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Neue Sanktionen? #2760 06.04.2005 21:04
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Sascha Offline OP
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Hallo,

Wir haben gestern für unsere Loseblattsammlung einen Nachtrag erhalten. Dabei ist auch der neue Bußgeldkatalog. Und hier sah ich doch tatsächlich, dass Kapitel 1.10 ADR [color:"blue"] und [/color] die neue Vorschrift über das Alkoholverbot für Gefahrgutfahrer sanktioniert ist. Genau gesagt, geht der Bußgeldsatz hier ab 0,15 Promille los. Jetzt bin ich doch etwas platt. Ist 1.10 und das Alkoholverbot jetzt bußgeldbewährt, oder nicht? Ich und andere aus diesem Forum dachten, hier wurde noch nichts gemacht. Wer weiß mehr?

Gruß aus Memmingen,

Sascha

Re: Neue Sanktionen? [Re: Sascha] #2761 07.04.2005 06:53
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G. Homann Offline
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Hallo Sascha,
was ist das für ein Bußgeldkatalog? RSE Anlage 7 oder andere Quelle? Habe noch nichts dergleichen gefunden!

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Neue Sanktionen? [Re: G. Homann] #2762 07.04.2005 10:29
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Sascha Offline OP
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Hallo Günther

Genau, RSE Anlage 7. Wir haben die Loseblattsammlung vom Verkehrsverlag Fischer, Quester-Krautwurst, Nachtrag 72. Schon komisch, oder? Mir war schon klar, dass diese Neuerungen irgendwann aufgenommen werden, aber so mir-nix-dir-nix, das wundert mich schon. Vor allen Dingen hatte ich erst im Januar im "Gefahrgutbeauftragten" gelesen, das dies noch in weiter Ferne läge.

Gruß,

Sascha

Re: Neue Sanktionen? [Re: Sascha] #2763 07.04.2005 12:40
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G. Homann Offline
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Hallo nochmal,
ich habe zwar die offenbar "neue" RSE noch nicht, aber die Sache verwirrt mich trotzdem irgendwie!
Die Anlage 7 bezieht sich doch auf die Paragraphen der GGVSE. Also müssten doch in der GGVSE (Fassung 03.01.05) bei § 9 auch Pflichten in Zusammenhang mit Kapitel 1.10 aufgeführt sein!? Ich habe dazu aber nichts gefunden!
Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer???

Gruß
Günther Homann

Re: Neue Sanktionen? [Re: G. Homann] #2764 07.04.2005 13:27
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Udo Leithold Offline
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Hallo,

ich arbeite mit dem Sammelwerk vom Verkehrs-Verlag und habe die RSE noch nicht in der Hand.
Teil 1 der Frage von Sascha betrifft Alkohol und die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel. Es war angekündigt und ist auch so durchgeführt worden.
In § 9 Abs. 11 Nr. 18 GGVSE ist die Pflicht und im § 10 Nr. 15 o) GGVSE ist der OwiG-Tatbestand beschrieben.
Zur Sicherung wurde angekündigt, dass das Kapitel ohne Sanktionen eingeführt wird, für einen begrenzten Zeitraum. Die Pflicht steht im § 9 Abs. 23 Nr. 1 und 2 GGVSE. Einen OwiG-Tatbestand finde ich im § 10 GGVSE nicht. Dort endet es mit § 10 Nr. 26 GGVSE i.V. m. § 9 Abs. 22 GGVSE.
Damit gibt es im Moment keine Rechtsgundlage für die Sanktionierung eines Verstoßes gegen die Sicherungspflichten (Ausnahme auf Anordnung der zuständigen Behörde). Es wird aber kommen.

Die Pflicht zur Mitführung eines amtlichen Lichtbildausweises ist auch in 8.1.2.1 d) ADR enthalten und kann nach § 10 Nr. 15 i) ADR i. V. m. § 9 Abs. 11 Nr. 11 a) ADR sanktioniert werden.

Gruß Udo Leithold

Re: Neue Sanktionen? [Re: Udo Leithold] #2765 07.04.2005 14:06
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G. Homann Offline
Großmeister
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Großmeister
Registriert: Aug 2004
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Hallo Herr Leithold,
da hatte ich wohl zwei dicke Tomaten auf den Augen!

Vielen Dank!

Gruß
Günther Homann

Re: Neue Sanktionen? [Re: G. Homann] #2766 07.04.2005 15:56
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Sascha Offline OP
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Beiträge: 13
Hallo Herr Leithold,

Jetzt bin ich auch schlauer! Wieder ein Beweis dafür, wie wichtig dieses Forum ist! Ich dachte, die Einführung z.B. der Promilleregel kommt mit einer Art "Paukenschlag" in der Fachpresse, aber da war wohl nichts... Dankeschön und Viele Grüße,

Sascha

Re: Neue Sanktionen? [Re: Sascha] #2767 08.04.2005 13:34
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Beiträge: 4
UFUCHS Offline
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Beiträge: 4
Hallo, im "Gefahrgut-BEAUFTRAGTEN" hat Ulrich Mann in der Februar-Ausgabe auf Seite 1 über die neue GGVSE berichtet. Überschrift: "Weniger Promille, mehr Explosives", Vorspann: "Die neue GGVSE enthält neue Anforderungen für die Beteiligten am Gefahrguttransport. So müssen Fahrer einen Lichtbildausweis mitführen und die Null-Promille-Grenze einhalten."

Über den Lichtbildausweis haben wir im Zusammenhang mit den anderen Security-Anforderungen bereits 2004 mehrfach geschrieben. Andere Forderungen aus Kapitel 1.10 kann ich im Bußgeldkatalog nicht finden.

Herzliche Grüße aus Hamburg
Uta Fuchs


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