Hallo zusammen,
da seit 2003 die GG-Tabellen in ADR, RID, ADN und IMDG zunehmend mit strukturwidrigen Inhalten belastet wurden, könnte eine erneute Strukturreform dazu beitragen, daß
1. die Vorschriften wieder in sich widerspruchsfreier und damit leichtverständlicher und fehlerärmer würden, was die Anwendung leichter und sicherer machte,
2. die Vorschriften weiter in Richtung EDV-Umsetzbarkeit entwickelt würden, was ebenfalls der Anwendung zugute käme.
Konkrete offenkundige Vorschläge für eine Bereinigung wären aus meiner Sicht:
1. Pro Spalte nur 1 Sachverhalt.
2. Pro Zelle nur eine Art von Kodierung, insbesondere keine Verweise oder Alternativen. Für beides wäre entweder ein entsprechender weiterer Zähler bei den Kodierungen oder aber eine entsprechende Aufteilung der Zeile in zwei Zeilen systemkonform. Das gilt besonders für die Spalte 2, deren Nomenklaturvorgaben immer wieder einmal fehlinterpretiert werden, selbst von Kontrollorganen.
3. Soweit dies sachlich möglich ist, in der gesamten Vorschrift die gleichmäßige Struktur von Tabellen und Textteilen. Die Benennung der Gliederungsnummern sollte einheitlich über alle Kapitel erfolgen.
4. Keine unsystematischen Unterteilungen durch beispielsweise kursive Zwischenüberschriften ohne Gliederungsnummer mehr.
5. Sämtliche Varianten einer Zellenbelegung auch in den Erläuterungen erklärt werden, und zwar korrekt und komplett.
6. Wenn Fußnoten einheitlich innerhalb eines Kapitels oder sogar darunter numeriert würden, und keine unterschiedlichen Fußnotennomenklaturen mehr verwendet werden.
7. Gliederungsnummern ohne Nutztext einheitlich als "(derzeit nicht belegt)" markiert sind.
8. Keine EDV-aversen Auszeichnungen wie zB Unterstreichung mehr, um bestimmte Sachverhalte zu kennzeichnen.
9. Übernahme der Spalte (17) aus dem IMDG-Code und der Inhalte von Spalte 20 Tabelle C ADN für alle VT, soweit inhaltlich passend.
10. Ausarbeitung der Baumfisch-Einstufung durch den Gesetzgeber und Angabe als Legaleinstufung, wie es früher im IMDG-Code / IMCO-Code der Fall war. Damit würde m.E. ein ganz häufiges Problem bei der Vorschriftenanwendung erledigt. Inhaltliche und systematische Anregungen dazu gibt es in
Verlagsprodukten.
11. Einmal eingeführte Abkürzungen auch durchgehend ohne Langform verwenden. Niemand braucht "Großpackmittel (IBC)", "IBC" reicht vollkommen. Analog LP oder VA.
12. Speziell für D wünsche ich mir, daß Beratungsergebnisse des steuerfinanzierten GG-Beirats zeitnah im Verkehrsblatt als Auslegungshinweise veröffentlicht werden und nicht vertraulich bleiben.
Vielleicht gibt es hier im Forum noch weitere Kollegen, die sich mit diesen Problemen herumschlagen müssen und Anregungen aus der Praxis geben können, die dann gesammelt beispielsweise der UNECE vorgeschlagen werden könnten? Je tiefer man die Gliederungsebenen hinabsteigt, desto mehr Optimierungspotential ist ja zu entdecken.
Ich würde mich freuen.
Frohes Schaffen
M.A.T.