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Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden #26349 07.03.2019 15:48
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ElSpedo Offline OP
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Hallo,

folgender Sachverhalt.
Rohware: Gefahrstoff Klasse 9 - UN 3082 / Lieferung in 1000ltr. IBC. Hier ist ganz Klar volle ADR.

Nun werden Tücher in Dosen gefertigt, die mit dieser Flüssigkeit getränkt sind.
Die Frage die ich mir stelle, wie viel Gefahrstoff muss vorhanden sein um ein Produkt unter die Regeln des ADR fallen zu lassen (LQ mal hin oder her)

Welche Mengen müssen hier von einem Gefahrstoff vorhanden sein? Wer prüft so etwas, wer legt so etwas fest? Oder heisst es einfach, wenn ein Gefahrstoff verbaut ist, egal wie viel, dann ist das fertige Produkt auch unter die ADR einzuordnen.

Mfg,
Marco

Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden [Re: ElSpedo] #26353 07.03.2019 20:51
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M.A.T. Offline
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Hallo, ElSpedo,
"Klasse 9" und "Gefahrstoff" beißt sich etwas, denn wenn es klassifiziert ist hat man schon Gefahrgut. Nur in 6.1 und 8 gibt es eine direkte Verbindung zwischen beiden Bereichen. Aber das ist ein Nebenpunkt.
Das ADR kennt keine Mengengrenze, ab der etwas zum Gefahrgut wird. Einzig die qualitative Anforderung des GGBefG, wenn eine Gefahr für .... besteht, kann zur Abgrenzung dienen. Wenn Sie also eine Menge haben, die bei Freisetzung keine dieser Gefährdungen verursachte, wäre es kein Gefahrgut.
Es gibt aber die sogenannten Excepted Quantities, in Kap. 3.5 ADR, unterhalb derer relativ erleichterte Beförderungsbedingungen gelten. Kommt allerdings aus dem Luftverkehr und ist für die Straße nicht so wirklich hilfreich, weil die Verpackungsanforderungen ziemlich streng sind.
Die Abgrenzung des betroffenen Produkts erfolgt über die Kriterien (2.2.9...) für die Klasse 9 (weil Sie ja schon die 3082 anführen; bei getränkten Tüchern ist aber "Flüssigkeit" nicht mehr korrekt, sollte geprüft werden.). Auch dabei spielt die Menge keine Rolle für die grundsätzliche Zuordnung.
Sie können natürlich alle relevanten GGAV-Ausnahmen, Multis und Sondervorschriften durchkämmen, ob für Ihr Produkt etwas dabei ist. Die 5 kg/L-Regel nicht übersehen! Ich hab' die Vorschriften gerade nicht zur Hand, darum nur diese allgemeine Ausführung.
Hoffe, es hilft etwas.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 08.03.2019 12:10. Bearbeitungsgrund: Plural "Gefährdungen"
Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden [Re: M.A.T.] #26359 08.03.2019 09:42
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ElSpedo Offline OP
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Hi MAT,

danke für die ausführliche Antwort.

Rohprodukt ist die UN 3082 - das fertige wird dann wohl die UN 1325 hab und in der Klasse 4 zuhause sein.
Ist hier jeder Hersteller selbst in der Verantwortung das zu klassifizieren oder gibt es Firmen die quasi das Fertige Produkt ein klassifizieren?

Das die Rohware mit Ihren 1000ltr. IBC Gefahrgut ist, ist klar. Die Frage die ich mir stelle ob wirklich hier schon ein 1ml dieses Produktes im Fertigen Produkt ausreicht um dieses auch mit einer UN klassifizieren zu müssen.

Gruß
Marco

Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden [Re: ElSpedo] #26360 08.03.2019 10:14
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aw_ Offline
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Maßgebend für die Einstufung von entzündbaren festen Stoffen ist ADR 2.2.41.
Am besten ihr lasst das von einem Fachunternehmen als Dienstleistung prüfen.
gruss..aw

Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden [Re: M.A.T.] #26361 08.03.2019 10:19
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Nico Offline
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Hallo!
Entschuldigung wenn ich mich hier einmische aber mir ist eben aufgefallen, dass es im ADR gar nicht die DeMinimis gibt? Bzw finde ich sie nicht?
In der Luftfracht gibt es Für Stoffe die EQ möglich wären und der E1, E2, E4 oder E5 zugeordnet sind eine komplette Freistellung (keine Markierung, keine Dokumente) wenn die Mengen von 1mL / g je Innen und 100 mL /g je Außenverpackung nicht überschritten werden.
Das gibt es scheinbar auf der Straße überhaupt nicht?
Was mich jetzt total überrascht, denn dann wäre die IATA ja in diesem Fall weniger restriktiv als das ADR? Das würde jetzt mein Weltbild ins wanken bringen blush

Lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden [Re: Nico] #26362 08.03.2019 11:37
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Gerald Offline
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Hallo Nico,

Antwort auf
dass es im ADR gar nicht die DeMinimis gibt?


Klar gibt es sowas und sieh mal im ADR unter Unterabschnitt 3.5.1.4 nach. Es steht zwar nicht der Begriff DeMinimis dabei, bei meinem ADR steht "Kleinsmengen kleiner 1 ml oder 1 g, aber es ist das selbe.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden [Re: Nico] #26365 08.03.2019 11:54
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aw_ Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Nico
In der Luftfracht gibt es Für Stoffe die EQ möglich wären und der E1, E2, E4 oder E5 zugeordnet sind eine komplette Freistellung (keine Markierung, keine Dokumente) wenn die Mengen von 1mL / g je Innen und 100 mL /g je Außenverpackung nicht überschritten werden.

Komplett ist die Befreiung nicht. Falltests müssen gemacht werden. IATA: 2.6.10.1 c) , ADR 3.5.1.4 b), IMDG 3.5.1.4.3
gruss..aw

Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden [Re: ElSpedo] #26366 08.03.2019 12:00
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: ElSpedo
...
Rohprodukt ist die UN 3082 - das fertige wird dann wohl die UN 1325 hab und in der Klasse 4 zuhause sein.


Hallo, dem kann ich nicht folgen. Die UN 1325 setzt voraus, daß organisch, entzündbar und fest vorliegt. Wenn aber die tränkende Substanz entzündbar (Wechselwirkung mit Trägermedium lasse ich jetzt mal außen vor) wäre könnte sie nicht in UN 3082 eingestuft worden sein, sondern in Kl. 3 mit ggf. Zusatzkennzeichen Baumfisch. Die Kl. 9 ist eine Auffangklasse die nur greift, wenn keine andere Gefahr vorliegt. Allerdings würde ich an Ihrer Stelle die neue UN 3548 angucken.
Gruß
M.A.T.

Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden [Re: Nico] #26367 08.03.2019 12:00
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Ursprünglich geschrieben von: Nico
... dass es im ADR gar nicht die DeMinimis gibt? Bzw finde ich sie nicht?

Hallo, Nico
siehe meine Antwort oben zu "Excepted Quantities" resp. 3.5.

Re: Menge Gefahrstoff um Gefahrgut zu werden [Re: ElSpedo] #26370 08.03.2019 12:50
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Ursprünglich geschrieben von: ElSpedo
...Das die Rohware mit Ihren 1000ltr. IBC Gefahrgut ist, ist klar. Die Frage die ich mir stelle ob wirklich hier schon ein 1ml dieses Produktes im Fertigen Produkt ausreicht um dieses auch mit einer UN klassifizieren zu müssen....


Hallo, ElSpedo
wie bereits gesagt: es gibt keine quantitative Definitionsgrenze; maßgeblich ist alleine, ob von dem Produkt eine Gefährdung ausgeht. Dazu sind die Prüfverfahren der Klassen anzuwenden.
Schauen Sie sich doch mal die Ausnahme 19 GGAV an. Die gibt ein Gefühl dafür, mit welchen relativen "Mengengrenzen" wir es zu tun haben können, am Beispiel der Klassen 3 und 6.1
Gruß
M.A.T.

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