Hallo,
von Abfallschlüsselnummer kann
nicht auf GG-Klassifizierung geschlossen werden, da zwei gänzlich unterschiedliche Systeme. Wichtig für die Einschätzung (mindestens nach 2.1.3.5.5 ADR) ist, was vorher als Stoff dem Abfall zugeflossen ist, und was damit passiert ist (Reaktionen, Alterung, Schwebstoffe). Dabei den Ausschluß gemäß 2.1.3.5.3 beachten!
Eine denkbare UN wäre 3295, aber es sollten nag-Positionen von Kl. 3 und 6.1 geprüft werden. Bei allen Schmierölen ist m.E. auch erst mal von Baumfisch als zusätzlicher Gefährdung auszugehen.
Falls es GG ist - m.E. sehr wahrscheinlich - ist ein BP sicher notwendig. Für alle Sternchenabfälle muß der Entsorger zugelassen sein.
Ggf. zum Einlesen kann ich
diesen Text empfehlen.
Gruß
M.A.T.