Hi,
1.) Diese Angaben "sollten" auf der gleichen Seite wie die Gefahrgutrelevanten Angaben sein. In der Sprache der meisten Checker heißt "sollte" - wenn du die Möglichkeit hast dann mach es gefälligst auch. ;-)
Ich würde in jedem Fall davon abraten diese Markierungen auf der gegenüberliegenden Seite anzubringen. Allenfalls folgendermaßen:
Die Gefahrgutangaben auf einer Seite und wenn es gar nicht anders geht die Adressen auf dem Deckel. So dass, wenn man das Versandstück vor sich stehen hat alles in einem Blick erfassen kann.
Da es keine Vorgabe bezgl. der Schriftgröße für die Adressangaben gibt findet sich in der Regel immer eine Lösung alles auf eine Seite zu bringen.
2.) Für die Schriftgröße der Versandbezeichnung gibt es ebenfalls keine Größenvorgaben. Die Angaben der geforderten Schriftgrößen (auf allen Verkehrsträgern) von mindestens -12 mm, 6 mm oder "Angemessen", bezieht sich ausschließlich auf die Buchstaben "UN" gefolgt von der jeweiligen UN Nummer. Somit bist Du auch hier in den meisten Fällen in der Lage die UN Nummer in einer entsprechend geforderten Schriftgröße anzubringen.
Gruß
Markus
Hallo Markus,
hätte noch eine Frage, gehört nur der Teil IB bei Lithium in das Feld authorization beim DGD oder muss ich das IA auch dort eintragen?
Habe bei kapitel 8 nur das Beispiel mit IB gefunden.
Vielen Dank im Voraus.
LG David