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Li-Ion Batterien mit LP903 #27470 11.09.2019 13:35
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chilledkroete Offline OP
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Hallo,

in der P903 (Gefahrgut <400KG) steht, dass bei Batterien mit mindestens 12 KG die Vorschriften von 4.1.1.3 (-> geprüfte Verpackung) nicht gelten.

In der LP903 für Großverpackungen wird nicht erwähnt, dass es eine Ausnahme von der 4.1.1.3 gilt.

Das heißt für mich, dass man eine nach UN38.3 geprüfte Batterie <12KG in einer geprüften Verpackung, >12KG, aber kleiner 400KG ohne geprüfte Verpackung, und >400KG in einer geprüften Verpackung transportieren muss.
Das macht doch keinen Sinn, dass es zwischendrin eine Ausnahme gibt, danach aber nicht mehr. Oder hab ich etwas falsch verstanden?

Außerdem wird es schwierig eine geprüfte Verpackungen für Batterien von z.B. 800 KG zu finden.

Danke für die Hilfe
LG Oliver

Re: Li-Ion Batterien mit LP903 [Re: chilledkroete] #27472 11.09.2019 14:22
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Hallo,
LP ist nicht gleich P. P903 gilt gesamt, nicht nur einzelne Absätze.
M.A.T.

Re: Li-Ion Batterien mit LP903 [Re: M.A.T.] #27475 11.09.2019 15:20
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chilledkroete Offline OP
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Ein widerstandsfähiges, stoßfestes Gehäuse ist deutlich leichter zu erfüllen als eine geprüfte Verpackung für 800 KG. Ein Serienprodukt (größere Stückzahlen) kann man in dieser Größe logistisch nicht abwickeln.

Re: Li-Ion Batterien mit LP903 [Re: chilledkroete] #27486 12.09.2019 13:48
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chilledkroete Offline OP
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Hat noch jemand eine Idee wie man rechtskonform eine geprüfte Verpackung für diesen Fall vermeiden kann oder gibt es tatsächlich keine andere Möglichkeit?

Danke.

LG Oliver

Re: Li-Ion Batterien mit LP903 [Re: chilledkroete] #27489 12.09.2019 14:22
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Skypainter Offline
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Hallo chilledkroete,

könnte es sein, dass du da etwas falsch verstehst?

P903:
Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind:
(1) Für Zellen und Batterien:
Fässer (1A2, 1B2, 1N2, 1H2, 1D, 1G),
Kisten (4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2),
Kanister (3A2, 3B2, 3H2).
Die Zellen oder Batterien müssen so in Verpackungen verpackt werden, dass die Zellen oder Batterien vor Beschädigungen
geschützt sind, die durch Bewegungen der Zellen oder Batterien in der Verpackung oder durch das
Einsetzen der Zellen oder Batterien in die Verpackung verursacht werden können.

Die Verpackungen müssen den Prüfanforderungen für die Verpackungsgruppe II entsprechen.

(2) Zusätzlich für Zellen oder Batterien mit einer Bruttomasse von mindestens 12 kg mit einem widerstandsfähigen,
stossfesten Gehäuse sowie für Zusammenstellungen solcher Zellen oder Batterien:
a) widerstandsfähige Aussenverpackungen,
b) Schutzumschliessungen (z. B. vollständig geschlossene Verschläge oder Lattenverschläge aus Holz) oder
c) Paletten oder andere Handhabungseinrichtungen.
Die Zellen oder Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert sein, und die Pole dürfen nicht mit
dem Gewicht anderer darüber liegender Elemente belastet werden.
Die Verpackungen müssen den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 nicht entsprechen.


Also für den Versand brauchst du eine zertifizierte Verpackung der Verpackungsgruppe II.
Wiegt die Batterie über 12 Kg brauchst du zusätzlich zur geprüften Verpackung noch ein widerstandsfähiges Gehäuse bzw. widerstandsfähige Aussenverpackungen. Diese müssen dann nicht 4.1.1.3 entsprechen, da ja schon eine geprüfte Verpackung für die Batterie vorhanden ist.

Und für die Großverpackungsvorgaben LP903 brauchst du eine zugelassene Verpackung der VG II. Das reicht dann, denn eine geprüfte Verpackung für über 400 kg sollte stabil genug sein.

Gruß
Skypainter


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25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Li-Ion Batterien mit LP903 [Re: Skypainter] #27495 13.09.2019 06:55
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Stefan82 Offline
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Hallo skypainter,
ich sehe zum ersten Mal überhaupt deine Art der Interpretation dieser Verpackungsvorschrift.

Ich interpretiere sie folgendermaßen

Folgende Verpackungen sind zugelassen (...):
(1) ...
VG II

(2) Zusätzlich ...

Es sind also zusätzlich zu den unter (1) zugelassenen Verpackungen auch noch folgende Verpackungen zulässig, sofern es sich um Batterien oder Zellen mit mehr als 12 kg handelt.

Es ergibt für mich auch keinen Sinn, eine bauartgeprüfte Verpackung (die mein Transportgut ja entsprechend schützt) mit einer weiteren Verpackung zu schützen. Entweder die Verpackung erfüllt die Prüfanforderungen oder sie kann nicht bauartgeprüft sein.

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 13.09.2019 06:55.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Li-Ion Batterien mit LP903 [Re: Stefan82] #27496 13.09.2019 07:32
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chilledkroete Offline OP
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Ich sehe das genauso wie Stefan82. In der Praxis ist mir diese Interpretation auch noch nicht untergekommen.

Leider ändert das nichts an meinem Problem mit der LP903. Ich fürchte, dass ich das nur über eine Ausnahmegenehmigung versuchen kann.

Zuletzt bearbeitet von chilledkroete; 13.09.2019 07:33.
Re: Li-Ion Batterien mit LP903 [Re: Stefan82] #27497 13.09.2019 07:37
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Skypainter Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Stefan82
Hallo skypainter,
ich sehe zum ersten Mal überhaupt deine Art der Interpretation dieser Verpackungsvorschrift.


Es sind also zusätzlich zu den unter (1) zugelassenen Verpackungen auch noch folgende Verpackungen zulässig, sofern es sich um Batterien oder Zellen mit mehr als 12 kg handelt.

Es ergibt für mich auch keinen Sinn, eine bauartgeprüfte Verpackung (die mein Transportgut ja entsprechend schützt) mit einer weiteren Verpackung zu schützen. Entweder die Verpackung erfüllt die Prüfanforderungen oder sie kann nicht bauartgeprüft sein.


Hallo Stefan82,

es gibt immer ein erstes Mal... smile

Mein erstes Statement war etwas ungenau geschrieben. Mea Culpa

Welchen Sinn soll es aber machen, eine Lithium-Batterie <12 kg in eine bauartgeprüfte Verpackung zu stecken um sie gut zu schützen und > 12 kg verzichte ich auf den Schutz? Ursprünglich ja die Anfangsfrage dieses Threads. Wenn ich die P903 nach deiner Interpretation anwenden würde, dann würde für eine Batterie > 12 kg ein b) Lattenverschlag aus Holz oder c) Paletten oder andere Handhabungseinrichtungen reichen. Eigentlich Unsinn... Sinn und Zweck der zusätzlichen Verpackung findest du im Satz unter Punkt c) Die Zellen oder Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert sein, und die Pole dürfen nicht mit dem Gewicht anderer darüber liegender Elemente belastet werden.

Hier geht es also um einen zusätzlichen Schutz der Batterien oder Zellen außer sie haben ein widerstandsfähiges oder stoßfestes Gehäuse.

Also ich lese es so (und übrigens auch die Verpackungsabteilung der BAM):

Zellen und Batterien normal bis 12 kg -> bauartgeprüfte Verpackung für die Verpackungsgruppe II
Zellen und Batterien normal über 12 kg -> bauartgeprüfte Verpackung für die Verpackungsgruppe II plus zusätzlich widerstandsfähige Aussenverpackung, Schutzumschließungen oder Paletten
Zellen und Batterien mit widerstandsfähigem, stoßfesten Gehäuse über 12 kg -> Gehäuse plus zusätzlich widerstandsfähige Aussenverpackung, Schutzumschließungen oder Paletten

Bin aber gerne für andere Interpretationen offen

Gruß Skypainter

Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 13.09.2019 07:38.

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Re: Li-Ion Batterien mit LP903 [Re: Skypainter] #27498 13.09.2019 08:27
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Stefan82 Offline
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Hallo skypainter und chilledkroete,
mMn passt hier die P903 völlig ohne Probleme.

@skypainter
Das sehe ich immer noch anders.

Die Erleichterung (Verzicht auf bauartgeprüfte Verpackung) betrifft ja explizit nur Batterien >12kg mit widerstandsfähigem, stoßfesten Gehäuse.

Die Batterie bringt also einen gewissen Schutz mit und darf deshalb auch auf einer Palette ohne weitere Verpackung transportiert werden.

Batterien >12 ohne widerstandsfähiges Gehäuse müssen weiterhin mit einer bauartgeprüften Verpackung transportiert werden.

PS: Grüße an mein geliebtes Badnerland


@chilledkroete
Du musst gar nicht zur LP903 wechseln, da die P903 für dich gilt.
In der LP903 steht ja nur, welche Großverpackung du nutzen könntest ("Folgende Großverpackungen ...). Dein Fall wird aber in der P903 abschließend behandelt.
Ist irritierend, da Verpackungen bei 400kg enden, da die P903 aber keine bauartgeprüfte Verpackung von dir verlangt existiert diese Grenze hier nicht.

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 13.09.2019 08:31.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Li-Ion Batterien mit LP903 [Re: Stefan82] #27507 13.09.2019 14:49
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Claudi Offline
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Ich vermute stark, dass sich bei den Batterien >12kg die Industrie verwirklicht hat, denn diese Batterien werden in Masse mit genau so einem festen Gehäuse (mit welchem sie dann auch v.a. in Fahrzeuge verbaut werden) befördert. Un wie schon vorher erwähnt wurde: logistisch/ kostentechnisch ein enormer Aufwand, für die Serienfertigung von E-Fahrzeugen jedes der großen Batteriemodule (die haben locker 200-300 kg Bruttomasse) in eine UN-Kiste zu packen.

Fakt ist: in der Praxis werden UN38.3-geprüfte, transportsichere große Li-Batterien in irgendeiner Art von Mehrweggestellen festgemacht/ verschraubt und so unverpackt befördert, was der P903 entspricht. P903 erwähnt für die großen Batterien mit starkem Gehäuse ja außdrücklich, dass 4.1.1.3 ADR (Bauartprüfung, also Leistungsfähigkeit VG I, II, III etc.) nicht anzuwenden ist.

Diese Gestelle sind weder Verpackungen noch Großverpackungen, sondern einfach nur Gestelle und der Versand erfolgt unverpackt. Markiert und gekennzeichnet wird übrigens auf dem Gehäuse.

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