"gewisse Kunststoffe"
#27485
12.09.2019 14:38
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Yoda
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An einigen Stellen im ADR (z. B. 3.4.3 oder 4.1.1.5) ist in Bezug auf Innenverpackungen mit flüssigen Stoffen neben den bekannten zerbrechlichen Materialien, wie Glas, Porzellan oder Steinzeug, von "gewissen Kunststoffen" die Rede. Diese Formulierung lässt wieder mal viel Raum für Interpretation zu, was unter "gewisse Kunststoffe" zu verstehen ist.
Wäre schlichtweg die Tatsache gemeint, dass das Gebinde eben nicht einfach zu durchstoßen sein soll, so hätte man sich den Zusatz "gewisse" m. E. sparen können. Wenn man den Kunststoff dünn genug macht, kann man jeden Kunststoff durchstoßen - egal ob "gewiss" oder nicht. I. d. R. sind Kunststoffverpackungen für Gefahrgut aus HDPE oder PP. Zählt das zu den angesprochenen "bestimmten Kunststoffen"? Was also ist unter einem "gewissen Kunststoff" zu verstehen oder, vielleicht noch interessanter, was zählt nicht dazu?
Über "gewisse" Antworten würde ich mich freuen.
Yoda
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Re: "gewisse Kunststoffe"
[Re: Yoda]
#27488
12.09.2019 15:20
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M.A.T.
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Hallo, Yoda eine Interpretation an dem Schutzziel der Bestimmung entlang wäre: Kunststoffe, deren Durchstoßverhalten dem der aufgeführten Werkstoffe (Glas, Porzellan, Steinzeug) entspricht. Ich finde es gut, daß der Gesetzgeber hier Raum für Eigeninitiative läßt. Gruß M.A.T.
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Re: "gewisse Kunststoffe"
[Re: M.A.T.]
#27502
13.09.2019 09:57
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Yoda
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Hallo M.A.T.,
erst mal danke für die Antwort.
Die Analogie der spröden Materialien war auch mein primärer Gedanke.
Nur, ob das mit dem "Raum für Eigeninitiative" hier am Ende wirklich positiv zu sehen ist, wage ich zu bezweifeln. Es werden ja ganz bewusst "gewisse Kunststoffe" angesprochen; d. h. es muss hierfür ja irgendwo schon eine Idee / Beispiele geben, nur wird genau das eben nicht weiter ausgeführt. Damit sind dem Entscheidungsspielraum schon durch die Formulierung Schranken gesetzt. Ich erwarte ja keine Liste, nur eben die Erklärung des Gedankens hinter dieser Formulierung.
Im Text steht zudem neben der Zerbrechlichkeit auch noch die Option "leicht durchstoßen werden" zu können. Passt das noch zu der Betrachtungsweise mit der Sprödigkeit? Wenn nicht, sind wir ganz schnell doch wieder bei allen Kunststoffen. Dann könnte man aber wiederum auf das "gewisse" auch verzichten.
MfG Yoda
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Re: "gewisse Kunststoffe"
[Re: Yoda]
#27503
13.09.2019 10:16
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M.A.T.
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Hallo, Yoda, vielleicht schauen Sie mal in die BAM-GGR 005/006, ob dort etwas Erhellendes steht. Oder einfach mal bei der zuständigen Abteilung der BAM anrufen. Sie können auch bei der UNECE mal in die Diskussionspapiere zur Vorschriftenentwicklung reinschauen, vielleicht steht dort mehr. Dem "gewisse" würde ich nicht so sehr viel Bedeutung zumessen sondern von der Vermutung ausgehen, daß dem Gesetzgeber hier einfach keine andere Formulierung eingefallen ist. Viel Erfolg! M.A.T.
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