Kleinstmengen DHL/FedEx/Co
#25777
22.11.2018 15:06
|
Registriert: Nov 2018
Beiträge: 2
Tobi
OP
Neuling
|
OP
Neuling
Registriert: Nov 2018
Beiträge: 2 |
Hallo zusammen,
habe bisher bei meinen Recherchen bei google und auch hier im Forum nix finden können, was mir gerade weiterhelfen würde, ich hoffe meine Frage ist nicht am Thema vorbei schonmal vorab Danke für Antworten/Rückfragen:
Mal zum Problem: Ich würde gerne Kleinstmengen (weniger als 200 g) an Chemikalien von Deutschland an ein Labor in Schweden senden. Es handelt sich um 3 Flaschen mit jeweils etwa 50g flüssigem Produkt. Es handelt sich bei den Chemikalien um Farbstoffe (wahrscheinlich UN 3082 oder UN 2801), ich habe aber zu den Farbstoffen kein Sicherheitsdatenblatt und keinen Produktnamen, und es wird auch nicht möglich sein, diese Informationen zu bekommen.
Unsere Logistik, die auch Versendungen über UPS/FedEx/und andere auf den Weg bringt, sagt mir nun, dass es KEINEN Weg gibt, diese kleinen Mengen an Chemikalien zu versenden, ich brauche zwingend ein Sicherheitsdatenblatt für diese Farbstoffe.
Meine Frage ist: Stimmt das? Es kann doch nicht sein, dass für JEDES Gramm Chemie (also eigentlich für alles), das verschickt wird ein Sicherheitsdatenblatt vorliegen muss. Gibt es keine, mehr oder weniger, generelle Untergrenze für solche Sachen? Oder sieht jemand eine andere Möglichkeit?
Vielen Dank vorab.
Tobi
|
|
Re: Kleinstmengen DHL/FedEx/Co
[Re: Tobi]
#25778
22.11.2018 15:36
|
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 5
MMarty
Einsteiger
|
Einsteiger
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 5 |
Hallo Tobi -
handelt es sich hier um eine Probe, die zur weiteren Prüfung berfördert wird? Falls ja, dann schau bitte in 2.1.4 ADR, bzw. 3.11 IATA-DGR rein.
Cheers,
Marty
|
|
Re: Kleinstmengen DHL/FedEx/Co
[Re: Tobi]
#25779
22.11.2018 15:54
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,851
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,851 |
Hallo, Sicherheitsdatenblatt ist keine Forderung des Gefahrgutrechts in Europa. In wieweit Ihre Logistik kompetent ist, das zu beurteilen, weiß ich nicht. Aber Ersatz für die Vorschriften (welche VT übrigens?) kann sie nicht sein. Eine Einstufung werden Sie in jedem Fall vornehmen müssen, weil erst mit einer Einstufung (= Klassifizierung) die Versandvorschriften auf 3.5/3.4 abgeklopft werden können. MMarty hat dazu schon alles gesagt, denke ich. Kleinstmengen nach GG-Recht sind deutlich weniger als Ihre 200 g; die hören bei 30 g bzw. ml je Innenverpackung auf. Ihre Menge ist eher eine begrenzte Menge. Viel Erfolg M.A.T.
|
|
Re: Kleinstmengen DHL/FedEx/Co
[Re: Tobi]
#25780
22.11.2018 16:12
|
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 387
Nico
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 387 |
Hallo Tobi,
die meisten Expressdienstleister verlangen standardmässig mal ein Sicherheitsdatenblatt, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um Gefahrgut handeln könnte. Wie man an ihrem Beispiel sieht hat das auch seine Gründe. Viele Versendern wissen oft nicht wie sie ihre Proben einstufen müssen, aber eine Einstufung (Klassifizierung) muss vorgenommen werden, wenn es sich um Gefahrgut handelt. Es gibt dann auch gewissen Mengen die nicht kennzeichnungspflichtig sind (IATA - DeMinimis) aber auch hierfür benötige ich zuerste die korrekte UN-Nummer, da dies nicht pauschal für alle Gefahrgüter gilt. Aufgrund der Menge von 50mL(? flüssiges Produkt wird nicht in Gramm eingeteilt) fallen DeMinimis und auch freigestellen Mengen auf jeden Fall weg. Dh im Landverkehr könnten begrenzten Mengen möglich sein und im Luftverkehr auch begrenzte Menge, wobei man natürlich beachten muss, dass begrenzten Mengen im Luftverkehr quasi volles Gefahrgut sind der einzige Vorteil ist die nicht UN-geprüfte Verpackung. Sie benötigen aber im Luftverkehr eine entsprechende Schulung, Kennzeichnung und Dokumente (DGD). Aber um eine Aussage tätigen zu können ist es zwingend erforderlich dass vom Versender zuerst eine Klassifizierung der Probe oder des Produktes durchgeführt wird.
lg Nico
Zuletzt bearbeitet von Nico; 22.11.2018 16:19.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
|
|
Re: Kleinstmengen DHL/FedEx/Co
[Re: Nico]
#25781
22.11.2018 16:30
|
Registriert: Nov 2018
Beiträge: 2
Tobi
OP
Neuling
|
OP
Neuling
Registriert: Nov 2018
Beiträge: 2 |
Hallo,
erstmal Vielen Dank für die schnellen(!) Antworten.
Da es in "einfach" nicht geht, werd ich wohl oder übel die Klassifizierungspunkte sowie 3.4/3.5 anschauen...
schön kompliziert, aber einfach könnte ja jeder.
|
|
Re: Kleinstmengen DHL/FedEx/Co
[Re: Tobi]
#25782
22.11.2018 18:07
|
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 52
higgy
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 52 |
Hallo Tobi, woher kommen denn die Chemikalien? Habt ihr die selber hergestellt? Wenn ihr die von einem Lieferanten bekommen habt, ist er meiner Meinig nach verpflichtet ein EU MSDS zu schicken. Nachzulesen in REACH:
"TITEL IV INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE Artikel 31 Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (1) Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung, a) wenn der Stoff oder die Zubereitung die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß den Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG erfüllt oder....."
Richtlinie 67/548/EWG Artikel 2 Begriffsbestimmungen (2) "Gefährlich" im Sinne dieser Richtlinie sind Stoffe und Zubereitungen, die fol-gende Eigenschaften aufweisen:..... e) entzündlich: flüssige Stoffe und Zubereitungen mit einem niedrigen Flamm-punkt;..... (UN 3082) i) ätzend: Stoffe und Zubereitungen, die lebende Gewebe bei Berührung zerstö-ren können; j) reizend: Stoffe und Zubereitungen, die - ohne ätzend zu sein - durch kurzfristi-ge, längere oder wiederholte Berührung mit der Haut oder mit Schleimhäuten eine Entzündung hervorrufen können;.... (UN 2801) REACH gilt in Europe.
Zuletzt bearbeitet von higgy; 22.11.2018 18:08.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|