Hallo,
die angesprochenen Bußgeldverfahren waren aus meiner Sicht (seit mehr als 40 Jahren aktive Einsatzkraft, seit 2004 mit Sicherheitsthemen befasst) durchaus berechtigt, weil meist der primäre Grundsatz "Sichere Transportdurchführung" definitiv nicht erfüllt war.
Ein paar Beispiele aus der Praxis gefällig?
Ein dreißig Jahre alter voller Doppelkanister, der schon beim Rausnehmen ein wenig knisterte, Flüssiggasflaschen mit aufgesetztem und angeschlossenem Heizstrahler, im Fahrgastraum liegende 2-l- und 5-l-Sauerstoffflaschen ohne Sicherung (die Teile haben konstruktiv keinen Ventilschutz), 3 Stück 10-l-Flasche im Rettungswagen lose auf der Trage, Kraftstoffkanister ohne Verschlussdichtung im Fahrgastraum (Zitat: "zur Druckentlastung!"), volle Sauerstoffflaschen ohne irgendeinen "Flaschen-TÜV" im Originalzustand des Herstellungsjahres 1969, ...
und was der geneigte Beobachter z.B. bei Übungen und Einsätzen noch so zu sehen bekommt, ich habe auch schon als ultima ratio am Einsatzort Fahrzeugschlüssel kassiert und der Polizei übergeben ...
Ihr Formulierungsvorschlag
Gefahrgüter, die Teil der zugelassenen Betriebsausrüstung von Fahrzeugen der Hilfsdienste sind, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des ADR.
ist durchaus ein Ansatz, erfasst aber das Problem nicht zur Gänze - der Knackpunkt liegt in "zugelassene Betriebsausrüstung" - diese gibt es aber in der Form nicht.
Deshalb würde ich eine Formulierung in der Richtung
Maschinen und Geräte, die gefährliche Güter enthalten, sind von den Vorschriften des ADR freigestellt, wenn sie zur Einsatzausrüstung für Not- und Rettungsdienste, Militär, Polizei und Angehörige von Ordnungsdiensten, Zivilschutz oder Katastrophenschutz gehören und Maßnahmen ergriffen sind, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern; die „Allgemeinen Verpackungsvorschriften“ nach den Unterabschnitten 4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.1.6 und 4.1.1.7 ADR/RID sind zu beachten.
präferieren, mindestens als nationale Regelung, besser im ADR selbst, um z.B. grenzüberschreitende Einsätze oder Auslandsrückholdienste ohne weiteren bürokratischen Aufwand im EWR und darüber hinaus zu ermöglichen.
Ich werde in jedem Fall Kontakt mit dem BMVI aufnehmen, mal schauen, was dabei herauskommt.