Hallo Bergmannsheil,
"Die detaillierten Beschreibungen müssen vom Arbeitgeber für den von der zuständigen Behörde festgelegten Zeitraum aufbewahrt werden."
Sieh mal in der GGVSEB §27 Abschnitt (3) Ziffer 2. a) und b) (5 Jahre) nach.
Im der GGVSEB §37 in Ziffer 19d) und 19e) findest Du die Ordnungswidrigkeit und in der RSEB Anlage 7 findest Du das zu erwahrende Bußgeld unter der Ziffer 212 steht dann 300,00€ / Kategorie II (19d) und in Ziffer 213 steht dann 300,00€ / Kategorie II (19e). Vorsicht ist Ländersache und könnte höher ausfallen!