Klasse 1.4G und 1.4S - welches Placard?
#26488
28.03.2019 20:43
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Fritz
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Hallo zusammen,
ich muss einen Container beladen mit Klasse 1.4G und 1.4S.
Welches Placard muss ich an den Container anbringen? Klasse 1.4 ist klar, aber welcher Buchstabe muss in die untere Ecke? G, oder S, oder gar keiner?
Gruß, Fritz
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Re: Klasse 1.4G und 1.4S - welches Placard?
[Re: Fritz]
#26490
29.03.2019 09:14
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Jacob Madsen
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Moin Fritz,
für den Seeverkehr musst Du nur 1.4G anbringen. Siehe dazu 5.3.1.1.2 IMDG-Code. Im ADR-Verkehr ist es ebenso. Siehe dazu 5.3.1.1.2 ADR
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: Klasse 1.4G und 1.4S - welches Placard?
[Re: Jacob Madsen]
#26493
30.03.2019 10:00
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Skypainter
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Hallo Jacob Madsen,
Es ist sowohl für den Seeverkehr als auch für den Straßentransport nur die Unterklasse 1.4 anzugeben.
ADR: Für die Klasse 1 sind die Verträglichkeitsgruppen auf den Großzetteln nicht anzugeben, wenn im Fahrzeug, Container...mehrere Verträglichkeitsgruppen befördert werden. (Hier 1.4G und 1.4S) Wird ausschließlich 1.4S transportiert sind keine Placards notwendig
IMDG: 5.3.1.1.2 Abs. 1 Placards sind nicht erforderlich wenn 1.4S Abs. 2 Placards mit der höchsten Gefahr nur wenn mehr als eine Unterklasse der Klasse 1 angegeben. Hier ist keine höhere Gefahr als die Unterklasse 1.4 vorhanden.
Gruß Thomas
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Klasse 1.4G und 1.4S - welches Placard?
[Re: Skypainter]
#26495
30.03.2019 13:38
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M.A.T.
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Hallo Jacob Madsen, Es ist sowohl für den Seeverkehr als auch für den Straßentransport nur die Unterklasse 1.4 anzugeben. Sehe ich genauso. M.A.T.
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Re: Klasse 1.4G und 1.4S - welches Placard?
[Re: M.A.T.]
#26497
30.03.2019 21:13
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Fritz
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OK, jetzt bin ich verunsichert. Ich hätte damit gerechnet, dass ich 1.4G anbringen müsste, da "IMDG: 5.3.1.1.2 Abs. 1 Placards sind nicht erforderlich wenn 1.4S"
Da würde dann ja nur noch 1.4G als höherer Gefahrenstoff übrig bleiben, aber das ist also die verkehrte Vorgehensweise?
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Re: Klasse 1.4G und 1.4S - welches Placard?
[Re: Fritz]
#26498
30.03.2019 23:02
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M.A.T.
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Hallo, Fritz, Kollege Skypainter hat es vorher schon mit dem Zitat aus Abs. 2 der IMDG-Fundstelle gesagt. Wenn die Gefahrgüter derselben Unterklasse angehören, ist keine Angabe der höheren Verträglichkeitsgruppe notwendig. Da beide Güter in 1.4 sind, greift diese Bestimmung hier. Ihr Zitat aus Abs 1 besagt, daß bei Gütern ausschließlich der Klassifizierung 1.4S eben gar keine Placards erforderlich sind. Diese Bedingung trifft aber hier nicht zu, weil eben nicht nur 1.4S drin ist. Im Ergebnis so, wie es die Kollegen schon geschrieben haben: nur Zettel 1.4 ohne Verträglichkeitsgruppe. Falls verschiedene Unterklassen drin sind (so erlaubt), dann gilt die Reihenfolge der Gefährlichkeit von 1.1(hoch) bis 1.4. Gruß M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 31.03.2019 11:42.
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Re: Klasse 1.4G und 1.4S - welches Placard?
[Re: Skypainter]
#26516
03.04.2019 15:49
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Jacob Madsen
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Hallo an Alle,
ich muss diese Diskussion doch noch fortführen. In meiner Antwort an Fritz vom 29.03. habe ich angegeben, dass das Placard 1.4 anzubringen ist. Darin sind wir uns einig. Strittig ist also nur noch die Angabe der Verträglichkeitsgruppe. Ich hatte G angegeben. Die Verträglichkeitsgruppe muss nach meiner Lesart in 5.3.1.2.1 IMDG in Satz 6 gemäß dem dortigen Klammervermerk angegeben werden. Da gibt es auch keinen Widerspruch in 5.3.1.1.2 IMDG, da unter 1 lediglich ausgesagt wird, dass 1.4S nicht plakatiert werden braucht. Unter 2 wird ausgesagt, dass in Klasse 1 die höchste Gefahr angegeben werden muss. Das trifft hier nicht zu, da nur eine Unterklasse versandt wird.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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