Hallo Schwarzwälder.
Im Hamburger Hafen sortiert die Wasserschutzpolizei die Container mit nicht deklariertem Gefahrgut aus und erteilt Beförderungsverbote. Dies sind in der Regel Container, die aus dem Ausland kommen. Es können keine Bußgelder ins außereuropäische Ausland verschickt werden. Die Container bzw. der Inhalt bleibt so lange stehen, bis alle Vorschriften erfüllt wurden. Die Maßnahmen, die dafür notwendig sind, sind in der Regel teurer als die Bußgelder. Das können schon mal höhere 4-stellige Beträge sein. Zunächst wird versucht, die Art des Gefahrguts zu ermitteln. Die Container müssen dann durch eine Fachfirma ausgepackt, klassifiziert und in geprüfte Verpackungen umgepackt werden. Die müssen beschriftet und bezettelt werden und es muss ein Beförderungspapier erstellt werden. Die Reederei, die den Container befördert hat, möchte nachträglich eine höhere Frachtrate plus Bearbeitungsgebühr plus Konventionalstrafe. Anschließend wird dann jeder Container kontrolliert, die vom selben Absender ist und angehalten.
Bei Gefahrgut, was nicht richtig gesichert wurde, wird ebenfalls ein Beförderungsverbot erteilt. In der Regel steht der Container dann schon auf dem Gelände des Kaibetriebes. Von dort darf er dann nicht mehr zurück befördert werden, weil die Ladungssicherung mangelhaft ist. So muss der Absender oder Empfänger für das Verbessern der Ladungssicherung bezahlen. Das wird vom Kaibetrieb erledigt, der den Container erst herausrücken darf, wenn die Wasserschutzpolizei das Beförderungsverbot aufhebt und wenn die Rechnung für die neue Ladungssicherung bezahlt wurde. Das ist leider auch sehr teuer. Von 10 Containern, die in Deutschland gepackt wurden, ist ca. einer mangelhaft, aus Europa ca. 3, aus Fernost ca. 5 bis 7. Wenn du möchtest kannst du dich an die Wasserschutzpolizei in Hamburg wenden: wsp521@polizei.hamburg.de Tel. 040 4286-65471 und +49 40 4286-65472