Hallo,
hier noch ein wenig Lektüre über das verlängerte Wochenende im Bezug ADR 2027.
Hier findet Ihr den
Bericht von der Frühjahrssitzung vom 24. bis 28. März 2025 mit Informationen zu den verschiedensten Theme, wie z.b. Änderungen zu Absatz 5.4.1.1.3.2 RID/ADR bezüglich der Angabe der beförderten Menge im Beförderungspapier, Änderung in den schriftlichen Weisungen, neue Sondervorschrift 680 im Bezug P 911 bzw. LP906 u.ä., ab der
Seite 17 findet Ihr in der Anlage II den Entwurf der Änderungen im ADR 2027.
Aber leider wurde der Vorschlag Angabe des Jahres auf den schriftlichen Weisunge nicht berücksichtigt !!!!! Das ist natürlich nicht gerade Anwenderfreundlich und wird wohl zu Bußgeldverfahren für die Beteiligten führen, weil mit den falschen schriftlichen Weisungen der Fahrer unterwegs ist. Zumal es nur texliche Änderungen in der Spalte 2 bei den einzelnen Klassen sind. Was sich natürlich schwer kontrollieren lässt.
Kleiner Tip vom mir, sind die Änderungen auf Seite 4 in den schriftlichen Weisungen bei umweltgefährlichen Stoff die Änderung von
"Gefahr" in
"Gefährlich" und bei erwärmten Stoff von
"Gefahr durch Verbrennung durch Hitze" in
"Kann Verbrennung durch Hitze verursachen" Das könnte man den Verantwortlichen bei der Unterweisung bzw. Schulung mit auf den Weg geben, vielleicht auch schriftlich am schwarzen Brett o.ä. aushängen!!!
Und hier noch der
Bericht der
Tank-Arbeitsgruppe!