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Re: Placards mitgeben? [Re: DJSMP] #27306 22.08.2019 18:40
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Claudi Online
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Placards mitgeben: weil der Fahrer auf Straße nicht beklebt wie ein bunter Hund fahren will um Kontrollen zu vermeiden - verstehe ich, würde ich aber immer von abraten. Wenn der Fahrer nämlich im Hafen vergisst, die Placards zu kleben (oder falsch klebt), hat der Versender/ Belader ein Problem, obwohl er weit weg ist.

Was übrigens auch eine Unsitte ist: Fuhrunternehmen/ Speditionen, die sich unterwegs spontan entscheiden, per Fähre zu fahren statt Eurotunnel oder Landweg (Mittelmeerraum): da meint man, ne schnell erstellte IMO per email nachlegen reiche da. Aber dass nicht nach See gekennzeichnet (Ware), plakatiert (Einheit) ist, dass ggf. Zusammenladeverbote See nicht eingehalten wurden, Sondervorschriften auf See ggf. nicht genutzt werden können, wird vergessen. Ausgenommen jetzt mal der Sonderfall Memorandum of Understanding in Teilen der Ostsee...

Re: Placards mitgeben? [Re: Claudi] #27395 04.09.2019 14:24
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Placards mitgeben: weil der Fahrer auf Straße nicht beklebt wie ein bunter Hund fahren will um Kontrollen zu vermeiden - verstehe ich, würde ich aber immer von abraten. Wenn der Fahrer nämlich im Hafen vergisst, die Placards zu kleben (oder falsch klebt), hat der Versender/ Belader ein Problem, obwohl er weit weg ist.


Aber warum sollte ein Versender im Sinne des §17 GGVSee die Placards zur Verfügung stellen, wenn er gar nicht die See-Einheit, sondern nur ein Zubringerfahrzeug verlädt? Die Pflichten nach §18 GGVSee obliegen dann eindeutig dem Umschlagsunternehmen, welches die Ware vom Zubringer auf die See-Einheit lädt und das CTU-Packzertifikat ausstellt. Die Mitgabe der Placards in diesem Fall hätte dann sowieso keinen Effekt, weil die beim Umschlagspunkt mit großer Wahrscheinlichkeit eh verbummelt werden. Und ganz so günstig sind Placards nun auch nicht.

Re: Placards mitgeben? [Re: DJSMP] #27401 05.09.2019 08:40
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Jacob Madsen Offline
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Liebe Diskutanten,

ich finde es immer wieder erschreckend, wie in den Diskussionen in diesem Forum von den urpsrünglichen gestellten Fragestellungen in mehreren Antworten abgewichen wird. Die Ursprungsproblemstellung von Naga2012 für diesen Beitrag lautete doch:
Stückgutverladung auf LKW per Fähre nach GB. Plakatieren und Packzertifikat ja oder nein ?
Beides ist mit ja zu beantworten; auch wenn es erst spätestens im Hafen relevant wird.
Verantwortlich nach der GGVSee ist der "für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortliche". § 18 Nrn. 2 und 3 GGVSee; Ordnungswidrigkeit § 27 (1) Nr. 2 b und c GGVSee; Bußgeld jeweils 500,-€.

Hier ging es keinesfalls um einen Zubringer.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: Placards mitgeben? [Re: DJSMP] #27411 05.09.2019 16:31
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Claudi Online
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@DJSMP: bei Fahrzeugwechsel kein Packzertifikat/ keine Placards - keine Frage. Ich meinte schon den Fall, dass die beladene Einheit auf See geht aber der Fahrer bis zum Hafen lieber "incognito" fahren möchte.

Re: Placards mitgeben? [Re: Jacob Madsen] #27456 11.09.2019 09:41
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Jacob Madsen
Liebe Diskutanten,

ich finde es immer wieder erschreckend, wie in den Diskussionen in diesem Forum von den urpsrünglichen gestellten Fragestellungen in mehreren Antworten abgewichen wird. Die Ursprungsproblemstellung von Naga2012 für diesen Beitrag lautete doch:
Stückgutverladung auf LKW per Fähre nach GB. Plakatieren und Packzertifikat ja oder nein ?
Beides ist mit ja zu beantworten; auch wenn es erst spätestens im Hafen relevant wird.
Verantwortlich nach der GGVSee ist der "für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortliche". § 18 Nrn. 2 und 3 GGVSee; Ordnungswidrigkeit § 27 (1) Nr. 2 b und c GGVSee; Bußgeld jeweils 500,-€.

Hier ging es keinesfalls um einen Zubringer.


Lieber Jacob Madsen,

prinzipiell unterstütze ich Ihren Einwurf. Aber im Eröffnungsthread ging es zunächst darum, warum der Spediteur die Placards in rechnung stellt und anschließend um beide Varianten:
Antwort auf
Grundsätzlich würde ich in Zukunft wie folgt vorgehen.
1) Vollladung -> Placards anbringen, IMO inkl. Packzertifikat
2) Teilladung und Stückgut -> Placards nur mitgeben, IMO ohne Packzertifikat


Und da sich mir bei Variante 2) nicht erschloss, warum man die Placards mitgeben sollte, wenn man nicht die Verantwortlichkeit für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit nach § 18 GGVSee inne hat, wurde das auch diskutiert. wink

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 11.09.2019 09:41.
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