzustellen, dass solche Anfragen ans Ministerium in der Regel nichts bringen, weil die mit dem Hinweis auf die Rechtsberatung schlichtweg nicht beantwortet werden. Das Referat interpretiert die Vorschriften nicht. Das ist in den USA beispielsweise ganz anders. Wenn also eine klare Regelung zum Anbringen fehlt, dann werden Sie vom Ministerium auch keine Aussage bekommen.

Eine Möglichkeit wäre tatsächlich, den BLFA zu kontaktieren. Dann bestünde zumindest die Möglichkeit, dass irgendwann eine Regelung in die RSEB kommt, sofern der BLFA der Meinung ist, dass hier Interpretationsbedarf besteht.


Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen [Re: Gerald] #25417 07.09.2018 08:42
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Originally Posted by Gerald

Aber "Die Gefahrzettel müssen die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats (Raute) haben ..." und dass wurde auch in der Abbildung umgesetzt und damit dürfte klar sein, wie es gemeint ist und dann sollte man die Gefahrzettel auch so anbringen. Und wenn jemand andere Meinung ist, dann kann ich mir ein Verfahren vorstellen, welches vielleicht von einer Behörde angestrengt wird. Es gibt ja auch noch andere ADR-Staaten. Aber muss das sein?

Und wenn man die Gefahrzettel kippt, dann lässt sich die geforderte Schrift bei den Gefahrzettel 7A, 7B, 7C und 7E besonders gut lesen!! confused

Oder wenn das Kippen bei den Gefahrzetteln möglich wäre, dann könnte man ja auch z.b. die Placards nach Unterabschnitt 5.3.1.7 kippen. Na das sehe bestimmt in der Praxis lustig aus. crazy


Genau meine Meinung! Aber wie ich schon sagte, muss man das erst klären lassen? Gefahrzettel auf der Spitze und fertig. Bei kleinen Versandstücken dürfen die Gefahrzettel verkleinert werden und fertig ist der Lack.

Und um mal auf den Threadersteller zurück zu kommen. Dann muss eben die Batteriekiste 3 cm breiter und höher gemacht werden, damit 10 x 10 drauf passt. Aber der Fehler war hier schon bei der Entwicklung der Kiste.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 07.09.2018 08:44.
Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen [Re: DJSMP] #25423 07.09.2018 09:50
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Originally Posted by DJSMP
Eine Möglichkeit wäre tatsächlich, den BLFA zu kontaktieren.


Hat mal jemand die Adresse vom BLFA?


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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen [Re: MaxiNowa] #25424 07.09.2018 10:09
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Müßte das nicht über den AGGB beim BMVI laufen, also das Referat "Gefährliche Güter"?
M.A.T.

Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen [Re: M.A.T.] #25427 07.09.2018 12:29
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Hallo,

ich würde erstmal die zuständige Landesbehörde kontaktieren. In Niedersachsen, wäre das Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Referat 43 (Frau Kannegießer) zuständig oder Herr Hölzhäuser in RLP, Herr Depré in Bayern usw.. An wen man sich jetzt wenden sollte, hängt natürlich vom Sitz des Unternehmens ab oder in welchem Bundesland der Anfragende tätig ist. Eine Adresse für den BLFA gibt es glaube ich nicht.

Gruß

Udo




Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen [Re: UHeins] #25433 10.09.2018 10:43
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Eine Möglichkeit wäre tatsächlich, den BLFA zu kontaktieren.


Hat mal jemand die Adresse vom BLFA?


Da kann man über Herrn Holzhäuser gehen.

Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen [Re: DJSMP] #25438 11.09.2018 13:14
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UHeins Offline
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Verzeihung: Ich hätte "Achtung - Satire" dazuschreiben sollen ...

"Den BLFA kontaktieren" fand ich witzig und habe mich deshalb zu dem Posting hinreißen lassen.

In der Tat kann man den Bund/Länder-Fachausschuss nicht direkt ansprechen, sondern höchstens über die zuständigen Landesvertreter, wie von den Kollegen freundlicherweise beispielhaft dargestellt.


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Re: Bezettelungen verkleinern oder kippen [Re: MaxiNowa] #25457 14.09.2018 09:45
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Ich danke erst einmal allen Beteiligten für die hitzige Diskussion meines Problems und der daraus resultierenden Aussagen.

Dass das von mir dargestellte Kistchen falsch konzipiert wurde, steht außer Frage. Nur bewegt man sich bei Lithiumbatterien in einem Feld, wo Gerät und Akku relativ klein gehalten ist, und damit auch das mögliche Versandstück zu klein für die Mindestabmessungen der Bezettelungen und Kennzeichen ist. Mir war es wichtig zu hören wie andere mit dieser Situation umgehen, da ich versuchte eine harmonisierte Lösung für Straße, See und Luft zu finden.

Es geht explizit um einen Powertools-Akku, der einzeln und mit Gerät verschickt werden kann. Dann wird es eben darauf hinauslaufen, die Standardlösung Straße/See über bedruckte verkleinerte Bezettelungen und Luft über 10x10cm 45° gekippt und drübergeklebt zu lösen bzw. einen größeren Karton zu nehmen.

Genau diese Akkus gibt es letztlich auch in weniger gleich 100 Wh und hierbei ist das Versandstück ja eh schon zu klein für die 2019-er SV188 Version von 10,5x7,4 cm. Ich schätze hier haben gewisse Industrien einfach noch zuwenig Lobbyarbeit betrieben (hust! :-D) bzw. wurden einfach vergessen.

Gruß aus'm Schwabenländle

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