Hallo
benötigen oder nicht benötigen war eigentlich nicht die Frage.
Auch bei Inanspruchnahme der 1000 Punkteregel (muss man ja nicht unbedingt in Anspruch nehmen oder es folgen weitere Ladestellen mit Gefahrgut) kann eine SCHRIFTLICHE WEISUNG, die mitgeführt wird, nicht schaden.
Zu der Frage korrekt oder nicht korrekt.
Es gibt im ADR die Möglichkeit Gruppen von Stoffen und sogar Klassen in einer SW zusammenzufassen (siehe ADR 5.4.3).
Stoffe der Klasse 8 sind durchweg ätzend.
Allerdings mal sauer, mal basisch, mal organisch, mal anorganisch, mal giftig, mal brennbar usw.usw.......
Es gibt allein mehr als 20 N.A.G.-Positionen für ätzende Stoffe. Ob man diese in einer einzigen SW zusammenfassen kann, halte ich persönlich für sehr fraglich.
Verantwortlich für den Inhalt der SW ist der Absender!
Grüsse aus Wadern
Wilhelm Kassing