Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Kennzeichnung Overpack bei LQ #25727 17.11.2018 11:47
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Skypainter Offline OP
Urgestein
OP Offline
Urgestein
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Hallo liebe Kollegen,
ich bräuchte mal eine Argumentationshilfe. Einer unserer Kunden verlädt Aerosoldosen palettenweise als LQ Ware. Die einzelnen Kisten haben eine aufgedruckte Raute. Die Pappkisten sind sogar als Gefahrgutverpackung zertifiziert Soweit so ideal. Jetzt sind auf der Palette (im Mauerverbund gepackt) nicht für alle Versandstücke die Raute sichtbar. Also eigentlich "Overpack und Raute" außen auf die Folie drauf und gut ist. Aber der Kunde weigert sich mit folgender Begründung:
1. es wird sortenrein verpackt, also nur Aerosoldosen in der gleichen Größe und dem gleichen Inhalt
2. Unter ADR 3.4.11 heißt es: Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen Güter repräsentativen Kennzeichen nicht sichtbar sind, muß die Umverpackung...blabla mit dem Aufdruck "Umverpackung und dem vorgeschriebenen Kennzeichen" gekennzeichnet sein.

Die Argumentation lautet: Da sortenrein verpackt, reicht es wenn das Kennzeichen von einem einzigen Versandstück sichtbar ist.

Ich bin es leid, diese Paletten regelmäßig zu blocken bzw. durch unser Personal zusätzlich belabeln zu lassen.


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ [Re: Skypainter] #25728 17.11.2018 12:11
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,823
Gerald Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,823
Hallo Skypainter,

Antwort auf
Da sortenrein verpackt, reicht es wenn das Kennzeichen von einem einzigen Versandstück sichtbar ist.


Sortenrein ist keine Begründung. Wie Du schon geschrieben hast, steht in ADR 3.4.11 "... für alle in einer Umverpackung enthaltenen Güter ..." repräsentativen Kennzeichen nicht sichtbar sind, muß die Umverpackung. ....".

Hier steht "alle" und mit "Sortenrein" wird nicht erklärt, dass sich nicht doch ein anderes Versandstück in der Umverpackung befindet. In dem ich die entsprechende Kennzeichnung nach Abschnitt 3.4.11 anbringe, schließe ich das aber aus!! So sehe ich das.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 17.11.2018 12:12.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ [Re: Skypainter] #25729 17.11.2018 12:34
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,286
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,286
Hallo, Skypainter
wenn ich richtig verstehe, was Ihr Kunde eigentlich beanstandet, antworte ich so:
Weigert er sich, die Kennzeichnung nach 3.4 vorzunehmen mit der Begründung, es sei ein Kennzeichen ja sichtbar?
Dann kann ich ihm folgen, denn ein repräsentatives Kennzeichen ist ja sichtbar. Und soweit ich es sehe, wäre selbst nach 5.1.2.1 b) ein einzelnes Kennzeichen ausreichend, für LQ-Umverpackungen also erst recht.
Ich sehe hier auch keine Pflicht, "Umverpackung" außen draufzuschreiben, weil die Bedingung dafür im 2. Satz von 3.4.11 ja nicht erfüllt ist. Natürlich muß dann bei jeder Palette mindest eine Kistenkennzeichnung nach außen ungehindert sichtbar sein.
Gruß
M.A.T.

Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ [Re: M.A.T.] #25730 17.11.2018 13:28
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 52
higgy Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 52
Hallo Skypainter.
M.A.T. und dein Kunde haben Recht . Ich sehe das auch so. Da braucht nichts Zusätzliches außen dran, wenn je Palette ein repräsentatives Kennzeichen (Gefahrzettel) von außen sichtbar ist. Das gilt sogar, wenn die Palette so verladen wird, dass das LQ durch andere Ladung verdeckt wird.

Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ [Re: higgy] #25731 17.11.2018 15:14
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Skypainter Offline OP
Urgestein
OP Offline
Urgestein
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Hallo vielen Dank für die schnellen Antworten.

Mit eurer Einschätzung wäre alles was ich in den letzten 25 Jahren gelernt und gelehrt habe beim Teufel. Es kann aber auch ein Missverständnis sein.

Also nochmal zur Verdeutlichung:

1 Palette mit ca 50 Versandkisten (4G) gefüllt mit LQ Ware. Jede Kiste ist vorschriftsmässig gekennzeichnet.
Aufgrund der Packvariante sind einige Kisten gar nicht sichtbar und bei anderen ist das Kennzeichen nicht sichtbar.
Die ganze Palette ist klar einfoliert.
Deshalb bestehe ich auf die Belabelung mit "Umverpackung" und einer zusätzlichen Raute auf der Folie
Würde man das nicht so machen, würde man auch den fast gleichlautenden Text in 5.1.2.1 ad absurdum führen.

Ich bin da nämlich mit Gerald einer Meinung:

Es steht: Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen Kennzeichen nicht sichtbar sind, muss.....


Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 17.11.2018 15:57.

ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ [Re: Skypainter] #25732 18.11.2018 15:35
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 52
higgy Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 52
Hallo Skypainter.
Abschnitt 3.4.11 ADR gilt für LQ. Darin wird der Ausdruck "repräsentativen Kennzeichen" benutzt. Das heißt, dass ein Kennzeichen alle anderen Kennzeichen mit dem gleichen Aussehen repräsentiert. Für die Praxis: Wenn in einer Palette oder anderen Umverpackung, die nur mit LQ gepackt wurde, ein einziges LQ-Kennzeichen von außen sichtbar ist, repräsentiert das Kennzeichen alle anderen LQ-Kennzeichen, die bedingt durch das Packen verdeckt sind. Somit ist die Regel eingehalten. Damit wir uns verstehen: Wenn die Palette mit einer schwarzen oder undurchsichtigen Folie gewickelt wurde, ist natürlich kein Kennzeichen außen mehr sichtbar. Dann ist die Regel nicht eingehalten und "Overpack" oder "Umverpackung" und das Kennzeichen LQ muss außen ran. Dies wird von den Gefahrgutkontrolleuren in Hamburg so verstanden.

Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ [Re: higgy] #25733 19.11.2018 08:33
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Kann mich hier ebenfalls nur higgy und M.A.T. anschließen.

Du solltest auch das repräsentativ fett markieren.
Sofern die für alle in einer Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen Kennzeichen nicht sichtbar sind, muss.....

Genau dadurch ist es korrekt, so wie dein Kunde und die anderen beiden es erläutern.

Man lernt ja nie aus


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ [Re: Stefan82] #25734 19.11.2018 09:06
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Skypainter Offline OP
Urgestein
OP Offline
Urgestein
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Da haben unsere Kontrollorgane in und um Freiburg aber andere Ansichten.
Frage: Wie bekomme ich denn angezeigt, dass alle Versandstücke auf der Palette wirklich LQ sind?

Gehe ich von eurer Argumentation aus, dann müssen alle Versandstücke auf der Palette LQ Ware sein. Ich kann es aber nicht sehen oder überprüfen.
Erst durch den Aufkleber "Umverpackung" und dem auf der Folie angebrachten Kennzeichen erklärt der Verpacker verbindlich, dass auf der Palette ausschließlich LQ Ware ist.

Und was das "repräsentative" angeht: Jedes Versandstück hat ein repräsentatives Kennzeichen und dies muß sichtbar sein. Würde ich das gemäß eurer Interpretation auslegen, dann wäre 3.4.11 obsolet, denn dann würde es reichen, wenn bei 50 Kartons nur bei einem Karton die Raute sichtbar wäre. Für LQ Ware habe ich nun mal nur die Raute als Kennzeichen, dann wäre auch der Hinweis 3.4.11 zweiter Strich den in diesem Kapitel vorgeschriebenen Kennzeichen gekennzeichnet sein obsolet.

Also bis jetzt bin ich nicht überzeugt.

Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 19.11.2018 09:07.

ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ [Re: Skypainter] #25735 19.11.2018 09:51
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Hallo skypainter,
es reicht auch völlig, wenn bei einer Palette mit 50 Versandstücken nur eines sichtbar ist. Genau dies ist ja mit repräsentativ gemeint.

Es ist eher die Frage, woher die Kontrollorgane in und um Freiburg diese Ansichten haben. Diese Ansicht ist mir in meheren Jahren noch nicht unter gekommen.

Repräsentativ bezieht sich auf die vom Versandstück ausgehende Gefahr.

Außerdem gibt es keinen weiteren Rechtstatus durch das aufkleben der Markierung Umverpackzung. So oder so ist der Verpacker für die richtige Kennzeichnung verantwortlich. Durch das Aufkleben oder Weglassen des Stickers ändert sich daran nichts.

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 19.11.2018 10:05.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Kennzeichnung Overpack bei LQ [Re: Stefan82] #25736 19.11.2018 10:30
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Skypainter Offline OP
Urgestein
OP Offline
Urgestein
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Da alle das "repräsentativ" so definieren, dass die Kennzeichnung eines Packstückes auf einem Versandstück "repräsentantiv" für alle Packstücke gilt, dürfte man auch zum Beispiel eine Palette mit Kanistern mit Salpetersäure so beladen und es würde ausreichen, wenn nur bei einem Kanister die UN Nummer und das Gefahrenkennzeichen sichtbar ist, ohne dass ich noch zusätzlich kennzeichnen müsste. Denn auch 5.1.2.1 spricht vom repräsentativen Kennzeichen.

Dann wären auch die Schulungsunterlagen vom hiesigen Verlag falsch. Siehe Anhang

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Screenshot Ecomed.pdf (372.29 KB, 185 Downloads)

ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Alte Stoffkategorien ADN K0-K3
von M.A.T. - 26.04.2024 20:22
Gb nach IMDG-Code
von M.A.T. - 24.04.2024 19:05
Formular IMO Erklärung
von DJSMP - 24.04.2024 12:42
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3