Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung
[Re: DJSMP]
#29960
17.11.2020 19:45
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Nico
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Hallo zusammen,
ich schieb das Thema hier mal wieder hoch weil ich bei der suche im Forum darüber gestolpert bin. Für mich jetzt aber genau andersrum die Frage: Wie ist das in DE geregelt? Wer darf die Unterweisung nach ADR 1.3 durchführen? Ich dachte in meiner jugendlichen Naivität, dass das in jedem Land nur ein Gefahrgutbeauftragter machen darf?
lg Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung
[Re: Nico]
#29961
17.11.2020 20:06
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Gerald
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Hallo Nico, dass das in jedem Land nur ein Gefahrgutbeauftragter machen darf? Wer die Unterweisung nach Kapitel 1.3 durchführen sollte, ist in Deutschland nicht festgelegt, weder in der RSEB bzw. GbV findest Du dazu einen Hinweis. Aber ich persönlich bin der Meinung, dass sollte schon ein anerkannter Ausbilder nach Gefahrgutrecht (diese müssen bei der zuständigen IHK ein Expertengespräch über sich ergehen lassen, um nachzuweisen das sie davon was verstehen) sein oder ein Gefahrgutbeauftragter (aber nicht gleich nach bestehen der ersten Prüfung) sein.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung
[Re: Gerald]
#29963
18.11.2020 11:07
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aw_
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Moin zusammen, im ADR 1.8.3.3 unter Aufgaben des Gb, Spiegelstrich 7, wird schon darauf hingewiesen dass eine der Aufgaben des Gb 'ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens' ist. gruss..aw
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Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung
[Re: aw_]
#29965
18.11.2020 13:50
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Gerald
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Hallo, wird schon darauf hingewiesen dass eine der Aufgaben des Gb 'ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens' ist. Ich möchte nicht in den Klugscheißermodus schalten, aber im Unterabschnitt 1.8.3.3 steht im zweiten Absatz: "Darüber hinaus umfassen die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten insbesondere die Überprüfung des nachstehenden Vorgehens bzw. der nachstehenden Verfahren hinsichtlich der betroffenen Tätigkeiten:" und dann in der vierten Strichaufzählung: "ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens, einschließlich zu Änderungen der Vorschriften, und Vermerk über diese Schulung in der Personalakte;". Somit hat der Gb nur die Pflicht zu Überprüfung und nicht die Unterweisung selbst durchzuführen!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung
[Re: Gerald]
#29967
18.11.2020 14:19
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aw_
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Moin Gerald, das schließt aber nicht aus das als Gb selbst zu machen, schließlich hat der Gb das entsprechende Wissen. Es wird auch schwierig den Verantwortlichen zu erklären mal eben eine externe Schnulung zu bezahlen wenn man einen eigenen Gb im Hause hat.. bei uns zumindest ;-) gruss..aw
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Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung
[Re: aw_]
#29969
18.11.2020 14:30
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Gerald
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Hallo aw, das schließt aber nicht aus das als Gb selbst zu machen, Da gebe ich Dir vollkommen Recht, nur steht eben nirgends (GbV, GGVSEB und ADR), dass es der Gb das als Pflicht der Durchführung hat. Die Frage wird mir in der Ausbildung immer wieder gestellt, und ich sehe hier den Chef in der Pflicht. Schwierig wird es, wo der Gb nur auf dem Papier steht, soll es ja auch geben!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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