Hallo Paul,
Durfte der Stoff in den mit 31HA1 IBC eingefüllt werden da er der VG III zugeordnet ist ??
Nein, da für UN 2801 (VG III) nach Tabelle A Kapitel 3.2 in Spalte 8 „IBC 03“ steht, und dort steht bei (3) Kombinations-IBC (…31HA2 …) und
nicht 31HA1!
In Absatz 6.5.1.4.3 fünfte Zeile, erste Spalte steht
HZ. Kombination mit einem Kunststoff-Innenbehälter a) (hochgestellt)
Und am Ende der Tabelle steht die Erläuterung zu „a)“ (hochgestellt),
„Dieser Code muss durch Ersetzen des Buchstabens Z durch einen Großbuchstaben gemäß Absatz 6.5.1.4.1 b) ergänzt werden, der den für die äußere Umhüllung verwendeten Werkstoff angibt.“Für den IBC mit der Codierung
31HA2 gibt es noch ein paar Besonderheiten wie z.b. in
• Absatz 6.5.5.4.5
„Der Fassungsraum von IBC der Art 31HZ2 muss auf 1250 Liter begrenzt sein.“• Absatz 6.5.5.4.10
„Die Innenbehälter von IBC der Art 31HZ2 müssen aus mindestens drei Lagen Folie bestehen.“• Absatz 6.5.5.4.21
„Die äußere Umhüllung eines IBC der Art 31HZ2 muss alle Seiten des Innenbehälters umschließen.“Und damit dürfte klar sein, dass ein IBC mit der Codierung 31HA1
nicht in Frage kommt, weil er die zusätzlichen Anforderungen nicht erfüllt.