Re: Li-Ion Batterien mit LP903
[Re: Claudi]
#27512
14.09.2019 09:42
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Skypainter
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Ich vermute stark, dass sich bei den Batterien >12kg die Industrie verwirklicht hat, denn diese Batterien werden in Masse mit genau so einem festen Gehäuse (mit welchem sie dann auch v.a. in Fahrzeuge verbaut werden) befördert.
Hallo Claudi, da muss ich dir energisch widersprechen. Es gibt ausreichend Batterien > 12 kg, die kein entsprechendes Gehäuse haben. Einer unserer Kunden entwickelt Schaltschränke mit teilweise 3-400 kg schweren Batteriemodulen. Diese Module kommen OHNE Gehäuse und werden dann in entsprechende stabile Gehäuse im Schaltschrank eingebaut. Dadurch dienst der Schaltschrank als Transportgehäuse und muss nicht besonders verpackt werden. Zu den weiteren deiner Aussagen bzgl. Fahrzeugbatteriemodulen bin ich 100% d'accord. Gruß Skypainter
Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 14.09.2019 10:24. Bearbeitungsgrund: Rechtschreibung am Samstag
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Li-Ion Batterien mit LP903
[Re: Skypainter]
#27514
14.09.2019 09:47
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M.A.T.
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Welchen Sinn soll es aber machen, eine Lithium-Batterie <12 kg in eine bauartgeprüfte Verpackung zu stecken um sie gut zu schützen und > 12 kg verzichte ich auf den Schutz? Ursprünglich ja die Anfangsfrage dieses Threads. Wenn ich die P903 nach deiner Interpretation anwenden würde, dann würde für eine Batterie > 12 kg ein b) Lattenverschlag aus Holz oder c) Paletten oder andere Handhabungseinrichtungen reichen. Eigentlich Unsinn... Sinn und Zweck der zusätzlichen Verpackung findest du im Satz unter Punkt c) Die Zellen oder Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert sein, und die Pole dürfen nicht mit dem Gewicht anderer darüber liegender Elemente belastet werden. ...
Hallo, Skypainter Die P903 lese ich genauso wie Sie. Geringes Gewicht -> einfache Verpackung. Hohes Gewicht -> einfache Verpackung plus zusätzlicher Schutz gemäß (2) a) bis c). Gruß M.A.T.
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Re: Li-Ion Batterien mit LP903
[Re: Stefan82]
#27515
16.09.2019 08:20
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chilledkroete
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@alle danke für die Diskussion. Das hat mir weitergeholfen! Hallo skypainter und chilledkroete, mMn passt hier die P903 völlig ohne Probleme.
@chilledkroete Du musst gar nicht zur LP903 wechseln, da die P903 für dich gilt. In der LP903 steht ja nur, welche Großverpackung du nutzen könntest ("Folgende Großverpackungen ...). Dein Fall wird aber in der P903 abschließend behandelt. Ist irritierend, da Verpackungen bei 400kg enden, da die P903 aber keine bauartgeprüfte Verpackung von dir verlangt existiert diese Grenze hier nicht. @Stefan: Ich habe inzwischen eine Antwort von der BAM und die deckt sich zu 100% mit deiner Aussage hier. Ich wusste nicht, dass in diesem Fall die 400 KG Grenze nicht mehr gilt. Das ist für mich einfach nicht klar ersichtlich, aber jetzt weiß ich es. Ich bin mir aber sicher, dass das mit den Reedereien diskussionslastig wird, weil die das ebenfalls nicht wissen werden.
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Re: Li-Ion Batterien mit LP903
[Re: chilledkroete]
#27517
16.09.2019 14:03
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Stefan82
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Hi chilledkroete, das hört sich gut an.
Kannst du die Antwort eventuell teilen, da andere Mitglieder wohl schon andere Aussagen der BAM bekommen haben?
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
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Re: Li-Ion Batterien mit LP903
[Re: Stefan82]
#27639
17.10.2019 11:51
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chilledkroete
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Sorry für die sehr späte Antwort. Nach der Klärung und dem Stress (ihr kennt das) hab ich nicht mehr in das Forum geschaut.
Ich hoffe, es ist verständlich, sonst kläre ich noch zusätzlich auf.
Hier die erste Antwort der BAM nach Frage meinerseits, ob ich für eine Ladestation, mit LI-Ion Batterien verbaut, die LP903 nutzen kann:
Wenn Sie die LP903 nutzen möchten, ist eine Bauartprüfung und Zulassung der Großverpackung unumgänglich. Abweichend davon kann die BAM keinerlei Genehmigung erteilen.
Ich möchte Sie aber auf die P903 (4) verweisen. Die dort geforderten Umschließungen unterliegen nicht den Prüfanforderungen der Kapitel 6.1 und sind somit auch nicht auf eine Nettomasse von 400 kg begrenzt. Genehmigungen von einer zuständigen Behörde sind hierbei nicht erforderlich.
Darauf war meine zweite Frage: Gilt für UN 3480 mit >400 KG nicht das gleiche? P903 (2) nimmt ebenfalls 4.1.1.3 aus.
Antwort BAM: Ja, Sie haben Recht. Diese Freistellung von Batterien von mehr als 12 kg und einem widerstandsfähigen, stoßfesten Gehäuse in 903 (2) gilt auch für Batterien mit einem Gewicht von mehr als 400 kg.
Einschränkungen hinsichtlich der Nettomasse einer Verpackung resultieren zum Einen aus der Verpackungsvorschrift selbst (z.B. P503) und zum Anderen aus den Verpackungsdefinitionen aus 1.2.1, 6.1, 6.3, 6.5, 6.6. Da die P903 (2) Umschließungen gestattet, die auf keine der zuvor genannten Bezugsstellen verweisen, gibt es auch keine Nettomasseneinschränkungen oder im Falle der Verwendung von großen Umschließungen auch keine Volumenbegrenzung auf 3m³ wie für IBC bzw. Großverpackungen (LP).
LG chilledkroete
Zuletzt bearbeitet von chilledkroete; 17.10.2019 11:52.
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