Mahlzeit,
ich persönlich rate von einer Beförderung von "LQ-Sendungen" per Luftfracht ab.
Zum einen ist die einzige Erleichterung welche Du hier nutzen kannst das hier keine Baumusterzugelassenen Verpackungen erforderlich sind, zum anderen bist Du (aus o. g. Grund)bei der Auswahl der Carrier welche diese Sendung befördern extrem eingeschränkt.
Folgendes muss bei LQ-Versand im Luftverkehr beachtet werden:
-Verpackung
keine Baumusterzulassung, trotzdem müssen die Verpackungen den Bauartanforderungen entsprechen, plus Falltest aus 1,2 Meter, Stapeldrucktest, Cobb-Test, Druckdiffernezprüfung (sofern die Innenverpackungen diesbezüglich nicht getestet wurden).
-Personal
Einhaltung der Schulungsanforderungen nach 1.5 IATA
Wenn Ihr gedenkt die DGD selber zu erstellen die PK 1 für Versndertätigkeiten
Wenn Ihr diese Arbeiten exertn vergebt dann reicht die PK 2 für den Verpacker.
Hoffe ich hab´s vollständig und einigermaßen verständlich aufgeführt.
Gruß nach Remscheid aus Remscheid.