Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden
#26349
07.03.2019 16:48
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ElSpedo
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Hallo,
folgender Sachverhalt. Rohware: Gefahrstoff Klasse 9 - UN 3082 / Lieferung in 1000ltr. IBC. Hier ist ganz Klar volle ADR.
Nun werden Tücher in Dosen gefertigt, die mit dieser Flüssigkeit getränkt sind. Die Frage die ich mir stelle, wie viel Gefahrstoff muss vorhanden sein um ein Produkt unter die Regeln des ADR fallen zu lassen (LQ mal hin oder her)
Welche Mengen müssen hier von einem Gefahrstoff vorhanden sein? Wer prüft so etwas, wer legt so etwas fest? Oder heisst es einfach, wenn ein Gefahrstoff verbaut ist, egal wie viel, dann ist das fertige Produkt auch unter die ADR einzuordnen.
Mfg, Marco
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Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden
[Re: ElSpedo]
#26353
07.03.2019 21:51
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M.A.T.
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Hallo, ElSpedo, "Klasse 9" und "Gefahrstoff" beißt sich etwas, denn wenn es klassifiziert ist hat man schon Gefahrgut. Nur in 6.1 und 8 gibt es eine direkte Verbindung zwischen beiden Bereichen. Aber das ist ein Nebenpunkt. Das ADR kennt keine Mengengrenze, ab der etwas zum Gefahrgut wird. Einzig die qualitative Anforderung des GGBefG, wenn eine Gefahr für .... besteht, kann zur Abgrenzung dienen. Wenn Sie also eine Menge haben, die bei Freisetzung keine dieser Gefährdungen verursachte, wäre es kein Gefahrgut. Es gibt aber die sogenannten Excepted Quantities, in Kap. 3.5 ADR, unterhalb derer relativ erleichterte Beförderungsbedingungen gelten. Kommt allerdings aus dem Luftverkehr und ist für die Straße nicht so wirklich hilfreich, weil die Verpackungsanforderungen ziemlich streng sind. Die Abgrenzung des betroffenen Produkts erfolgt über die Kriterien (2.2.9...) für die Klasse 9 (weil Sie ja schon die 3082 anführen; bei getränkten Tüchern ist aber "Flüssigkeit" nicht mehr korrekt, sollte geprüft werden.). Auch dabei spielt die Menge keine Rolle für die grundsätzliche Zuordnung. Sie können natürlich alle relevanten GGAV-Ausnahmen, Multis und Sondervorschriften durchkämmen, ob für Ihr Produkt etwas dabei ist. Die 5 kg/L-Regel nicht übersehen! Ich hab' die Vorschriften gerade nicht zur Hand, darum nur diese allgemeine Ausführung. Hoffe, es hilft etwas. Gruß M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 08.03.2019 13:10. Bearbeitungsgrund: Plural "Gefährdungen"
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Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden
[Re: M.A.T.]
#26359
08.03.2019 10:42
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ElSpedo
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Hi MAT,
danke für die ausführliche Antwort.
Rohprodukt ist die UN 3082 - das fertige wird dann wohl die UN 1325 hab und in der Klasse 4 zuhause sein. Ist hier jeder Hersteller selbst in der Verantwortung das zu klassifizieren oder gibt es Firmen die quasi das Fertige Produkt ein klassifizieren?
Das die Rohware mit Ihren 1000ltr. IBC Gefahrgut ist, ist klar. Die Frage die ich mir stelle ob wirklich hier schon ein 1ml dieses Produktes im Fertigen Produkt ausreicht um dieses auch mit einer UN klassifizieren zu müssen.
Gruß Marco
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Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden
[Re: ElSpedo]
#26360
08.03.2019 11:14
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aw_
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Maßgebend für die Einstufung von entzündbaren festen Stoffen ist ADR 2.2.41. Am besten ihr lasst das von einem Fachunternehmen als Dienstleistung prüfen. gruss..aw
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Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden
[Re: M.A.T.]
#26361
08.03.2019 11:19
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Nico
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Hallo! Entschuldigung wenn ich mich hier einmische aber mir ist eben aufgefallen, dass es im ADR gar nicht die DeMinimis gibt? Bzw finde ich sie nicht? In der Luftfracht gibt es Für Stoffe die EQ möglich wären und der E1, E2, E4 oder E5 zugeordnet sind eine komplette Freistellung (keine Markierung, keine Dokumente) wenn die Mengen von 1mL / g je Innen und 100 mL /g je Außenverpackung nicht überschritten werden. Das gibt es scheinbar auf der Straße überhaupt nicht? Was mich jetzt total überrascht, denn dann wäre die IATA ja in diesem Fall weniger restriktiv als das ADR? Das würde jetzt mein Weltbild ins wanken bringen  Lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden
[Re: Nico]
#26362
08.03.2019 12:37
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Gerald
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Hallo Nico, dass es im ADR gar nicht die DeMinimis gibt? Klar gibt es sowas und sieh mal im ADR unter Unterabschnitt 3.5.1.4 nach. Es steht zwar nicht der Begriff DeMinimis dabei, bei meinem ADR steht "Kleinsmengen kleiner 1 ml oder 1 g, aber es ist das selbe.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden
[Re: Nico]
#26365
08.03.2019 12:54
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In der Luftfracht gibt es Für Stoffe die EQ möglich wären und der E1, E2, E4 oder E5 zugeordnet sind eine komplette Freistellung (keine Markierung, keine Dokumente) wenn die Mengen von 1mL / g je Innen und 100 mL /g je Außenverpackung nicht überschritten werden. Komplett ist die Befreiung nicht. Falltests müssen gemacht werden. IATA: 2.6.10.1 c) , ADR 3.5.1.4 b), IMDG 3.5.1.4.3 gruss..aw
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Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden
[Re: ElSpedo]
#26366
08.03.2019 13:00
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M.A.T.
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... Rohprodukt ist die UN 3082 - das fertige wird dann wohl die UN 1325 hab und in der Klasse 4 zuhause sein. Hallo, dem kann ich nicht folgen. Die UN 1325 setzt voraus, daß organisch, entzündbar und fest vorliegt. Wenn aber die tränkende Substanz entzündbar (Wechselwirkung mit Trägermedium lasse ich jetzt mal außen vor) wäre könnte sie nicht in UN 3082 eingestuft worden sein, sondern in Kl. 3 mit ggf. Zusatzkennzeichen Baumfisch. Die Kl. 9 ist eine Auffangklasse die nur greift, wenn keine andere Gefahr vorliegt. Allerdings würde ich an Ihrer Stelle die neue UN 3548 angucken. Gruß M.A.T.
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Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden
[Re: Nico]
#26367
08.03.2019 13:00
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M.A.T.
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... dass es im ADR gar nicht die DeMinimis gibt? Bzw finde ich sie nicht? Hallo, Nico siehe meine Antwort oben zu "Excepted Quantities" resp. 3.5.
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Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden
[Re: ElSpedo]
#26370
08.03.2019 13:50
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...Das die Rohware mit Ihren 1000ltr. IBC Gefahrgut ist, ist klar. Die Frage die ich mir stelle ob wirklich hier schon ein 1ml dieses Produktes im Fertigen Produkt ausreicht um dieses auch mit einer UN klassifizieren zu müssen.... Hallo, ElSpedo wie bereits gesagt: es gibt keine quantitative Definitionsgrenze; maßgeblich ist alleine, ob von dem Produkt eine Gefährdung ausgeht. Dazu sind die Prüfverfahren der Klassen anzuwenden. Schauen Sie sich doch mal die Ausnahme 19 GGAV an. Die gibt ein Gefühl dafür, mit welchen relativen "Mengengrenzen" wir es zu tun haben können, am Beispiel der Klassen 3 und 6.1 Gruß M.A.T.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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