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Fehldeklaration im SDB #27627 16.10.2019 13:12
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S. Mader Offline OP
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Hallo zusammen,
wir diskutieren hier gerade über Verantwortlichkeiten der Exportsachbearbeiter.
Dabei kam die Frage auf, wie denn derjenige sanktioniert würde, der wissentlich im Sicherheitsdatenblatt falsche Angaben macht, damit Gefahrgut nicht mehr als solches deklariert wird?
Das kann der Sachbearbeiter ja weder erkennen, noch beurteilen. Und zumindest theoretisch wäre dieser Fall denkbar.

In der Suchfunktion habe ich zu diesem Thema leider nichts gefunden.

VG S. Mader


Eigentlich bin ich ja ganz anders, ich komm nur so selten dazu...
Re: Fehldeklaration im SDB [Re: S. Mader] #27629 16.10.2019 19:02
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M.A.T. Online
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Hallo, von Kontrollen der Richtigkeit von SDB habe ich in D noch nie etwas gehört. Daß hier irgendjemand zur Verantwortung gezogen würde, glaube ich nicht. Denn dann wären die SDB durchschnittlich viel besser, als sie es sind.
Gruß
M.A.T.

Re: Fehldeklaration im SDB [Re: S. Mader] #27631 17.10.2019 07:55
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aw_ Offline
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Moin,
In den Verordnungen bzw. Regelwerken ist es die Absenderpflicht zu prüfen, ob das Gut korrekt klassifiziert ist bzw. befördert werden darf. Im ADR kann der Absender, Beförderer oder Verlader auf die Angaben, welche von anderen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, vertrauen. (ADR 1.4..)
Wobei mit Beteiligte die Instanzen gemeint sind, welche den Beförderungsprozess begleiten, aber nicht der Ersteller des SDB.
Damit ist ganz klar der Absender in der Pflicht. Dass in der Praxis nicht alle Instanzen in der Lage sind gewisse Dinge zu bewerten, ist wohl auch der Tatsache geschuldet, dass viel nach Freistellungen ‚gesucht‘ wird anstatt das Personal ausreichend auszubilden. Das wurde ja hier im Forum bereits einige Male gesagt! Das ist aber nur meine Meinung. Und dass ein Exportsachbearbeiter kein Chemiker ist, ist klar, aber man kann Grundlagenwissen vermitteln, z.B. wenn bei einer Flüssigkeit ein Flammensymbol angegeben ist bei einem Flammpunkt unter 60°C, kann man schon einmal nachhaken ob das denn so passt, sollte not restrictet eingetragen sein, oder den Gb fragen etc.
Wie bereits erwähnt, hat der Absender zu verantworten, dass das Gut korrekt eingestuft ist. Im Schadensfall wird der Verantwortliche im Unternehmen zur Rechenschaft gezogen. Dass falsche Angaben im SDB die Grundlage seines Handelns waren, tut hier (vermutlich – sicher bin ich da nicht!) nichts zur Sache, da das Gefahrstoffrecht ein anderer Rechtsbereich ist. Hier ist der Verantwortliche SDB-Ersteller nach GS-Recht zur Rechenschaft zu ziehen.
gruss..aw

Re: Fehldeklaration im SDB [Re: M.A.T.] #27632 17.10.2019 07:56
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aw_ Offline
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[quote=M.A.T.von Kontrollen der Richtigkeit von SDB habe ich in D noch nie etwas gehört. Daß hier irgendjemand zur Verantwortung gezogen würde, glaube ich nicht. Denn dann wären die SDB durchschnittlich viel besser, als sie es sind.[/quote]

Das ChemG, §27 kennt so etwas schon..
gruss..aw

Re: Fehldeklaration im SDB [Re: aw_] #27635 17.10.2019 09:35
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Ursprünglich geschrieben von: aw_

Das ChemG, §27 kennt so etwas schon..
gruss..aw


Das Papier ist sehr geduldig.
Gruß
M.A.T.

Re: Fehldeklaration im SDB [Re: M.A.T.] #27643 17.10.2019 13:17
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Vielen Dank für Eure Antworten!
Jetzt bin ich regelrecht frustriert und gehe mal davon aus, dass eine ganze Menge mehr an undeklariertem Gefahrgut über die Meere schwimmt und über die Straßen rollt, als ich mir bisher vorzustellen wagte. Motiviert einen Sachbearbeiter auch nicht besonders, wenn man so einfach für dumm verkauft werden kann... Wer mag da noch in einen Flieger steigen?

Ist sicher nicht die Regel, aber wie hoch wohl die Dunkelziffer ist?

Nochmals danke für die Erleuchtung und viele Grüße
S. Mader


Eigentlich bin ich ja ganz anders, ich komm nur so selten dazu...
Re: Fehldeklaration im SDB [Re: S. Mader] #27654 21.10.2019 12:14
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Hallo, Herr Mader,
die Frustration verstehe ich ja; aber man kann die Sachen schließlich nicht deshalb liegenlassen. sleep
Zumindest die Negativ-Plausibilität läßt sich relativ schnell prüfen, aus GG-Sicht.
1. Wenn eine WGK-Einstufung außer nwg vorliegt, aber unter 14 "kein Gefahrgut", ist das für mich ein Grund zum Nachhaken.
2. Wenn für alle VT "kein Gefahrgut" steht, aber der Stoffname auf eine 8000 ID (Luft) oder ne 9000er (ADN) schließen läßt, nachhaken. Dabei können die DGR-Aufzählung in 2.2 und kommerzielle Zusammenstellungen wie der "Gefahrgut-Schlüssel" und die redaktionelle Stoffliste im ADR (Holzhäuser) Anhaltspunkte liefern.
3. Wenn bei den Gefahrstoffphrasen H400 oder H410 erscheinen, aber "kein Gefahrgut", ist das auch etwas seltsam. Analog für z.B. H314.
4. Falls die angegebene Überarbeitung mehr als 4 Jahre zurückliegt frage ich an, was mit den letzten drei GG-Revisionen und den neuen UNNR ist.
Erfahrungsgemäß sind die Gefahrstoffeinstufungen verläßlich, die GG-Einstufungen eher nicht.
Viel Erfolg dennoch und Gruß
M.A.T.

Re: Fehldeklaration im SDB [Re: M.A.T.] #27656 21.10.2019 14:09
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Hallo M.A.T.,
bezüglich Punkt 1 kommt da aber viel zum Nachhaken auf einen zu. Die deutsche WGK ist leider ein Eigengewächs ohne erkennbaren Bezug zu Gefahrstoff- oder Gefahrgutrecht.

Meerwasser mit einem Salzgehalt von 3,5% hat nach der Mischungsregel der AwSV die WGK 1.

cK

Re: Fehldeklaration im SDB [Re: _cK_] #27657 21.10.2019 14:19
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Hallo, ck,
darum ja "Nachhaken". Natürlich ist kein 1:1-Übertrag von WGK auf Baumfisch möglich, aber es geht erstens in dieselbe Richtung und paßt m.E. zweitens zu den Anforderungen des HGB zur Dokumentation. In solchem Fall sollte halt kritisch nachgefragt werden, warum 3077/3082 nachweislich nicht infrage kommen.
Und für CLP-Einstufungen schlägt das UBA selbst die Brücke zum Wasserhaushaltsrecht, die Gefahrenpunkte sind ja erwähnt.
Wie gesagt, es geht mir um die Wahrscheinlichkeit, aus Teilangaben im SDB auf die Zuverlässigkeit anderer schließen zu können.
Gruß
M.A.T.


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