Sammelverkehr
#27182
09.08.2019 12:59
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Achdorfer
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Hallo zusammen, wo in der ADR oder GGVSEB finde ich wer für die Dokumentation bei Sammelverkehren zuständig ist bzw. wo finde ich hierzu überhaupt etwas? Muss tatsächlich der Fahrer die einzelnen Daten zusammenschreiben ?
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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Re: Sammelverkehr
[Re: Achdorfer]
#27183
09.08.2019 13:52
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M.A.T.
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Hallo, Achdorfer m.E ändert sich durch Sammelverkehr nichts an den Verantwortlichkeiten nach GGVSEB, lediglich die Ausnahme 18 läßt einige Erleichterungen zu. Gruß M.A.T.
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Re: Sammelverkehr
[Re: M.A.T.]
#27185
09.08.2019 14:15
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Achdorfer
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Das ist genau das Problem was macht der Fahrer im Stückgutverkehr bei mehreren Beladestellen jeder Absender übergibt ihm die richtigen Beförderungsdokumente für einen Kunden X und Y Dann müsste der Fahrer die GGAV 18s nutzen und sich auf 3 berufen er nutzt die 1.1.3.6 nicht hat also einen Kennzeichnungspflichtigen Transport der Empfänger ist das Happ des Spediteurs die Auflistung der Gefahrgüter nach 5.4 ist nach Absender vorhanden aber nicht addiert
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Re: Sammelverkehr
[Re: Achdorfer]
#27187
11.08.2019 14:10
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Udo Freitag
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Moin Herr Achendorfer,
mehrere Absender? Ist es nicht so, dass man mehrere Auftraggeber des Absenders hat und nur einen Absender? Dann wäre das Problem gelöst.
Gruß
Udo
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Re: Sammelverkehr
[Re: Achdorfer]
#27188
12.08.2019 08:20
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DJSMP
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Das ist genau das Problem was macht der Fahrer im Stückgutverkehr bei mehreren Beladestellen jeder Absender übergibt ihm die richtigen Beförderungsdokumente für einen Kunden X und Y Dann müsste der Fahrer die GGAV 18s nutzen und sich auf 3 berufen er nutzt die 1.1.3.6 nicht hat also einen Kennzeichnungspflichtigen Transport der Empfänger ist das Happ des Spediteurs die Auflistung der Gefahrgüter nach 5.4 ist nach Absender vorhanden aber nicht addiert Seit wann schreibt der Fahrer Papiere?  Sprechen wir beim "Sammelverkehr" über "Sammelgutverkehr", so wie ich ihn kenne? Ich pflichte den Vorrednern bei, dass sich hier nichts an den Verantwortlichkeiten ändert und in Deutschland sich die Pflichten aus der GGVSEB ergeben. Im Sammelgutverkehr ist der Versandspediteur i.d.R. der Absender nach GGVSEB. Der ursprüngliche Versender ist Auftraggeber des Absenders. Damit muss der Versandspediteur dafür sorgen, dass korrekte ADR-Beförderungspapiere erstellt werden. Für den Vorlauf gibt es ein Bordero bzw. eine Rollkarte, die als ADR-Beförderungspapier dient bzw. spuckt das System ein Zusatzblatt "ADR-Beförderungspapier" mit aus. Wenn die Kunden (Auftraggeber des Absenders) erst auf Gefahrgut hinweisen, wenn der Fahrer (des Subunternehmers = Beförderers) bereits bei ihnen steht, dann läuft im System was grundlegend falsch. Das ist deutlich zu spät. Der Absender (Versandspediteur) muss ja den Beförderer (Subunternehmer) bereits mit zustandekommen des Beförderungsauftrags schriftlich auf die Angaben im Beförderungspapier hinweisen. Das kann also nur morgens vor Abfahrt oder vielleicht in ferner Zukunft über das On Board Unit erfolgen.
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Re: Sammelverkehr
[Re: DJSMP]
#27201
13.08.2019 12:10
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Achdorfer
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Wir sprechen über Sammelgutverkehr das Ablauf ist folgendermaßen wir planen täglich mehrere verschiedene Kundenlieferung die uns ein Stückgutspediteur ausliefern soll. Darüber wird der Spediteur schriftlich beauftragt Sobald wir einen Kundenaufträge im System geplant haben bekommt der Spediteur eine Gefahrgutvorabanmeldeung die genau dem ADR 5.4 entspricht so wird dann ein Kundenauftrag nach dem anderen geplant und der Spediteur bekommt für jeden Transport diese Anmeldung. Einige Stunden später kommt dann der Fahrer zu uns auf den Hof um diese Transporte zu übernehmen. Er bekommt also mehrere Sendungen / Transporte auf sein Auflieger geladen. und für jede Sendung das richtige Frachtdokument mit allen Gefahrgutdaten nach dem ADR. Was wir aktuell nicht haben ist eine Zusammenfassung der Sendungen die auf diesem Auflieger geladen sind. Das heißt er bekommt keine Dokumente von uns zu seinem Verteilerhub Die Einzelnen Beförderungsdokumente sind von uns direkt zum Kunden ausgeschrieben.
gruß
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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Re: Sammelverkehr
[Re: Achdorfer]
#27206
13.08.2019 13:53
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Stefan82
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Hallo Achdorfer, es wird keine Zusammenfassung benötigt. Er hat alle nötigen Angaben auf den verschiedenen Beförderungspapieren. Durch die Änderung 2019 müssen die Punkte ja mit angegeben werden und er muss nur noch die Punkte addieren um herauszufinden ob er kennzeichnen muss. Das sollte eigentlich jeder Fahrer hinbekommen.
Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 13.08.2019 13:54.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Sammelverkehr
[Re: Stefan82]
#27207
13.08.2019 14:54
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DJSMP
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Im Übrigen schadet es auch nicht, wenn der Verlader "mitrechnet". In unseren Verladechecklisten ist immer ein Checkpunkt "orangefarbene Tafeln angebracht/aufgeklappt..." vorhanden.
Ansonsten kann ich Stefan82 nur beipflichten. Verantwortlich für das Anbringen/Sichtbarmachen der orangefarbenen Tafeln ist der Fahrzeugführer. Die Punkte müssen pro Beförderungspapier eindeutig zu erkennen sein. Zusammenrechnen muss der Fahrzeugführer selber.
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Re: Sammelverkehr
[Re: DJSMP]
#27209
13.08.2019 16:48
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Skypainter
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Wenn der ukrainische Fahrer aber die Punkte für ein Kuchenrezept hält, bringt das wenig...…..
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Sammelverkehr
[Re: Skypainter]
#27211
13.08.2019 20:20
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Gerald
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Hallo Skypainter, Wenn der ukrainische Fahrer aber die Punkte für ein Kuchenrezept hält, bringt das wenig...….. Von solchen Aussagen halte ich nicht viel. In der Gela 2017 gab es mal einen Beitrag zu der Änderung 2019 im Bezug Absatz 5.4.1.1.1 f) Bemerkung 1, wo stand: "...Nun obliegt es dem Fahrer zusammenzuzählen, ob die Sendung über den Grenzwert liegt oder nicht. Er muss die Summe bilden von 237+163+247+373. Was eigentlich nach einer simplen Addition aussieht, ist aber in der heutigen Zeit ohne Rechner nicht immer einfach zu bewältigen. ..." von jemand der sich bestens im Gefahrgutrecht auskennt erwarte ich eine andere Aussage. Für mich ist diese Aussage für einen Fahrer schon unterhalb der Gürtellinie!!! In dem Beitrag von DJSMP steht ja Zusammenrechnen muss der Fahrzeugführer selber. Und der Summenzug im Beförderungspapier bei Nutzung des Unterabschnitt 1.1.3.6 wird mit der Änderung ADR 2021 auch kommen. Und eigentlich sollten wir uns freuen, denn die Punktereglung gibt es in Deutschland schon Jahrzehnte (war über die jeweilige RSEB geregelt) und jetzt für alle ADR-Staaten.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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P800
von M.A.T. - 15.05.2025 23:55
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