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ADR 2021 #26968 24.06.2019 13:37
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Gerald Offline OP
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Hallo,
unter Von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe vorgeschlagene Änderungsentwürfe für das RID/ADR/ADN 2021 stehen geplant Änderung, welche auf der nächsten Tagung beschlossen werden sollen.

Leider gibt es wieder eine Änderung im Bezug der Größe von Kennzeichen für Lithiumbatterien nach Sondervorschrift 188, nachzulesen auf Seite 38, wo steht "5.2.1.9.2 In der Abbildung 5.2.1.9.2 "120 mm" und "110 mm" jeweils ändern in:"100 mm"." Ob die Verantwortlichen wissen, was diese Änderung für den Anwender bedeuten??? Denn so müssen wieder neue Kennzeichen besorgt bzw. aufgedruckt werden. Das jetzt die Gefahrzettel und meisten Kennzeichen eine Größe von 100mm x100mm haben ist ja nicht schlecht, hätte man aber schon vor Jahren so machen können.

Auf Seite 40 steht, dass ein neuer Absatz eingeführt werden soll, und zwar "5.5.4 Gefährliche Güter in Geräten, die während der Beförderung verwendet werden oder für eine Verwendung während der Beförderung bestimmt sind und die an Versandstücken, Umverpackungen, Containern oder Ladeabteilen angebracht sind oder in diese eingesetzt sind"


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2021 [Re: Gerald] #26970 24.06.2019 14:27
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aw_ Offline
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Moin Gerald,
danke für die Info!
Sollte sich nur die Zahl ändern aber nicht der Wortlaut, dann ist das die Mindestabmessung und somit letzendlich ok. Grösser dürfen sie ja sein.
Schlimmer wären gössere Mindestmasse, das hätte dann die Tauschaktion zur Folge.
gruss..aw

Re: ADR 2021 [Re: Gerald] #26971 24.06.2019 14:34
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Nico Offline
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Hallo

Wer hat sich denn das einfallen lassen. Vor allem wenn man weiterliest. Bisher durfte diese rechteckige Markierung von 12 x11 auf max 10,4 x 7,4 verkleinert werden und die neue 10 x10 darf auf maximal 10 x7 verkleinert werden? Wir machen aus einem Quadrat ein Rechteck?

Jetzt haben wir grad, mit einer Übergangsfrist, auf die neuen Markierungen gewechselt und nun wollen sie die Größe wieder ändern *kopfschüttel*

lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: ADR 2021 [Re: Nico] #27450 10.09.2019 18:51
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Nico Offline
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In den Signifikanten ÄNderungen für die nächste IATA wird die neue Größe auch angeführt. Als Änderung für 2021:
Change to the lithium battery handling mark to permit the mark to be a rectangle or square of 100 mm x 100 mm. The reduced size mark minimum dimensions will change to be 100 mm wide x 70 mm high.


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: ADR 2021 [Re: Nico] #27461 11.09.2019 09:22
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Claudi Offline
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Wird das (soweit man das jetzt schon sagen kann) eine Mindestgröße, von der abgewichen werden darf oder muss die quadratische Form vorliegen, so dass die ganze Welt ihre Li-Batt-Aufkleber ändern muss?

Re: ADR 2021 [Re: Claudi] #27478 11.09.2019 18:00
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Naja wir haben ja in den Regelwerken immer Mindestgrößen und größer ist immer erlaubt. Da die "verkleinerte" Variante ja dann auch ein Rechteck wird, hoffe ich, dass die "alten" weiterhin genutzt werden können. Mich würd interessieren wie man auf das nun wieder kommt.


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: ADR 2021 [Re: Nico] #27628 16.10.2019 17:48
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Gerald Offline OP
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Hallo,
in dem Bericht der Gemeinsamen Tagung Genf, 17. bis 26. September 2019 stehen ab der Seite 20 der Entwurf der Änderungen für das ADR 2021 zum nachlesen.

Und das RID 2019 in der Russischen Fassung. findet Ihr hier.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2021 [Re: Gerald] #28535 12.03.2020 11:12
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Hallo zusammen,
aufgrund der Pandemie ist lt. einer Meldung von gefahrgut.de die Gemeinsame Tagung im März abgesagt worden.
Ich denke, daß damit nur die schon abgestimmten Änderungen 2021 kommen werden und alle Vorschläge, die noch nicht angenommen waren, auf 2023 verschoben werden.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 2021 [Re: M.A.T.] #28571 16.03.2020 15:37
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Phi_l Offline
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Hallo zusammen,

ein Blick in die Absage verrät:

"Die Sekretariate der UNECE und der OTIF sind sich bewusst, dass die Absage der Gemeinsamen Tagung dazu führt,
dass Korrekturen, die von verschiedenen Antragstellern für die Änderungen 2021 zum RID/ADR/ADN für notwendig
angesehen werden, von der Gemeinsamen Tagung nicht behandelt werden können. Beide Sekretariate stehen
jedoch in engem Kontakt, um gemeinsam mit den Vorsitzenden der Gemeinsamen Tagung, der WP.15, des ADN Sicherheitsausschusses
und des RID-Fachausschusses verschiedene Alternativen zur Lösung dieser Probleme zu diskutieren.
"

Bislang sucht man also noch nach Alternativen, um weitere, noch nicht beschlossene Änderungen annehmen zu können.

LG Phil

Re: ADR 2021 [Re: Gerald] #28848 06.05.2020 15:20
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Gerald Offline OP
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Hallo,
die Änderung ADR 2021 mit dem Stand 15.01.2020 könnt Ihr hier im Entwurf nachlesen.

Dazu gibt es Erläuterung zu Änderung ADR 2021.

Nachtrag:
Diese Erläuterungen geben viele Themen wieder, welche wir hier im Forum schon besprochen haben.

Interessant ist zum Beispiel Ziffer 2.1 Lithiumbatterien, 3.9 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzung und natürlich die Anderen!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 06.05.2020 15:50. Bearbeitungsgrund: Nachtrag

Gruss aus Unterfranken

Gerald
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