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Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: tiefflieger] #25865 06.12.2018 12:10
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Skypainter Offline OP
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Endlich kommt mal etwas Bewegung in die Geschichte smile

Der Kanisterinhalt wird vor allem im landwirtschaftlichen Bereich benutzt. Und genauso, teilweise mit Strohanhaftungen kommen die Kanister auf Paletten über uns zurück als Weiterleitung an den Hersteller. Leider kann ich keine Bilder einstellen ohne den Kunden zu verraten.
Antwort des Kunden: Wir möchten dass die Gefahrgutaufkleber auf den Kanistern bleiben, die Verbraucher garantieren mit der Rücksendung dass die Behälter gereinigt sind, die Verschlüsse können (sollen) weggelassen werden. Damit stellen sie sich frei, da der Verbraucher ja garantiert, dass es sauber ist. Wenn ich aber einen Kanister sehe, an dem noch Kuhdung und Stroh anhaftet, dann halte ich eine gemäß RSEB 1-12 für unwahrscheinlich.


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: Skypainter] #25866 07.12.2018 08:47
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aw_ Offline
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Moin,
es ist immer problematisch Ware zu bewegen, die Auffälligkeiten aufweist in Form von Abgabe von (geringen Mengen) Flüssigkeit oder unangenehme Gerüche etc.
Da wird zur Not die Feuerwehr gerufen weil man ja nicht weiss was das ist. Insofern ist das komplett abzustellen.
Sollte UN3509 nicht in Frage kommen weil jegliche Gefahren beseitigt wurden gem. 1.1.3.1 f) oder 1.1.3.5 aber die Label trotzdem auf den Gebinden verbleiben sollen, dann würde ich -wie bereits erwähnt- die Ladung mit schwarzer Folie umwickeln oder anderweitig unkenntlich machen.
gruss..aw

Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: higgy] #32565 27.05.2022 07:46
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matigol Offline
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Ursprünglich geschrieben von: higgy
Hallo Skypainter.

2. Anders ist es, wenn die Verpackungen restlos vom Gefahrgut gereinigt wurden. Dann handelt es sich nicht mehr um Gefahrgut und dann sollten auch alle Hinweise zum Gefahrgut entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Wenn die Gefahrzettel nicht an leeren gereinigten Verpackungen entfernt worden sind stellt dies allerdings keine Ordnungswidrigkeit da. Es kann aber sein, dass die Behörden länger für eine Kontrolle benötigen, wenn eine solche Beförderung in eine Kontrolle gerät.



Guten Morgen,
ich greife das Thema noch einmal auf weil sich bei uns gerade ähnliche Fragen stellen. Ein Kunde möchte bereits gelabelte Leergebinde von uns haben.
Unter ADR 5.3.1.1.1.5 steht: Großzettel (Placards), die sich nicht auf die beförderten gefährlichen Güter oder deren Reste beziehen, müssen entfernt oder abgedeckt sein.

Bei kleineren Verpackungen ist das doch ebenso eine falsche Kennzeichnung. Ich darf ja auch kein Klasse 8 Label zusätzlich bekleben obwohl es sich nicht um ätzende Stoffe handelt. Von daher denke ich schon dass man die Kennzeichnung zumindest unkenntlich machen muss. Vielleicht käme man noch durch wenn man eine undurchsichtige Verpackung oder Folie darüber anbringt.

Aber einfach so eine leere Verpackung mit Gefahrzetteln zu versenden, ist bestimmt eine Ordnungswidrigkeit. Ich kann mir das nicht anders vorstellen.

Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: matigol] #32568 27.05.2022 13:22
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Unter ADR 5.3.1.1.1.5 steht: Großzettel (Placards), die sich nicht auf die beförderten gefährlichen Güter


Das steht nicht im ADR unter Absatz 5.3.1.1.1.5 sondern im Absatz 5.3.1.1.6. Und hier geht es um Großzettel (Placards)!! Und wo Placards verwendet werden, das steht im Absatz 5.3.1.1.1 erster Satz.

Antwort auf
Aber einfach so eine leere Verpackung mit Gefahrzetteln zu versenden, ist bestimmt eine Ordnungswidrigkeit.


Das ist aber im Kapitel 5.2 geregelt, und da wirst Du keinen Hinweis bsw. Reglungen zu leeren Verpackungen finden. In Absatz 5.2.2.1.2 steht: "Statt Gefahrzettel dürfen auch unauslöschbare Gefahrkennzeichen angebracht werden, die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen." Gerade bei Verpackungen 4G wird durch den Herstelle auf Wunsch der Kunden bei der Herstellung der Kisten aus Pappe (Karton) die Gefahrzettel, UN-Nummer u.ä. mit aufgedruckt.

Ich muss eben nur den Richtigen Eintrag im Beförderungspapier vornehmen, das sich in den Verpackungen kein Gefahrgut befunden hat.

Du findest zwar im Unterabschnitt 5.1.3.1 einen Hinweis zu "leeren Verpackungen", aber hier geht es um ungereinigte leere Verpackungen ...., dass trifft aber für Deinen Fall nicht zu.



Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: Gerald] #32569 27.05.2022 13:33
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matigol Offline
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Hallo und vielen Dank für die Antwort !


Der Unterschied zwischen Placards und Gefahrzetteln war mir schon klar, nur dachte ich dass das von den Tanks/Containern usw auch auf kleinere Verpackungen übertragbar ist. Logisch klingt das für mich nicht, dass ich leere Fässer mit Gefahrzetteln bekleben darf, während ich leere Tanks/Container aber nicht mit Kennzeichnung auf die Straße schicken darf.

Aber gut, wenn es so ist wink

Wir werden das nicht machen, schon um die kontrollierende Behörde sowie die Rettungskräfte im Havariefall nicht zu verunsichern.

Viele Grüße
M. Kindler

Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: matigol] #32570 27.05.2022 13:39
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ATHI Offline
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Hallo Matigol,
die Auslieferung von gelabelten Gebinden ist in der Abfallwirtschaft z.B. ein gängiger Vorgang.
Fässer für Altbatterien oder Gebinde für infektiöse Abfälle sind überwiegend schon voretikettiert.
Wir haben bisher noch keine Owi zahlen müssen...


_________
Gruß
André
Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: matigol] #32571 27.05.2022 14:44
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Gerald Offline
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Hallo,
als erstes mal, beim ADR u.ä. Vorschriften kannst Du das Wort "Logisch" schon mal ausschließen.

Den Unterschied zwischen Gefahrzettel und Großzettel (Placard) hast Du schon mal erkannt, deswegen gibt es im ADR auch zwei unterschiedliche Kapitel, und zwar Kapitel 5.2 und Kapitel 5.3!

Antwort auf
während ich leere Tanks/Container aber nicht mit Kennzeichnung auf die Straße schicken darf.


Hier ist nun mal das Problem mit den ungereinigten, restentleerten und entgasten Einheiten, denn zum Beispiel ein Tankfahrzeug, was nicht gereinigt, restentleert und entgast ist, aber dabei leer (hat nichts mit der Menge im Tank zu tun) ist nun mal gefährlicher als wenn es voll ist. Bei dem Gasluftgemisch was sich noch im Tank befindet, lang der kleinste Funke, und der Tank würde bersten.

Sieh mal unter Absatz 5.3.2.1.7 nach, da findest Du eine Reglung im Bezug der orangefarbene Tafel, und da die orangefarbene Tafel und die Placards eine Einheit bilden, steht eben unter Absatz 5.3.1.1.6 der Hinweis.

Zum Beispiel bei den Versandtsücken stehen zur Kennzeichnung und Bezettelung die Reglungen im Kapitel 5.2. Und nur wenn ich Versandstücke der Klasse 1 und Klasse 7 befördere kommt der Großzettel zur Kennzeichnung der Fahrzeuge zum Einsatz!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: Gerald] #32575 30.05.2022 07:26
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matigol Offline
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Guten Morgen,

danke nochmals für Eure antworten.

Mein Gedankengang ging eher in Richtung gereinigte, restentleerte und entgaste Tanks....da ist man doch sogar als Empfänger verpflichtet, darauf zu achten dass der Tank bzw das Tankfahrzeug alle Kennzeichnungen entfernt?

Deshalb dachte ich dass da eine Analogie zu den kleineren Gebinden besteht. Nicht restentleert -> Kennzeichnung belassen - restentleert/entgast bzw noch nicht befüllt -> Kennzeichnung entfernen

Aber ich habe es verstanden und die vorbedruckten Kartons sind mir eigentlich auch geläufig, ebenso wie die ASP-Boxen im Abfall


Also vielen Dank bis dahin, Ihr habt mir geholfen.

Grüße
Mati



Zuletzt bearbeitet von matigol; 01.06.2022 15:09.
Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: matigol] #32576 30.05.2022 07:38
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Hallo,
beim Transport von solchen komplett ungefährlichen Leerverpackungen wäre es immer hilfreich, in der Doku darauf hinzuweisen, gerade um Mißverständnisse und ggf. hohe Kosten bei Unfällen zu vermeiden.
Gruß
M.A.T.

Re: leere Verpackung gekennzeichnet [Re: Gerald] #33489 14.09.2022 10:39
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Hallo Ich möchte nochmals das geklärt haben:

Neue UN- Verpackungen, die sind leer, noch nie gebraucht. Dürfen daran UN-Nr und Gefahrzettel vorkommen, oder muss man diese entfernen oder überdecken. Es sind ja nicht fix gedruckte Verpackungen wie zum Beispiel beim Feuerwerk.

Klar habe ich schon Ausnahmen gesehen beim Sonderabfall. Aber hierzu habe ich keine konkrete Antwort.
Besten Dank.

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