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SV 188 Label #26486 28.03.2019 16:16
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Hallo zusammen,

das ADR 2019 verlangt bei Anwendung der SV 188 auf dem entsprechenden Label alle im Paket befindlichen UN-Nummern (3091/91 + 3480/1). Wir versenden alle vier Nummern in allen denkbaren Kombinationen. Hat jemand damit praktische Erfahrungen?

Re: SV 188 Label [Re: Astardis] #26489 28.03.2019 22:38
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Hallo Astardis,

was genau ist deine Frage? Wenn mehrer Varianten in einem Versandstück sind, dann müssen alle UN-Nummern auf der Markierung angeführt werden.
Lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: SV 188 Label [Re: Nico] #26500 01.04.2019 10:46
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Hallo Nico,

ganz genau. Wenn nun mehrere UN-Nummern im Paket enthalten sind, sollten die betreffenden Nummern dann alle auf ein Label, oder auf jeweils ein eigenes?

Re: SV 188 Label [Re: Astardis] #26501 01.04.2019 10:55
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Hallo Astardis,

beide Varianten sind möglich.
Bei ausreichender Größe der Versandstücke kannst Du durchaus jeder UN Nummer eine Lithium-Markierung zuweisen.
Ob das wirtschaftlich bzw. von der Ausführung sinnvoll ist, sei dahingestellt.
Bei einem Eintrag mehrerer UN Nummern in einer Markierung sollten diese aber "ausgeschrieben" werden.
Soll heißen - jede UN Nummer vierstellig mit den Buchstaben "UN" vorangestellt - Nicht wie in dem Beispiel in Deinem Eröffnungsthread.
Auch würde ich bei den UN Nummern eine adäquate Schriftgröße wählen.

Gruß
Markus

Re: SV 188 Label [Re: gefahrgutbaer] #26589 24.04.2019 13:37
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Claudi Offline
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Noch als Ergänzung: was nicht zulässig ist, ist ein Label mit allen 4 Nummern zu drucken und jedes mal quasi "blanko" zu verwenden (nach dem Motto: eine davon ist es, lassen Sie sich überraschen, welche! wink ) bzw. pauschal alle Varianten des Labels zu kleben.

Re: SV 188 Label [Re: Claudi] #26879 12.06.2019 08:34
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Gestern habe ich bei einem Vortrag von Herrn Holzhäuser auch die Variante gesehen, dass alle 4 UN-Nr. aufgeführt wurden und bei Variante A Quadrate zum Ankreuzen nebenher eingefügt wurden und nur das passende angekreuzt wurde oder bei Variante B die nicht zutreffenden UN-Nummern gestrichen wurden.

Übrigens, falls es hier nicht schon anderswo steht: im Landverkehr ist die Angabe einer Telefonnr. auf dem Etikett nicht erforderlich. O-Ton Herr Holzhäuser. SV 188 gibt das nicht her. Auch nicht die Vorschriften in 5.2

Re: SV 188 Label [Re: tree787] #26881 12.06.2019 09:13
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Hallo tree787,

Ursprünglich geschrieben von: tree787
Übrigens, falls es hier nicht schon anderswo steht: im Landverkehr ist die Angabe einer Telefonnr. auf dem Etikett nicht erforderlich. O-Ton Herr Holzhäuser. SV 188 gibt das nicht her. Auch nicht die Vorschriften in 5.2


Hm, vielleicht lese ich das auch falsch.
In der SV 188/ADR wir auf die Lithium-Markierung gemäß 5.2.1.9 verwiesen.
In der 5.2.1.9.1 und 2 steht dann, meiner Meinung nach, exakt beschrieben wie selbiges auszusehen hat. Textinhalt ist auch identisch mit 5.2.1.10 IMDG. Bei beiden Aufführungen wird unter der Markierung auf die Telefonnummer verwiesen.
Einzig in der 7.1.5.5.2, c) IATA wird die geforderte Telefonnummer nochmal explizit im Text genannt.

Demzufolge würde ich sagen das die Telefonnummer, gleich auf welchem Verkehrsträger, einzutragen ist.

Re: SV 188 Label [Re: gefahrgutbaer] #26883 12.06.2019 09:31
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Ursprünglich geschrieben von: gefahrgutbaer

Hm, vielleicht lese ich das auch falsch.
In der SV 188/ADR wir auf die Lithium-Markierung gemäß 5.2.1.9 verwiesen.


Unter 5.2.1.9.1 wird nur auf das Kennzeichen verwiesen. In 5.2.1.9.2 wird auch nur expizit gefordert, dass die UN-Nummer anzugeben ist. Als **-Eintrag ist nur vermerkt, dass dort Platz für die Telefonnr. ist, nicht, dass diese zwingend anzugeben ist (Kann-Bestimmung). Hintergrund war, dass es z.T. Probleme damit gab, wer dort eingetragen werden soll.

Falls ich etwas schriftliches dazu habe, stelle ich es hier zur Verfügung.

Re: SV 188 Label [Re: tree787] #26884 12.06.2019 09:35
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Ursprünglich geschrieben von: tree787
Gestern habe ich bei einem Vortrag von Herrn Holzhäuser auch die Variante gesehen, dass alle 4 UN-Nr. aufgeführt wurden und bei Variante A Quadrate zum Ankreuzen nebenher eingefügt wurden und nur das passende angekreuzt wurde oder bei Variante B die nicht zutreffenden UN-Nummern gestrichen wurden.


Steht ebenfalls als Variante in der RSEB als Erläuterung zu Unterabschnitt 5.2.1.9

Re: SV 188 Label [Re: tree787] #26888 12.06.2019 14:39
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Ursprünglich geschrieben von: tree787
Gestern habe ich bei einem Vortrag von Herrn Holzhäuser auch die Variante gesehen, dass alle 4 UN-Nr. aufgeführt wurden und bei Variante A Quadrate zum Ankreuzen nebenher eingefügt wurden und nur das passende angekreuzt wurde oder bei Variante B die nicht zutreffenden UN-Nummern gestrichen wurden.


Hat jemand schon Erfahrung mit diesen Varianten gemacht? Ich kenne einige Stellen in Österreich die sagen würde, dass alles was nicht durch die SV oder das ADR gefordert wird, nicht auf der Markierung sein darf, also keine Kästchen mit Kreuzen erlaubt wären und damit gegen das ADR verstoßen wird.
Mag jetzt sein,dass es in Deutschland durch die RSEB akzeptiert wird, aber was passiert mit grenzüberschreitenden Sendungen?

Das mit der Telefonnummer ist interessant, tatsächlich steht im Abschnitt 5.2.1.9.2 nicht explizit drin, so wie es in der IATA-DGR der Fall ist. Allerdings steht bei den ** "Platz für die Telefonnummer...." und nicht, hier kann eine Telefonnummer eingetragen werden (oder auch nicht). Auch hier wäre ich gerade bei grenzüberschreitenden Sendungen vorsichtig.
lg aus Wien
Nico


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