Hallo
Also: Ich habe mich mit der zuständigen IHK in Verbindung gesetzt. Um im Bereich ADR ausbilden zu können musst Du:
1. Ausreichende fachliche Qualifikationen nachweisen
2. Nachweis über die Fähigkeit der Schulung (ADA reicht)
3. Entsprechende Unterlagen gem. Lehrplan einreichen
4. Dich damit abfinden, dass in den ersten Schulungen auch Leute sitzen, die
Dich prüfen.(Und ggf. auch (Fach)Fragen stellen)
Aber: Die Prüfungen nimmt bei ADR ausschließlich die IHK ab. Du darfst nur ein Nachweis ausstellen, dass die Personen gem. den Vorgaben geschult sind.
Als Grundsatz für Schulungen wende ich immer an: Immer eine Stufe unter meiner eigenen Ausbildung bleiben.
Fachgebiete, in denen Du selber erst geschult wurdest (IATA, IMDG) solltest Du gar nicht ausbilden. Sammle erstmal Erfahrungen.
Man kann mit Schulungen sicher Geld verdienen, aber auch viel kaputt machen. Vor allem, wenn Du selber erst geschult wurdest und Dir die einschlägige Praxis fehlt.
Ist nicht böse gemeint, habe aber im Bereich Schulungen schon so manches erlebt. Und die Praxis als solches ist nunmal der beste Lehrmeister.
Viele Grüße
Thomas