Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Versand von Lithium Ionen Akkus #26091 24.01.2019 15:53
Registriert: Jan 2019
Beiträge: 4
R
RobbyG Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
R
Registriert: Jan 2019
Beiträge: 4
Hallo zusammen,

endlich aufgenommen hier im Forum und schon eine Frage zum Versand von LI Akkus.

Wir haben bei uns in der Firma einen E-Bus der mit Li Akkus betrieben wird.
Eine Zelle wiegt mehr als 500kg.

Im Zuge von Garantie Arbeiten durch den Fahrzeughersteller sollten die Akkus (4 Stück) getauscht werden.
Der Austausch soll in Holzkisten ohne Prüfnummer durchgeführt werden, und der Batteriehersteller kümmert sich um den Versand.

Jetzt habe ich die Begleitpapiere dieses Transportes bekommen und muss feststellen, das unsere Firmenadresse mit Firmenname als Absenderadresse eingetragen worden ist.
Unterschrieben wurde das Papier aber vom Gb des Batterieherstellers.

Mir geht es eigentlich nur darum, ob für meine Firma jetzt eine rechtliche Verantwortung daraus abgeleitet werden kann, weil wir in der Absenderzeile stehen.

Leider kann ich im ADR nicht direkt etwas dazu finden.
Weiß einer eventuell etwas?

Danke schon einmal.

Gruß
Robby


Re: Versand von Lithium Ionen Akkus [Re: RobbyG] #26096 24.01.2019 16:46
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Nico Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Hallo Robby,

du findest im ADR die Pflichten des Absenders:
1.4.2.1 Absender
1.4.2.1.1 Der Absender gefährlicher Güter ist verpflichtet, eine den Vorschriften des ADR entsprechende Sendung
zur Beförderung zu übergeben. Im Rahmen des Abschnitts 1.4.1 hat er insbesondere:
a) sich zu vergewissern, dass die gefährlichen Güter gemäss ADR klassifiziert und zur Beförderung zuge- lassen sind;
b) dem Beförderer in nachweisbarer Form die erforderlichen Angaben und Informationen und gegebenen- falls die erforderlichen Beförderungspapiere und Begleitpapiere (Genehmigungen, Zulassungen, Be- nachrichtigungen, Zeugnisse usw.) unter Berücksichtigung insbesondere der Vorschriften des Kapitels 5.4 und der Tabelle A des Kapitels 3.2 zu liefern;
c) nur Verpackungen, Grossverpackungen, Grosspackmittel (IBC) und Tanks (Tankfahrzeuge, Aufsetz- tanks, Batterie-Fahrzeuge, MEGC, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer) zu verwenden, die für die Beförderung der betreffenden Güter zugelassen und geeignet sowie mit den im ADR vorgeschriebe- nen Kennzeichen versehen sind;
d) die Vorschriften über die Versandart und die Versandbeschränkungen zu beachten;
e) dafür zu sorgen, dass auch ungereinigte und nicht entgaste leere Tanks (Tankfahrzeuge, Aufsetz- tanks, Batterie-Fahrzeuge, MEGC, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer) oder ungereinigte leere Fahrzeuge und Container für Güter in loser Schüttung gemäss Kapitel 5.3 mit Grosszetteln (Placards) versehen, gekennzeichnet und bezettelt werden und dass ungereinigte leere Tanks ebenso verschlos- sen und undurchlässig sind wie in gefülltem Zustand.
1.4.2.1.2 Nimmt der Absender die Dienste anderer Beteiligter (Verpacker, Verlader, Befüller usw.) in Anspruch, hat er geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit gewährleistet ist, dass die Sendung den Vorschriften des ADR entspricht. Er kann jedoch in den Fällen des Absatzes 1.4.2.1.1 a), b), c) und e) auf die ihm von an- deren Beteiligten zur Verfügung gestellten Informationen und Daten vertrauen.
1.4.2.1.3 Handelt der Absender im Auftrag eines Dritten, so hat dieser den Absender schriftlich auf das gefährliche Gut hinzuweisen und ihm alle Auskünfte und Dokumente, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

Sind die Batterien defekt? Oder werden sie zum Recycling oder zur Entsorgung befördert? Ich nehme an mit Prüfnummer ist eine bauartspezifikation (beginnend mit UN in einem Kreis) gemeint. Diese Batterien haben sicher weit über 100Wh und ich kann mir nicht vorstellen, dass diese in nicht bauartgeprüften Verpackungen verschickt werden dürfen.

Verpackt ihr die Akkus in die Holzkisten? (es gibt auch die Pflichten des Verpackers ADR 1.4.3.2)


lg aus Wien
Nico

Re: Versand von Lithium Ionen Akkus [Re: Nico] #26098 25.01.2019 08:22
Registriert: Jan 2019
Beiträge: 4
R
RobbyG Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
R
Registriert: Jan 2019
Beiträge: 4
Guten Morgen Nico,

danke erst einmal für deine ausführliche Antwort.

Wir bauen die Akkus nur aus dem Fahrzeug aus.
Das Verpacken und Verladen wird komplett vom Fahrzeug- und Batteriehersteller übernommen.

Mich stört ja nur, dass unser Firma auf dem Begleitpapier unter Versender steht. Das Papier selber wird ja vom Gefahrgutbeauftragten des Batterieherstellers ausgefüllt und unterschrieben.

Laut dem Batteriehersteller sind die Akkus auch nicht kaputt sondern sollen nur zur Überprüfung ins Labor zurück gebracht werden. Also nicht beschädigt oder kritische beschädigt.
Dass eine einfache Holzkiste zum Transport von defekten Akkus nicht zulässig ist, ist mir bekannt.

MfG Robby

Re: Versand von Lithium Ionen Akkus [Re: Nico] #26100 25.01.2019 09:16
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Hallo Nico,
nicht bauartgeprüft ist schon völlig in Ordnung.

P 903
(2) Zusätzlich für Zellen oder Batterien mit einer Bruttomasse von mindestens 12 kg mit einem widerstandsfähigen, stoßfesten Gehäuse sowie für Zusammenstellungen solcher Zellen oder Batterien:

a) widerstandsfähige Außenverpackungen;

b) Schutzumschließungen (z.B. in vollständig geschlossene Verschläge oder Lattenverschläge aus Holz) oder

c) Paletten oder andere Handhabungseinrichtungen.

Die Zellen oder Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert sein, und die Pole dürfen nicht mit dem Gewicht anderer darüber liegender Elemente belastet werden.

Die Verpackungen müssen den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 nicht entsprechen.

Re: Versand von Lithium Ionen Akkus [Re: Stefan82] #26103 25.01.2019 10:48
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Nico Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Hallo Stefan,

drum habe ich nachgefragt ob die Batterien eventuell defekt sind , weil diese Ausnahme dann nicht gilt smile


Hallo Robby,

Bezüglich der Frage der Verantwortung kenne ich mich im dt. Recht nicht genug aus.
Wenn eine Polizeikontrolle stattfindet, und es wird ein Verstoß festgestellt, wird meiner Meinung nach die Anzeige mal grundsätzlich gegen den angeführten Absender erfolgen. Woher soll die Polizei in dem Moment auch wissen, dass eine andere Firma sich um alles gekümmert hat.
Ob ein Einspruch mit dem Verweis auf 1.4.2.1.3 erfolg hat, kann ich nicht sagen. Prinzipiell sagt diese ja aus, dass der Absender schriftlich auf das gefährliche Gut hinzuweisen ist und ihm alle Informationen zur Erfüllung seiner Aufgabe zur Verfügung zu stellen sind. Er ist also schon in der Pflicht sicherzustellen, dass alles ADR konform ist.

lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Versand von Lithium Ionen Akkus [Re: Nico] #26104 25.01.2019 11:16
Registriert: Jan 2019
Beiträge: 4
R
RobbyG Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
R
Registriert: Jan 2019
Beiträge: 4
Hallo Nico,

ich habe 1.4.2.1.3 so verstanden, das wir Gefahrgut an einen andern übergeben und dieser dann das Gefahrgut unter seiner Adresse und Name versendet.

Jedoch trifft das in diesem Fall nicht zu.

Uns gehören die Batterien, die Herstellerfirma der Batterien möchte die Batterien im Labor überprüfen, die Batterien werden durch den Hersteller auf ihre Transportsicherheit hin bewertet, verpackt und dann über einen von ihnen gewählte Firma Versendet.
Der Gefahrgutbeauftragte der Batteriefirma erstellt die passenden Beförderungspapier, die Kontrolle beim verladen wird ebenfalls durch den Batteriehersteller durchgeführt.

Wir sind ihn diesem Prozess überhaupt nicht eingebunden und trotzdem stehen wir als Absender im Beförderungspapier.

Gruß Robby

Re: Versand von Lithium Ionen Akkus [Re: RobbyG] #26105 25.01.2019 12:12
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Hallo Robby,
das ist dann einfach standardmäßig unglücklich benannt.
Gemeint ist wohl eher der Verladeort. Ist ein typisches Problem. Auf so gut wie allen Beförderungspapieren steht Absender. Teilweise ist aber der Empfänger der Absender. Dies wird nicht durch die Polizei vor Ort, sondern durch die zuständige Behörde auf Grund der Anhörungsbögen entschieden.
Nur auf Grund der Bezeichnung Absender im Beförderungspapier werdet ihr nicht automatisch zu diesem.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Versand von Lithium Ionen Akkus [Re: Stefan82] #26106 25.01.2019 14:05
Registriert: Jan 2019
Beiträge: 4
R
RobbyG Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
R
Registriert: Jan 2019
Beiträge: 4
Hallo Stefan,

das ist genau das was ich meine. Der Versender ist auch gleichzeitig der Empfänger.

Naja ich denke mal ich werde mit dem Gefahrgutbeauftragten der Batteriefirma sprechen, ob wir da ein Lösung hin bekommen werden.

Ich sehe nämlich hier die Gefahr, das ich zu spät über eventuelle Verstöße informiert werde und dann die Frist zum Einspruch schon abgelaufen ist.

Trotzdem Danke @all für die vielen Infos.

Wünsche schon mal ein schönes Wochenende.

Gruß Robby

Re: Versand von Lithium Ionen Akkus [Re: RobbyG] #26108 25.01.2019 21:23
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
gefahrgutbaer Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
´N Abend zusammen,

da ich eigentlich der Mann für´s Grobe bin hoffe ich das ich die folgenden Informationen richtig interpretiere:

- GGBefG § 2 Satz 2:
…..Auf Verlangen sind Beförderungspapiere vorzulegen aus denen Versand- und Empfangsort feststellbar sind....
Das wärt laut den derzeitigen Informationen Ihr.

Wenn ich dann, hat Nico schon angemerkt, 1.4.2.1.2 ADR dazu nehme:
- Nimmt der Absender (Ihr) die Dienste anderer Beteiligter (Verpacker.....') in Anspruch, hat er geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit gewährleistet ist, dass die Sendung den Vorschriften des ADR entspricht.....

Deute ich das richtig das Ihr dann in, hoffentlich nicht eintretenden, Haftungsangelegenheiten ganz weit vorne seid.
Rutscht Ihr in diesem Moment dann nicht in die "Beteiligtenflichten" rein. Könnt, bzw. dürft Ihr das darstellen???

Ich würde wirklich, wie Du beschrieben hast, in jedem Fall mit dem GB des Batterieherstellers in Kontakt treten. Des Weiteren könnten vielleicht auch die Damen und Herren der IHK, bzw. Eures Versicherers, rechtssichere Angaben zu diesem Thema machen.

So, und nu´ allen ein schönes Wochenende.

Re: Versand von Lithium Ionen Akkus [Re: gefahrgutbaer] #26149 08.02.2019 08:43
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,607
Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,607
Stefan82 hat es schon richtig gesagt, nur weil man auf dem Papier als Absender bezeichnet wird, ist man es nicht auch rechtlich. Man bekommt vielleicht bei einem Verstoß einen Anhörungsbogen, aber sofern man nicht Absender (rechtlich) ist, äußert man sich dementsprechend in der Anhörung und dann wird das Verfahren eingestellt (und ggf. gibts einen neuen Bogen, wenn man andere Pflichten hatte und die nicht eingehalten sind).
Dass der GB des Batterieherstellers irgendwelche Papiere ausfüllt, ist unerheblich bzw. etwas seltsam (außer der GB hat gleichzeitig noch eine andere Funktion in der Firma, statt "nur" GB zu sein). Der GB ist Berater, nicht Beteiligt am Tagesgeschäft irgendwelcher Versandvorgänge.
Unterschriften kennt das ADR auf dem Beförderungspapier gar nicht (anders bei See: IMO-Erklärung und Luft: Shippers Declaration - das sind beides abzugebende Bestätigungen/ Erklärungen, siehe jeweils das Kleingedruckte unten auf den Formularen).
Ein Beförderungspapier braucht keine Unterschrift, wenn der GB oder sonstwer unterschreibt, macht es den Inhalt nicht besser oder schlechter.

Wer der rechtliche Absender ist, ist eigentlich ganz simpel: zuerst schaut man, wer der Beförderer ist (also der Fuhrunternehmer, wer führt die Ortsveränderung als Firma durch). Die Firma, die mit diesem Fuhrunternehmer einen Vertrag (Beförderungsvertrag! Frachtvertrag!) hat, ist der Absender.
Eine Spedition ist regelmäßig Absender, da diese Frachtführer/ Fuhrunternehmer beauftragt, einen Transport auszuführen, während die Spedition organisiert, plant. Natürlich gibt es auch Speditionen mit eigenem Fuhrpark (die dann im Selbsteintritt fahren), dann ist die Spedition Absender und schließt mit sich selbst einen Frachtvertrag und ist gleichzeitig Beförderer.
Ausschlaggebend sind die Vertragsbeziehungen: Wer schließt mit wem den Frachtvertrag? Das sind Absender und Beförderer.
Der, der den Absender (z. B. die Spedition) beauftragt, ist der Auftraggeber des Absenders. Weitere Pflichten können natürlich vorliegen, Verpacker, Verlader, ...


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
UN3257 im Tankcontainer
von Gerald - 16.04.2024 21:01
ERG 2024 elektronisch erhaeltlich
von M.A.T. - 16.04.2024 08:17
Neueintrag RAG-01 Argentinien
von Claudi - 12.04.2024 09:00
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3