Hallo
Wenn ich Feuerlöscher (Schaum oder Pulver) in Original Karton auf eine Palette Versende. Muss ich die Palette von außen Kennzeichnen?
Beispiel: Gefahrzettel 2.1 und Etikett mit " Sendung enthält Gefahrgut: UN1044 FEUERLÖSCHER mit verdichtetem oder verflüssigtem Gas, 2, 6A (E) "Beförderung nach Sondervorschriften 594 von den ADR Vorschriften befreit". "
außen an Palette