Hallo defender,
Eine ADR-Gefahrguterklärung benötige ich bei 5000 Punkten trotzdem nicht???
Diese Aussage kann ich
nicht ganz nachvollziehen!!! Bei UN 1719 gibt es zwei Eintragungen in der Tabelle nach Kapitel 3.2
1x mit VG II und
1x mit VG III, und bei der Menge kannst Du
nicht den Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen, da der Wert über 1000 Punkte (1.1.3.6.4), und somit müssen die Angaben nach Absatz 5.4.1.1.1 a) bis k), welche zutreffen, in dem CAO oder einem extra Beförderungspapier stehen. Im ADR ist die Form des Beförderungspapiers nicht vorgeschrieben, steht im Absatz 5.4.1.4.1, aber der Inhalt nach 5.4.1.1.1!
Der Transport über die Straße erfolgt im kennzeichnungspflichtigen Bereich.