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Beförderungspapier bei versch. Empf. #25672 02.11.2018 16:42
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TomS Offline OP
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Hallo zusammen!

Wer hat Erfahrung mit Beförderungspapier wenn es einen Absender gibt, aber viele Empfänger - sprich Zusteller hat ein Beförderungspapier mit wo jede Entladestelle mit den jeweiligen Versandstücken angeführt. Bei jeder Entladestelle verändert sich die Gesamtmenge jeder UN Nummer. Derzeit wird bei erfolgter Entladung der Kunde sowie die Versandstücke ausgestrichen und bei der Gesamtsumme unten am Bef.papier die Menge je UN Nummer ebenfalls händisch angepasst.
Gefällt mir überhaupt nicht, wie praktizieren das andere ?
Das Beförderungspapier wird systemseitig generiert, es kann "Mindermenge" als auch darüber sein, d.h. ich suche nach einer Lösung für beides. Anforderungen für eine Ausnahme 18 kann ich oft nicht erfüllen. Hat hier jemand einen Tip für mich wie das andere lösen.

Schöne Grüße
Thomas

Re: Beförderungspapier bei versch. Empf. [Re: TomS] #25683 05.11.2018 19:45
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higgy Offline
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Hallo TomS.
Deine Frage wäre einfacher zu beantworten, wenn du genauere Angaben zu den Gefahrgütern machen kannst. UN, Menge, Verp. u.s.w. Eventuell kommen ja Erleichterungen in Frage. Sind Gefahrgüter in begrenzten Mengen oder freigestellte Mengen dabei?
Soweit ich dich verstanden habe, gibst du zu bedenken, dass es sehr umständlich ist nach jedem Abladen ein neues Beförderungspapier mit neuer Gesamtmenge zu erstellen. So habe ich 5.4.1.1.1 f) ADR nicht verstanden. Laut § 18 (1) Nr. 8 GGVSEB hat der Absender dafür zu sorgen, dass ein Beförderungspapier nach Abschnitt 5.4.1 mitgegeben wird, das die nach Abschnitt 5.4.1…….ADR/RID geforderten Angaben, Anweisungen und Hinweise enthält….
Für mich heißt das, dass also nur ein Beförderungspapier mitgegeben werden muss. Somit kann auch nur ein Gesamtgewicht angegeben werden, nämlich das bei Abfahrt. Die Heizölspeditionen und Gaslieferanten erstellen meistens eine Liste mit allen Empfängern und den dazugehörigen Gefahrgutangaben. Ganz unten steht dann immer Gesamtgewicht bei Abfahrt. Wenn der Fahrer den ersten Empfänger beliefert hat, mach er einen Haken daneben oder streicht den Empfänger durch. So ist leicht zu erkennen, dass dieses Gefahrgut (und Menge) nicht mehr an Bord ist. So könnte man es auch für Stückgüter machen.
Es gibt aber auch die Variante, dass für jeden Empfänger ein extra Beförderungsdokument erstellt wird. Als Deckblatt erscheint dann die Angabe mit dem Absender, der Gesamtmenge bei Abfahrt und allen anderen Angaben, die sich wärend der gesamten Beförderung nicht verändern. Nachdem der Fahrer einen Empfänger beliefert hat, entfernt er die Seite für diesen Empfänger, schmeißt sie aber nicht weg. So ist zu jeder Zeit ersichtlich, wieviel noch an Bord ist, und welche Gefahrgüter bereits abgeladen wurden.
Vielleicht haben andere Forumsteilnehmer noch bessere Vorschläge.

Re: Beförderungspapier bei versch. Empf. [Re: higgy] #25685 06.11.2018 11:29
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TomS Offline OP
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Hallo Higgy!

Vielen Dank für deine Antwort! Es handelt sich großteils um Kl 8 z.B. UN1814,1824, Kl 5.1(8) UN2014, alles VG II. Je nach Tour sind es unter oder über 1000 Punkte.

Es gibt für die Tour mit vielen Empfängern nur 1 Bef.papier (systemseitig ERP) wo der jeweilige Empfänger ausgestrichen und die Gesamtsummer immer händisch korrigiert wird. Für jeden Empfänger ein separates Bef.papier wäre für mich die undankbarste Lösung. Ausstreichen vom jeweiligen Empfänger ist kein Thema, nur wenn es um die Korrektur vom Gewicht nach jeder Entladung geht hab ich ein Problem. Mir geht es eben um das Gesamtgewicht welches ja meiner Meinung nach immer korrekt sein muss. Was sich aber nach jeder Entladung verändert.

Vielleicht hat noch jemand ein Idee ?

Vielen Dank!
Thomas

Re: Beförderungspapier bei versch. Empf. [Re: TomS] #25689 06.11.2018 18:44
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higgy Offline
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Ursprünglich geschrieben von: TomS
nur wenn es um die Korrektur vom Gewicht nach jeder Entladung geht hab ich ein Problem. Mir geht es eben um das Gesamtgewicht welches ja meiner Meinung nach immer korrekt sein muss.

Da bin ich ja anderer Meinung. Das Beförderungsdokument wird vor der Beförderung erstellt, damit es der Beförderung mitgegeben gegeben werden kann. Dann kann auch nichts anderes als die Gesamtmenge aller Gefahrgüter im Beförderungsdokument aufgeführt werden. Allerdings kann ich nicht sagen, ob es in Österreich eine abweichende nationale Regelung gibt. Sieh‘ es mal so: Du als Absender erstellst (theoretisch) für jeden Beladungszustand ein eigenes Beförderungsdokument mit der jeweiligen Gesamtmasse. Diese Beförderungsdokumente gibst du dem Fahrer mit. Damit hast du aber folgendes falsch gemacht: Nach dem Verladen kann nur die Gesamtmenge richtig sein, die bei Abfahrt vom Verlader die Gesamtmenge war. Also sind alle anderen Beförderungsdokumente zu den jeweiligen Beladungszuständen falsch, weil darin eine geringere Gesamtmenge aufgeführt wurde. Der Fahrzeugführer ist ebenfalls nicht für den Inhalt des Beförderungspapiers verantwortlich. Wer sollte also die Gesamtmenge im Beförderungsdokument nach jeder Teilendladung berichtigen? Ich bin der Meinung, dass dieser Fall weder vom ADR noch von der GGVSEB geregelt wird. Ich weiß aus Erfahrung, dass bei den Kontrollen der Wasserschutzpolizei im Hamburger Hafen und in Hamburg noch nie eine aktualisierte Gesamtmenge gefordert bzw. beim Fehlen beanstandet wurde.

Re: Beförderungspapier bei versch. Empf. [Re: TomS] #25692 07.11.2018 08:16
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aw_ Offline
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Moin,
hier möchte ich Higgy beipflichten. Sofern im Papier 'Ausnahme 18' vermerkt ist sollte das reichen. Solltest Du trotzdem unsicher sein, könnte eine Anfrage bei Deiner zuständigen Behörde Abhilfe schaffen. Diesen Weg bin ich auch schon gegangen und bin somit über jeden Zweifel erhaben.
gruss..aw

Re: Beförderungspapier bei versch. Empf. [Re: TomS] #25695 07.11.2018 16:22
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higgy Offline
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Hallo aw.
Das stimmet: An Ausnahme 18 hatte ich gestern nicht gedacht. Allerdings kann man die nur bei örtlich begrenzten Beförderungen anwenden. Wenn also das Gefahrgut in ganz Deutschland befördert wird, darf man Ausnahme 18 nicht anwenden. Außerdem gibt es noch den Ausschluss von Klasse 1 und 5.2. Aber das war in diesem Fall nicht gefragt.

Re: Beförderungspapier bei versch. Empf. [Re: higgy] #25698 08.11.2018 11:07
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TomS Offline OP
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Hallo zusammen!

Vielen Dank für euern Input. Ich hab meine Frage an die zust. Behörde weitergeleitet. Die A 18 hab ich ja bei meinem Post ganz oben erwähnt, die trifft eben nur teilweise zu weil die Freigrenze nach 1.1.3.6. oft überschritten ist und die Beförderung meist nicht örtlich begrenzt ist.
Ich werde berichten.

Re: Beförderungspapier bei versch. Empf. [Re: higgy] #25717 12.11.2018 15:24
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Man sollte nicht "Beförderung" und "Beförderungseinheit" verwechselen, denn mit einer Beförderungseinheit können auch gleichzeitig mehrere Beförderungen durchgeführt werden und mehrere Beförderungseinheiten können auch eine Beförderung durchführen siehe ADR 5.4.1.4.2:

5.4.1.4.2 Kann eine Sendung wegen der Größe der Ladung nicht vollständig in eine einzige Beförderungseinheit verladen werden, sind mindestens so viele getrennte Papiere oder Kopien des einen Papiers auszufertigen, wie Beförderungseinheiten beladen werden. Ferner sind in allen Fällen getrennte Beförderungspapiere auszufertigen für Sendungen oder Teile einer Sendung, die wegen der Verbote in Abschnitt 7.5.2 nicht zusammen in ein Fahrzeug verladen werden dürfen.

Das mit einem Beförderungspapier für eine Beförderungseinheit steht so ja nicht im ADR, da steht ja Beförderung (bei 1.1.3.6 ist natürlich schon die Beförderungseinheit auch relevant).

Re: Beförderungspapier bei versch. Empf. [Re: higgy] #25719 13.11.2018 09:26
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Moin higgy,

da bin ich nicht ganz deiner Meinung. „Örtlich begrenzt“ kann auch eine Beförderung im gesamten Bundesgebiet sein. Der Begriff findet sich auch in der RL 2008/68/EG und ist entsprechend den einzelnen Beförderungsbedürfnissen auszulegen.

Gruß

Udo


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