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Lagerung ADR auf Trailer #26318 05.03.2019 19:44
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Kai1002 Offline OP
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Folgende Situation:

Lagerung von Gefahrstoffen nicht erlaubt.
Chef möchte jetzt auf dem Betriebsgelände Trailer mit Gefahrstoffen abstellen (ohne Zugmaschine)
Chef behauptet es wäre erlaubt das Gefahrgut über mehrere Tage so auf dem Betriebsgelände aufzubewahren da es ja keine Lagerung sei, weil eben nicht im Lager.
Ich sehe das etwas anders. Für mich ist das mit einer Lagerung gleichzustellen, da ich es über die 24 Std. auf dem Trailer stehen habe.

Wie seht Ihr das ?

Re: Lagerung ADR auf Trailer [Re: Kai1002] #26319 05.03.2019 20:21
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Gerald Offline
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Hallo Kai,
Antwort auf
Chef behauptet es wäre erlaubt das Gefahrgut über mehrere Tage so auf dem Betriebsgelände aufzubewahren da es ja keine Lagerung sei, weil eben nicht im Lager.


Da sollte Dein Chef mal in das Gefahrgutbeförderungsgesetzes §2 Absatz 2, wo unter andrem steht: "...Wird die Sendung nicht nach der Anliefe­rung entladen, gilt das Bereitstellen der Ladung beim Emp­fänger zur Entladung als Ende der Beförderung. Versandstücke, Tankcontainer, Tanks und Kessel­wagen dürfen während des zeitweiligen Aufenthaltes nicht geöffnet werden...."[/i ] und in die Gefahrstoffverordnung §2 Abschnitt 6 [i]"Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags." sehen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Lagerung ADR auf Trailer [Re: Gerald] #26320 05.03.2019 20:32
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Kai1002 Offline OP
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Japp habe ich ihm auch schon vorgehalten er sieht es anders mit dem Argument Achtung: " Was wäre denn wenn ich den Trailer mit dem Gefahrgut auf der Strasse stehen lassen würde, das darf ich ja auch?"
Nach dem Argument habe ich gemerkt das hat keinen Sinn. Ich habe es Ihm gesagt das es nicht erlaubt ist

Zuletzt bearbeitet von Kai1002; 05.03.2019 20:35.
Re: Lagerung ADR auf Trailer [Re: Kai1002] #26321 05.03.2019 21:14
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Gerald Offline
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Hallo Kai,
Antwort auf
Was wäre denn wenn ich den Trailer mit dem Gefahrgut auf der Strasse stehen lassen würde,


Ja, was es nicht alles so gibt um vielleicht Kosten zu sparen, nur wenn dann was passiert, möchte ich nicht in der Haut deines Chefs stecken!!

Aber das gibt es noch die GGVSEB §4 (1) wo steht: "Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten."

Vielleicht hilft das weiter.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Lagerung ADR auf Trailer [Re: Gerald] #26322 06.03.2019 14:24
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M.A.T. Online
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Hier könnte wohl die genehmigungspflichtige Sondernutzung öffentlichen Straßenraums greifen, da eine Nutzung zur Lagerung eben nicht der Gebrauch der Allgemeinheit ist. Siehe dazu im Netz Prof. Dr. Friedrich Schoch: Sondernutzung öffentlicher Straßen.
Außerdem liegt dann m.E. ein Fall der Annahmeverweigerung durch den Empfänger vor, weil das Gefahrgut / der Gefahrstoff eben nicht im Herrschaftsbereich des Empfängers sich befindet.
Nur mal so als Denkanstoß.
Gruß
M.A:T.

Re: Lagerung ADR auf Trailer [Re: M.A.T.] #26323 06.03.2019 15:06
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Claudi Offline
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Jetzt würde der Chef vielleicht vorschlagen, dass der LKW-Fahrer ja paar Tage "um den Block" fahren kann, rollendes Lager sozusagen...

Spaß beiseite, hier liegt ganz klar eine Lagerung vor mit allen Auflagen und Pflichten. Du solltest dich absichern, indem du (je nach deiner Stellung im Betrieb) deinen Chef schriftlich (email z. B.) darauf hinweist, dass es sich nach Ankunft des Trailers am Zielort nicht mehr um eine Beförderung handelt, mit Annahme der Ware (ob im Trailer oder entladen) die Beförderung beendet ist und damit eine Lagerung beginnt, bei der entsprechende Lagervorschriften (z. B. TRGS 510 für Gefahrstoffe, AwSV für wassergefährdende Stoffe, ...) gelten (und die Betriebsgenehmigung/ ggf. Baugenehmigung des Gebäudes, Versicherungen da auch geprüft werden müssen).
Eine Lagerung auf den Trailern ist hoch unseriös, da hier keinerlei Sicherheitsvorkehrungen (wie sie die Lagervorschriften fordern) vorhanden sind.

Re: Lagerung ADR auf Trailer [Re: Claudi] #26328 06.03.2019 15:32
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M.A.T. Online
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Noch lustiger würde es, wenn Terrorgüter dabei wären und die ganze Überwachungs-/Bewachungsarie anwendbar wird.
Keine schöne Situation.
Gutes Gelingen!
M.A.T.


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