Hallo Puck40,
dass die Schriftlichen Weisungen nur in gebundener Form,
Da lässt sich schlecht darstellen, in meinem ADR steht:
"Die schriftlichen Weisungen müssen hinsichtlich ihrer Form und ihres Inhalts dem folgenden vierseitigen Muster entsprechen." und am Ende der Seite steht:
Anmerkung des Verlags: Aus technischen Gründen ist eine vierseitige Darstellung hier nicht möglich.In meiner Ausbildung (vor allen Dingen in den Auffrischungsschulungen) muss ich immer wieder feststellen, dass immer noch alte
schriftliche Weisungen gemäss ADR (z.B. ADR 2011 bzw. 2015) im Umlauf sind.
Die "schriftlichen Weisung" (in der heutigen Form) wurden mit dem ADR 2009 eingeführt, leider gab es in diesen ein paar Fehler und somit gab es Änderungen mit dem ADR 2011. Zu Erkennen an der der Ergänzung der Überschrift
"gemäss ADR". Die nächsten Änderungen erfolgten mit dem ADR 2015 bzw. ADR 2017. Leider sind diese Änderung für den Ein oder Anderen nicht so leicht zu erkennen, vor allen Dingen, wenn keine Unterweisung nach Kapitel 1.3 bzw. Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung nach Kapitel 8.2.
Es gibt auch Anwender, welche nur bestimmte Seiten auswechseln, aber manchmal auch dabei Änderungen vergessen. Es ist also immer besser, gebunde schriftliche Weisungen zu benutzen, damit es bei Kontrollen
keine Probleme gibt.
Ich hänge mal eine Datei an, wo die Änderungen zu erkennen sind.