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Kleinstmengen DHL/FedEx/Co #25777 22.11.2018 15:06
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Tobi Offline OP
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Hallo zusammen,

habe bisher bei meinen Recherchen bei google und auch hier im Forum nix finden können, was mir gerade weiterhelfen würde, ich hoffe meine Frage ist nicht am Thema vorbei
schonmal vorab Danke für Antworten/Rückfragen:


Mal zum Problem:
Ich würde gerne Kleinstmengen (weniger als 200 g) an Chemikalien von Deutschland an ein Labor in Schweden senden.
Es handelt sich um 3 Flaschen mit jeweils etwa 50g flüssigem Produkt.
Es handelt sich bei den Chemikalien um Farbstoffe (wahrscheinlich UN 3082 oder UN 2801), ich habe aber zu den Farbstoffen
kein Sicherheitsdatenblatt und keinen Produktnamen, und es wird auch nicht möglich sein, diese Informationen zu bekommen.

Unsere Logistik, die auch Versendungen über UPS/FedEx/und andere auf den Weg bringt, sagt mir nun, dass es KEINEN Weg gibt, diese
kleinen Mengen an Chemikalien zu versenden, ich brauche zwingend ein Sicherheitsdatenblatt für diese Farbstoffe.

Meine Frage ist: Stimmt das? Es kann doch nicht sein, dass für JEDES Gramm Chemie (also eigentlich für alles), das verschickt wird ein Sicherheitsdatenblatt vorliegen muss.
Gibt es keine, mehr oder weniger, generelle Untergrenze für solche Sachen? Oder sieht jemand eine andere Möglichkeit?

Vielen Dank vorab.

Tobi

Re: Kleinstmengen DHL/FedEx/Co [Re: Tobi] #25778 22.11.2018 15:36
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MMarty Offline
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Hallo Tobi -

handelt es sich hier um eine Probe, die zur weiteren Prüfung berfördert wird? Falls ja, dann schau bitte in 2.1.4 ADR, bzw. 3.11 IATA-DGR rein.

Cheers,

Marty

Re: Kleinstmengen DHL/FedEx/Co [Re: Tobi] #25779 22.11.2018 15:54
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M.A.T. Offline
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Hallo,
Sicherheitsdatenblatt ist keine Forderung des Gefahrgutrechts in Europa. In wieweit Ihre Logistik kompetent ist, das zu beurteilen, weiß ich nicht. Aber Ersatz für die Vorschriften (welche VT übrigens?) kann sie nicht sein. Eine Einstufung werden Sie in jedem Fall vornehmen müssen, weil erst mit einer Einstufung (= Klassifizierung) die Versandvorschriften auf 3.5/3.4 abgeklopft werden können. MMarty hat dazu schon alles gesagt, denke ich.
Kleinstmengen nach GG-Recht sind deutlich weniger als Ihre 200 g; die hören bei 30 g bzw. ml je Innenverpackung auf. Ihre Menge ist eher eine begrenzte Menge.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Kleinstmengen DHL/FedEx/Co [Re: Tobi] #25780 22.11.2018 16:12
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Nico Offline
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Hallo Tobi,

die meisten Expressdienstleister verlangen standardmässig mal ein Sicherheitsdatenblatt, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um Gefahrgut handeln könnte. Wie man an ihrem Beispiel sieht hat das auch seine Gründe. Viele Versendern wissen oft nicht wie sie ihre Proben einstufen müssen, aber eine Einstufung (Klassifizierung) muss vorgenommen werden, wenn es sich um Gefahrgut handelt. Es gibt dann auch gewissen Mengen die nicht kennzeichnungspflichtig sind (IATA - DeMinimis) aber auch hierfür benötige ich zuerste die korrekte UN-Nummer, da dies nicht pauschal für alle Gefahrgüter gilt.
Aufgrund der Menge von 50mL(? flüssiges Produkt wird nicht in Gramm eingeteilt) fallen DeMinimis und auch freigestellen Mengen auf jeden Fall weg. Dh im Landverkehr könnten begrenzten Mengen möglich sein und im Luftverkehr auch begrenzte Menge, wobei man natürlich beachten muss, dass begrenzten Mengen im Luftverkehr quasi volles Gefahrgut sind der einzige Vorteil ist die nicht UN-geprüfte Verpackung. Sie benötigen aber im Luftverkehr eine entsprechende Schulung, Kennzeichnung und Dokumente (DGD).
Aber um eine Aussage tätigen zu können ist es zwingend erforderlich dass vom Versender zuerst eine Klassifizierung der Probe oder des Produktes durchgeführt wird.

lg
Nico


Zuletzt bearbeitet von Nico; 22.11.2018 16:19.

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Kleinstmengen DHL/FedEx/Co [Re: Nico] #25781 22.11.2018 16:30
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Tobi Offline OP
Neuling
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Neuling
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Hallo,

erstmal Vielen Dank für die schnellen(!) Antworten.

Da es in "einfach" nicht geht, werd ich wohl oder übel die Klassifizierungspunkte sowie 3.4/3.5 anschauen...

schön kompliziert, aber einfach könnte ja jeder.

Re: Kleinstmengen DHL/FedEx/Co [Re: Tobi] #25782 22.11.2018 18:07
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higgy Offline
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Hallo Tobi,
woher kommen denn die Chemikalien? Habt ihr die selber hergestellt? Wenn ihr die von einem Lieferanten bekommen habt, ist er meiner Meinig nach verpflichtet ein EU MSDS zu schicken. Nachzulesen in REACH:

"TITEL IV
INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE
Artikel 31
Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter
(1) Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung,
a) wenn der Stoff oder die Zubereitung die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß den Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG erfüllt oder....."

Richtlinie 67/548/EWG
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
(2) "Gefährlich" im Sinne dieser Richtlinie sind Stoffe und Zubereitungen, die fol-gende Eigenschaften aufweisen:.....
e) entzündlich: flüssige Stoffe und Zubereitungen mit einem niedrigen Flamm-punkt;..... (UN 3082)
i) ätzend: Stoffe und Zubereitungen, die lebende Gewebe bei Berührung zerstö-ren können;
j) reizend: Stoffe und Zubereitungen, die - ohne ätzend zu sein - durch kurzfristi-ge, längere oder wiederholte Berührung mit der Haut oder mit Schleimhäuten eine Entzündung hervorrufen können;.... (UN 2801)
REACH gilt in Europe.

Zuletzt bearbeitet von higgy; 22.11.2018 18:08.

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