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UN 1719 5000 L per CAO mit Beförd. nach 1.1.4.2.1 #26244 22.02.2019 13:41
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defender27 Offline OP
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Hallo,

ich habe 12 Paletten mit 5000 L UN 1719 per CAO. Kann ich auf die Shippers Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1 anwenden und benötige daher keine ADR-Gefahrguterklärung?

Gruß Jürgen

Re: UN 1719 5000 L per CAO mit Beförd. nach 1.1.4.2.1 [Re: defender27] #26245 22.02.2019 14:35
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Stefan82 Offline
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Hallo defender,
kurze Antwort: Ja, allerdings nach Möglichkeit nicht auf das Original falls es noch Richtung Flughafen geht

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 22.02.2019 14:36.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: UN 1719 5000 L per CAO mit Beförd. nach 1.1.4.2.1 [Re: defender27] #26250 22.02.2019 17:01
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defender27 Offline OP
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Eine ADR-Gefahrguterklärung benötige ich bei 5000 Punkten trotzdem nicht???

Re: UN 1719 5000 L per CAO mit Beförd. nach 1.1.4.2.1 [Re: defender27] #26251 22.02.2019 17:57
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Gerald Offline
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Hallo defender,

Antwort auf
Eine ADR-Gefahrguterklärung benötige ich bei 5000 Punkten trotzdem nicht???


Diese Aussage kann ich nicht ganz nachvollziehen!!! Bei UN 1719 gibt es zwei Eintragungen in der Tabelle nach Kapitel 3.2 1x mit VG II und 1x mit VG III, und bei der Menge kannst Du nicht den Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen, da der Wert über 1000 Punkte (1.1.3.6.4), und somit müssen die Angaben nach Absatz 5.4.1.1.1 a) bis k), welche zutreffen, in dem CAO oder einem extra Beförderungspapier stehen. Im ADR ist die Form des Beförderungspapiers nicht vorgeschrieben, steht im Absatz 5.4.1.4.1, aber der Inhalt nach 5.4.1.1.1!

Der Transport über die Straße erfolgt im kennzeichnungspflichtigen Bereich.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN 1719 5000 L per CAO mit Beförd. nach 1.1.4.2.1 [Re: defender27] #26296 28.02.2019 16:37
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: defender27
Hallo,

ich habe 12 Paletten mit 5000 L UN 1719 per CAO. Kann ich auf die Shippers Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1 anwenden und benötige daher keine ADR-Gefahrguterklärung?

Gruß Jürgen


Ich rate davon ab, die Shipper's declaration oder IMO-Erklärung in der Transportkette als ADR-Beförderungspapier zu verwenden.

In beschriebenen Fall könnte der fehlende Tunnelbeschränkungscode zu Problemen führen, falls der Spediteur einen beschränkten Tunnel durchfahren muss. Und auf die Shipper's declaration sollte der keinesfalls geschrieben werden. Dann ist die Ablehnung vorprogrammiert. Maximal könnte man eine Kopie damit füllen.

Auch beliebt, wenn auch bei 5000 Punkten nicht der Fall, sind Beförderungen mit diesen Papieren, die auf der Straße innerhalb der Freigrenzen nach 1.1.3.6 ADR laufen können. Die besagten Papiere behinhalten keine Gesamtmengen und erechnete Werte je Beförderungskategorie. Und auch die sollten keinesfalls in der Original-Shipper's stehen.


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