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Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge #26464 26.03.2019 14:46
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Magic Offline OP
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Hallo
Ich hab da ein kleines Problem
Wir lagern bei uns in der Firma Gefahrgut in Begrenzte Menge.
z.B.: Bode Sterillium Virugard 1L , Bode Sterillium 500 ml , Dräger Incidin Rapid 2L , OKS 2801 Lecksuchspray 400 ml Spraydose.

Muß ich bei den Artikel auch eine Auffangwanne verwenden?

Wie ist es allgemein mit flüssigen Gefahrstoffe in begrenzte Menge. Muss da immer eine Auffangwanne drunter wenn sie eingelagert werden?

MFG

Dankeschön

Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge [Re: Magic] #26472 27.03.2019 07:54
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Stefan82 Offline
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Hallo magic,
die Verpackung als begrenzte Mengen ist hier irrelevant.

Die Lagerung ortsbeweglicher Behälter wird in der TRGS 510 geregelt. Dort gibt es keine Unterscheidung nach der gefahrgutrechtlichen Transportvorbereitung.

Auch bei Kleinmengen ist 4.2 (10) der TRGS 510 anzuwenden. Dort findest du:
(10) Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen müssen in eine Auffangeinrichtung eingestellt
werden, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnehmen kann. Kann
eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, müssen die
Auffangeinrichtungen elektrostatisch ableitfähig sein.


Also ja, flüssige Gefahrstoffe müssen über einer Auffangeinrichtung stehen.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge [Re: Magic] #26485 28.03.2019 14:26
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Magic Offline OP
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Und warum brauchen Baumärkte keine Auffangwannen für ihr Artikel?
Gibst da eine Sondervorschrift?
Gilt es auch für Technischer Großhandel?

Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge [Re: Magic] #26487 28.03.2019 16:31
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UBurkhard Offline
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Die Antwort ist in Anlage 2, TRGS 510, zu finden.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge [Re: UBurkhard] #26492 29.03.2019 11:24
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Nein, die Anlage 2 bezieht sich nur auf entzündbare Flüssigkeiten und Aerosolpackungen.
Da inzwischen fast jedes Putz- und Reinigungsmittel wegen möglicher Augenreizung als Gefahrstoff eingestuft ist, bleibt die Frage von Magic berechtigt.

cK

Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge [Re: _cK_] #26496 30.03.2019 12:51
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Hallo,
nur eine Vermutung: könnte die Grundlage für die unterschiedliche Behandlung in der Abgrenzung zwischen "Bereitstellung" und "Lagerung" oder "Abgabe" liegen?
Gruß
M.A.T.

Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge [Re: M.A.T.] #26507 02.04.2019 11:23
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Bergmannsheil Online
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Mahlzeit,

im KomNet-Dialog 13331 (https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/13331) ist folgendes berichtet: "Verkaufs- und Vorratsräume gelten als Arbeitsräume im Sinne von Anlage 3. Als Arbeitsräume gelten grundsätzlich allseitig umschlossene Räume, in denen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Verkaufs- und Vorratsräume sind keine Lager im Sinne von Nummer 2 Abs. 2 TRGS 510."


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge [Re: Bergmannsheil] #26514 03.04.2019 08:13
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Dann wären wir bei maximal 1.500 kg an Gefahrstoffen in Verkaufsräumen. Könnte bei den von mir genannten Putzmitteln knapp werden.

cK

Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge [Re: Magic] #26663 09.05.2019 13:47
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Magic Offline OP
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Hallo zusammen.
Fall 1:
Wenn ich 1 Flasche Stokosept protect 100 ml (Sicherheitsdatenblatt https://media.hygi.eu/192788/sicherheitsdatenblatt/81245_origin_4.pdf ) in Hochregal auf Platz A und auf Platz X 500 Flaschen einlagere. Brauche ich da auch eine Auffangeinrichtung oder reicht da der Original Karton? Auf Platz A bin ich mir nicht sicher aber auf Platz X auf jeden fall oder?

Fall 2:
In der TRGS 510 unter 1 Anwendungsbereich ist eine Tabelle für Gefahrstoffe wo steht bis wieviel Kilo man Ware mir Gefahrstoffen einlagern darf.
Gilt die Tabelle für das komplette Lager oder ist das pro Stellplatz aber an verschiedenen plätzen? Bei uns gibt es ein Hochregallager und ein Paletten Lager dort werden verschiedene Artikel auch bekleidung eingelagert.
Kann mir da bitte einer Helfen ich verstehe das nicht ganz mit der Tabelle.

Dankeschön an alle

Re: Lagerung von Gefahrstoffen in begrenzte Menge [Re: Magic] #26664 09.05.2019 17:40
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Magic

Gilt die Tabelle für das komplette Lager oder ist das pro Stellplatz aber an verschiedenen plätzen?

Hallo, da in der Tabelle selbst und unter Nr. 1 immer nur vom Lager die Rede ist, würde ich die Angaben so lesen, daß sie sich auf ein Lager, und nicht Teile eines Lagers, beziehen.
M.A.T.


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