Hallo,
Frage zum beladen.
Gibt es für Verpackungen (Stückgut) beim beladen feste Bestimmungen für Gefahrgut?
Beispiele:
a) Darf man diese Übereinander stapeln - falls JA wie viele Kisten und wie hoch darf das Gewicht sein?
b) Kann man das als Fahrer erkennen oder darf man das so viele stapeln wie ins Fahrzeug passen?
c) Beim IBC gibt es ja die Stapellastkennzeichung haben Versandstücke wie Kisten oder Pappkartons das auch?
d) Erkennt man das an der Verpackungscodierung – ich denke nicht? Diese kann der Fahrer ja eh nicht entschlüsseln
Schöne Grüße,
Fs
Zuletzt bearbeitet von bube17; 07.05.2019 09:08.