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Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge
#26464
26.03.2019 15:46
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Magic
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Spezi
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Hallo Ich hab da ein kleines Problem Wir lagern bei uns in der Firma Gefahrgut in Begrenzte Menge. z.B.: Bode Sterillium Virugard 1L , Bode Sterillium 500 ml , Dräger Incidin Rapid 2L , OKS 2801 Lecksuchspray 400 ml Spraydose.
Muß ich bei den Artikel auch eine Auffangwanne verwenden?
Wie ist es allgemein mit flüssigen Gefahrstoffe in begrenzte Menge. Muss da immer eine Auffangwanne drunter wenn sie eingelagert werden?
MFG
Dankeschön
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Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge
[Re: Magic]
#26472
27.03.2019 08:54
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Stefan82
Urgestein
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Urgestein
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Hallo magic, die Verpackung als begrenzte Mengen ist hier irrelevant.
Die Lagerung ortsbeweglicher Behälter wird in der TRGS 510 geregelt. Dort gibt es keine Unterscheidung nach der gefahrgutrechtlichen Transportvorbereitung.
Auch bei Kleinmengen ist 4.2 (10) der TRGS 510 anzuwenden. Dort findest du: (10) Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen müssen in eine Auffangeinrichtung eingestellt werden, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann. Kann eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, müssen die Auffangeinrichtungen elektrostatisch ableitfähig sein.
Also ja, flüssige Gefahrstoffe müssen über einer Auffangeinrichtung stehen.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge
[Re: Magic]
#26485
28.03.2019 15:26
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Magic
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Und warum brauchen Baumärkte keine Auffangwannen für ihr Artikel? Gibst da eine Sondervorschrift? Gilt es auch für Technischer Großhandel?
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Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge
[Re: Magic]
#26487
28.03.2019 17:31
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UBurkhard
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Die Antwort ist in Anlage 2, TRGS 510, zu finden.
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
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Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge
[Re: UBurkhard]
#26492
29.03.2019 12:24
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_cK_
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Nein, die Anlage 2 bezieht sich nur auf entzündbare Flüssigkeiten und Aerosolpackungen. Da inzwischen fast jedes Putz- und Reinigungsmittel wegen möglicher Augenreizung als Gefahrstoff eingestuft ist, bleibt die Frage von Magic berechtigt.
cK
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Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge
[Re: _cK_]
#26496
30.03.2019 13:51
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M.A.T.
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Hallo, nur eine Vermutung: könnte die Grundlage für die unterschiedliche Behandlung in der Abgrenzung zwischen "Bereitstellung" und "Lagerung" oder "Abgabe" liegen? Gruß M.A.T.
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Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge
[Re: M.A.T.]
#26507
02.04.2019 12:23
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Bergmannsheil
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Methusalem
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Mahlzeit, im KomNet-Dialog 13331 ( https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/13331) ist folgendes berichtet: "Verkaufs- und Vorratsräume gelten als Arbeitsräume im Sinne von Anlage 3. Als Arbeitsräume gelten grundsätzlich allseitig umschlossene Räume, in denen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Verkaufs- und Vorratsräume sind keine Lager im Sinne von Nummer 2 Abs. 2 TRGS 510."
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge
[Re: Bergmannsheil]
#26514
03.04.2019 09:13
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_cK_
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Spezi
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Dann wären wir bei maximal 1.500 kg an Gefahrstoffen in Verkaufsräumen. Könnte bei den von mir genannten Putzmitteln knapp werden.
cK
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Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge
[Re: Magic]
#26663
09.05.2019 14:47
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Magic
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Hallo zusammen. Fall 1: Wenn ich 1 Flasche Stokosept protect 100 ml (Sicherheitsdatenblatt https://media.hygi.eu/192788/sicherheitsdatenblatt/81245_origin_4.pdf ) in Hochregal auf Platz A und auf Platz X 500 Flaschen einlagere. Brauche ich da auch eine Auffangeinrichtung oder reicht da der Original Karton? Auf Platz A bin ich mir nicht sicher aber auf Platz X auf jeden fall oder? Fall 2: In der TRGS 510 unter 1 Anwendungsbereich ist eine Tabelle für Gefahrstoffe wo steht bis wieviel Kilo man Ware mir Gefahrstoffen einlagern darf. Gilt die Tabelle für das komplette Lager oder ist das pro Stellplatz aber an verschiedenen plätzen? Bei uns gibt es ein Hochregallager und ein Paletten Lager dort werden verschiedene Artikel auch bekleidung eingelagert. Kann mir da bitte einer Helfen ich verstehe das nicht ganz mit der Tabelle. Dankeschön an alle
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Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge
[Re: Magic]
#26664
09.05.2019 18:40
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M.A.T.
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Gilt die Tabelle für das komplette Lager oder ist das pro Stellplatz aber an verschiedenen plätzen?
Hallo, da in der Tabelle selbst und unter Nr. 1 immer nur vom Lager die Rede ist, würde ich die Angaben so lesen, daß sie sich auf ein Lager, und nicht Teile eines Lagers, beziehen. M.A.T.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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