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Gefährdungsanalyse CV36 #26987 26.06.2019 12:43
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Udo Freitag Offline OP
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Moin, moin,

in der RSEB 2019 zu Abschnitt 7.5.11 CV36 ADR (7-14.4.S) steht:

"Das von den im Fahrzeug beförderte Gasen ein nicht hinnehmbares Risiko ausgeht, kann auch durch eine Gährdungsanalyse ausgeschlossen werden. Damit kann auch die Anbringung des Kennzeichens nach der CV36 begründet werden."

Meine Fragen nun. Wer darf diese Analysen erstellen und wie sehen die aus?

Mit Dank im Voraus.

Gruß

Udo

Zuletzt bearbeitet von Udo Freitag; 27.06.2019 04:56.
Re: Gefährdungsanalyse CV36 [Re: Udo Freitag] #26988 26.06.2019 14:19
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Hallo, Herr Freitag,
für D fällt mir da nur die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzrecht ein. Der Unterschied in der Benennung ist nicht erheblich, denke ich, weil ja von einer Abstimmung zwischen Verkehrs- und Arbeitsministerium nicht unbedingt viel zu sehen ist.
Gruß
M.A.T.

Re: Gefährdungsanalyse CV36 [Re: Udo Freitag] #26989 26.06.2019 16:33
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Udo,

die Verpflichtung zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung liegt bei dem Arbeitgeber, der sich natürlich fremden Fachwissens bedienen darf.
Die BetrSichV gibt auch noch einige Antworten und Informationen zur Gefährdungsbeurteilung.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: Gefährdungsanalyse CV36 [Re: Jacob Madsen] #26990 26.06.2019 16:54
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Udo Freitag Offline OP
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Danke für die Info. Derjenige der sie erstellt, welche Befähigung bzw. welche Qualifikation muss er vorweisen? Kann es jeder oder muss es zum Beispiel eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sein?

Gruß

Udo

Zuletzt bearbeitet von Udo Freitag; 26.06.2019 16:55.
Re: Gefährdungsanalyse CV36 [Re: Udo Freitag] #26991 26.06.2019 18:47
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Gerald Offline
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Hallo Udo,
ich denke mal, Du meinst im Zitat nach der RSEB die CV36 und nicht die CV26!!

Unter BAuA Gefährtungsbeurteilung findest Du Hinweise, wie man diese Gefährtungsbeurteilung durchführt. Kann aber sein, dass Du den Link kennst.

Nachtrag vom 27.06.2019 (Ich musste erst mal suchen, in welchen Heft ich dazu was gelesen hatte):
In der Gefährlichen Ladung Heft 10 / 2018 ist auf Seite 10 bis 11 ist ein Beitrag von Mario Gaede unter dem Titel - Die unsichtbare Gefahr- in welchen es um die Probleme mit der ausreichenden Belüftung und der CV 36 geht.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 27.06.2019 18:18. Bearbeitungsgrund: Nachtrag vom 27.06.2019

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefährdungsanalyse CV36 [Re: Udo Freitag] #26992 27.06.2019 08:43
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Udo,

der Arbeitgeber ist der Pflichtige. "Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, ..." § 5 (1) ArbSchG
Weder das ArbSchG noch die BetrSichV definieren hier besondere Anforderungen an den "Arbeitgeber".
Logischerweise ist er gut beraten sich den erforderlichen Sachverstand bzw. Hilfestellungen einzuholen. Denn die Qualifikation zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung wird spätestens dann hinterfragt, wenn eine Person zu Schaden gekommen ist.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: Gefährdungsanalyse CV36 [Re: Jacob Madsen] #26993 27.06.2019 09:25
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Hallo, Herr Freitag,
aus praktischer Sicht kann das Expositionsszenario für das jeweilige Gas nach Gefahrstoffrecht (REACH, SDB-Anhang) herangezogen werden. Die richten sich zwar an die Verarbeitung und Verwendung, aber die Überlegungen zur Gefährdung sind m. E. die gleichen.
Die schweizer Umsetzung ist: entweder belüftet, oder Fahrgastraum gasdicht gegenüber Laderaum.
Gruß
M.A.T.

Re: Gefährdungsanalyse CV36 [Re: Udo Freitag] #26997 01.07.2019 17:19
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Gerald Offline
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Hallo Udo,
Antwort auf
Derjenige der sie erstellt, welche Befähigung bzw. welche Qualifikation muss er vorweisen?


Siehe mal in der TRGS 400 auf Seite 5 unter Ziffer 4.1 Fachkunde nach, da dürfte Deine Frage beantwortet werden.

Auf Seite 4 unter Ziffer 3.1 Abschnitt (2) steht: "Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden (siehe Nummer 4.1). Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen."

Im Anhang 1 auf Seite 26 findest Du einen Vorschlag für eine Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefährdungsanalyse CV36 [Re: Gerald] #26998 02.07.2019 04:56
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Udo Freitag Offline OP
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Moin Gerald,

besten Dank. Das habe ich gesucht.


Gruß

Udo

Re: Gefährdungsanalyse CV36 [Re: Udo Freitag] #27000 03.07.2019 10:35
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Wolfgang Online
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

ich möchte noch einmal auf die Eingangsfrage zurückkommen. Da die Rechstgrundlage beim Gefahrguttransport das Gefahrgutbeförderungsgesetz ist, können meiner Ansicht nach andere Rechtsvorschriften nur als "Hilfe" herangezogen werden. Wenn also in den Gefahrgutvorschriften oder Auslegungen dazu von Gefährdungsanalysen etc. gesprochen wird, aber in den Vorschriften ("Gefahrgut-Vorschriften") keine Zuordnung getroffen wird, wer die Analyse zu erstellen hat bzw. wie der Inhalt zu sein hat, kann meiner Ansicht nach die Analyse schreiben, wer sich dazu berufen fühlt. Auch einen geforderten Inhalt gibt es in den Gefahrgut-Vorschriften nicht. Ich glaube eher, dass das Haftungsrecht eine große Rolle spielen wird, wenn ein Schadensfall eintritt und die Analyse nicht ausreichend/richtig ist. Und festgestellt wird, dass die Belüftung während der Beförderung nicht ausreichend war.

Freundliche Grüße

Wolfgang

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