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Gasmessung bei begasten Einheiten #27264 21.08.2019 10:59
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HAZMAT68 Offline OP
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Moin Forum,

wir hatten vor ein paar Tagen einen Kontrollbesuch der Wasserschutz zum Thema Gefahrgut bei uns in der Reederei. War auch alles soweit i.O., sodass sie uns jetzt erst mal nicht so bald wieder besuchen wollen smile
Ein Punkt, der zur Sprache kam und von uns bisher nicht weiter betrachtet wurde, betrifft das Messequipment für begaste Einheiten. Wenn also mal solch ein Container an Bord geöffnet werden müsste (der Grund sei hier mal nebensächlich), sollte Messequipment an Bord vorhanden sein, um gefährliche Gaskonzentrationen vor Betreten überprüfen zu können. Dräger bietet z.B. ein spezielles Röhrchen Set für begaste Einheiten.
Standardmäßig ist natürlich bereits Gasmessequipment an Bord vorhanden. Dieses wird z.B. für das Betreten von geschlossenen Räumen (Enclosed Spaces) benötigt.
Wie handhabt Ihr das so? Führt Ihr zusätzliches Equipment für die Detection von Gasen aus begasten Einheiten mit? Da gibt es ja eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Evtl. genügt ja auch eine Procedure für die Crew, dass begaste Einheiten gefährliche Gase enthalten können und niemals zu öffnen sind.

Zuletzt bearbeitet von HAZMAT68; 21.08.2019 10:59.
Re: Gasmessung bei begasten Einheiten [Re: HAZMAT68] #27265 21.08.2019 11:38
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M.A.T. Offline
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Hallo, HAZMAT68
das Betreten von GG-Containern an Bord wird, wenn der III. O. seinen Job gut macht, praktisch immer unter vollem Atemschutz erfolgen. Ein spezielles, auf das Begasungsmittel abgestimmte, Prüfröhrchen wird wohl kaum vorhanden sein und ist, soweit ich weiß, auch nicht vorgeschrieben. Allerdings könnte man 5.5.2.4.3 so auslegen, daß entsprechende Ausrüstung vorzuhalten ist (weil sonst die Anweisungen ja nicht umgesetzt werden können).
Öffnen kann übrigens durchaus notwendig werden - zumindest an Deck, wenn der Container auffällig wird. Außer vielleicht in der obersten Lage und äußersten Reihen kann man eine Kiste ja auch nicht seewerfen.
Gruß
M.A.T.

Re: Gasmessung bei begasten Einheiten [Re: M.A.T.] #27266 21.08.2019 12:02
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Jacob Madsen Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, HAZMAT68
Ein spezielles, auf das Begasungsmittel abgestimmte, Prüfröhrchen wird wohl kaum vorhanden sein und ist, soweit ich weiß, auch nicht vorgeschrieben.


Hallo M.A.T.,

da muss ich Dir widersprechen. In 5.5.2.5.1 IMDG wird ein Spürgerät für das Gas verlangt, womit der Container tatsächlich begast wurde. Das gilt aber nur für die Stauung unter Deck. Wenn also begaste Einheiten ausschließlich an Deck gefahren werden, ist diese Vorschrift gegenstandslos.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: Gasmessung bei begasten Einheiten [Re: Jacob Madsen] #27268 21.08.2019 12:33
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HAZMAT68 Offline OP
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Hallo Jacob,

vielen Dank für die Fundstelle 5.5.2.5.1. Das hatte ich doch glatt überlesen. Nun kann man, zumindest bei Dräger, bestimmte Sensoren für seine vorhandenen Multigasdetectoren dazukaufen. Diese sind allerdings immer nur für bestimmte Gase ausgelegt und müssen natürlich auch regelmäßig nachkalibriert werden. Also wohl doch lieber den "Begasungsprüfkoffer von Dräger mit einem Satz Prüfröhrchen für die meisten genutzen Gase für begaste Einheiten.

Danke und Gruß
Jörg

Re: Gasmessung bei begasten Einheiten [Re: Jacob Madsen] #27271 21.08.2019 13:49
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Jacob Madsen
Hallo M.A.T.,
da muss ich Dir widersprechen. In 5.5.2.5.1 IMDG wird ein Spürgerät für das Gas verlangt, womit der Container tatsächlich begast wurde. Das gilt aber nur für die Stauung unter Deck. Wenn also begaste Einheiten ausschließlich an Deck gefahren werden, ist diese Vorschrift gegenstandslos.

Hallo, Herr Madsen,
danke für die Korrektur, das hatte ich nicht im Kopf.
Aus meiner Vollcontainerfahrzeit meine ich mich zu erinnern, daß ein Öffnen von Kisten in den bays praktisch schon aus Platzgründen nicht möglich war. Und am Vorgehen ändert sich dadurch für mich nichts; um keinen Preis würde ich Leute ohne PA da ranlassen. Das Alarmsignal, sich die Kiste anzuschauen, wäre ja eigentlich immer Rauch oder Dämpfe, und damit verbietet sich ein ungeschützter Einstieg in die Nähe der Kiste.
Gruß
M.A.T.

Re: Gasmessung bei begasten Einheiten [Re: HAZMAT68] #27274 21.08.2019 14:31
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Jörg,

eventuell reichen ja Prüfröhrchen / Meßgeräte für die geläufigsten drei Begasungsmittel:
- Sulfuryldifluorid
- Phosphorwasserstoff
- Brommethan
Denn theoretisch soll das Schiff gem. 5.5.4.5.4 über begaste Einheiten und damit über die Art des Begasungsmittels informiert werden. So kann spezifsich nachgerüstet werden.
Mit theoretisch möchte ich ausdrücken, dass begaste Einheiten noch sehr häufig unterschlagen / nicht deklariert und gekennzeichnet werden.

Ansonsten möchte ich Dir noch folgenden Link des Amtes für Abeitsschutz aus Hamburg mit interessanten Informationen, PDF-Downloads und weiteren Links anbieten.
https://www.hamburg.de/themen/121012/containergefahren/


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: Gasmessung bei begasten Einheiten [Re: Jacob Madsen] #27287 22.08.2019 08:14
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HAZMAT68 Offline OP
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Vielen Dank für Eure Beiträge.

Eine schnelle spezifische Nachrüstung von Messequipment oder Röhrchen, nachdem die Ladungspapiere an Bord gekommen und begaste Einheiten deklariert sind, wird wohl meistens nicht realisierbar sein. Dafür sind die Liegezeiten zu kurz und die Häfen stellenweise so weit ab vom Schuss ... Da würde ich es vorziehen, Messequipment oder Röhrchen für die gängigsten Begasungsmittel permanent an Bord vorzuhalten. Derzeit checken wir aber erst mal unsere Charterparties, ob solche Container überhaupt mitgenommen werden.
Auf jeden Fall müssen wir unsere ISM DG Procedure um dieses Thema erweitern!

... wieder etwas dazu gelernt.

Gruß
Jörg


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