Hallo Kolleginnen und Kollegen!
Es geht um die Beförderung verpackter gefährlicher Güter auf die deutschen Nordseeinseln.
Gemäß Geltungsbereich wäre dort GGVSee mit dem IMDG-Code anzuwenden. Gibt es da, ähnlich wie in der Ostsee mit dem Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter in der Ostsee (MoU) besondere Bestimmungen oder über evtl. Fährverbindungen doch wieder Bezüge zum ADR und wenn ja, gilt das für alle Inseln oder gibt es, wie z. B. bei der MoU territoriale Abgrenzungen oder Einschränkungen auf bestimmte Schiffsklassen oder –typen?
Wer hat Erfahrung mit solchen Verkehren und kann mir da weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
Carsten Klee
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