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Max. Flächenlast bei Kleintransportern #27704 29.10.2019 11:03
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Curtis Newton Offline OP
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Hallo zusammen.
Ich hätte mal eine Frage an die Schwarm-Intelligenz, da ich über die Suchfunktion nichts passendes gefunden habe.
Es ist nicht zwangsläufig ein Gefahrgutpunkt, spielt aber unter Umständen auch in diesen Bereich mit hinein.

Wenn man einen Kleintransporter (z.B. Mercedes Sprinter) belädt, hat die Ladefläche auch eine Maximal-Last pro Quadratmeter, die zu beachten ist?
Wenn ja, wo kann ich diese als Belader finden?
Zulassungspapiere wie der KFZ Schein wäre evtl. ein Ansatz, habe aber kein Beispiel vorliegen in dem ich mal schauen könnte.


Hintergrund der Frage ist: Wir verladen Gelegentlich 1000 L Metall-IBC mit Flüssigkeiten in Kleintransporter, und ich kenne das aus meiner Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit das u.a. bei Regalen eine max. Fachlast anzugeben ist, die bei Regalböden auch pro Quadratmeter relevant ist, um eine Überladung zu vermeiden.
Wenn der Ladeboden eines Sprinter z.B. max. 1000 kg pro Quadratmeter tragen kann, und wir 1200 kg in Form eines vollen Metall-IBC laden, wäre das quasi auch eine Form der Überladung.

Und das möchten wir natürlich kontrollieren und verhindern können.


Vielleicht ist das Problem bei dem einen oder anderen hier schon mal thematisiert worden, und er kann mir Hinweise geben wie hier vorzugehen ist.

Vielen Dank schon im Voraus.


Gruß
Curtis

Re: Max. Flächenlast bei Kleintransportern [Re: Curtis Newton] #27707 30.10.2019 07:22
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aw_ Offline
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Moin,
hier ist der Lastverteilungsplan des Fahrzeugs notwendig.
Infos dazu sind hier
gruss..aw

Re: Max. Flächenlast bei Kleintransportern [Re: aw_] #27710 30.10.2019 11:49
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Achdorfer Offline
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Ja der Lastverteilungsplan ist das eine
zusätzlich kommt die, in diesem Fall etwas kniffelige, Ladungssicherung
Ein 1000 kg IBC steht erfahrungsgemäß so ca. knapp am hinteren drittel des Sprinters
hier kann entweder durch diagonalzurren oder durch kopfschlingen gesichert werden
Antirutschmatten sind obligatorisch aber ihr braucht auch die Festigkeit der Zurrpunkte im Sprinter
Wir hatten schon welche die sind vom Unternehmer selbst mit Blechschneidschrauben
angeschraubt worden, das geht natürlich gar nicht.
Habt ihr eine Person die nach VDI 2700 ff ausgebildet ist ?
Hier gibt es auch noch DIN ISO 27955 / 27956


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: Max. Flächenlast bei Kleintransportern [Re: Achdorfer] #27711 31.10.2019 11:08
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Curtis Newton Offline OP
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Erstmal vielen Dank für die Hinweise, sehr hilfreich !

Nachdem ich mal die gängigen Sprinter-Typen als Beispiel durchgerechnet habe wird sich das Thema ggfls. eh erledigen, da ich bei den Standardausführungen wie sie bei Mercedes von Band kommen bestenfalls auf 860 kg Flächenlast pro Quadratmeter komme, also weit unter dem was ich für einen solchen IBC bräuchte.

Werde da mal mit unserer Versandabteilung ins Gebet gehen, ob das nicht anders gelöst werden kann.

Re: Max. Flächenlast bei Kleintransportern [Re: Curtis Newton] #27714 31.10.2019 15:22
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Ursprünglich geschrieben von: Curtis Newton
...ob das nicht anders gelöst werden kann.

Hallo, entsprechend größere Holz- oder Metallplatte drunterlegen und dadurch die Last auf eine größere Auflage verteilen.
Gruß
M.A.T.

Re: Max. Flächenlast bei Kleintransportern [Re: M.A.T.] #27715 01.11.2019 09:00
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Wolfgang Online
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Hallo Curtis,

wie groß sind eigentlich die Maße (Länge+Breite) des IBC.

Gruß Wolfgang

Re: Max. Flächenlast bei Kleintransportern [Re: Curtis Newton] #27716 01.11.2019 16:34
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UBurkhard Offline
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Antworten auf diese oder ähnliche Fragen gibt in aller Regel die Technische Abteilung des jeweiligen Fahrzeugherstellers auf schriftliche Anfrage.
Beim MB-Sprinter z.B., wäre dies: Mercedes-Benz GmbH, Abteilung Van/VSA, Zum Industriepark 10, 14974 Ludwigsfelde

Viel Glück!

Zuletzt bearbeitet von UBurkhard; 01.11.2019 16:34.

Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Max. Flächenlast bei Kleintransportern [Re: Wolfgang] #27748 08.11.2019 20:10
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Curtis Newton Offline OP
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Die Maße eines solchen IBC sin 1 m * 1,2 m.

Re: Max. Flächenlast bei Kleintransportern [Re: Curtis Newton] #27749 08.11.2019 21:30
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Curtis Newton Offline OP
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Hinsichtlich der Thematik maximale Flächenlast, wurde ich nun mit der Frage konfrontiert, in welchem Gesetzestext / Verordnung stehen würde, das der Verlader für die Einhaltung bzw. die Prüfung verantwortlich wäre, ob der Ladeboden die ausreichende Flächenlast für die zu beladende Ladung hergibt.

Man vertritt seitens der Entscheidungsträger die Meinung, das alleinig der Spediteur bzw. der Fahrer die Verpflichtung hat, die max. Flächenlast pro Quadratmeter vor der Beladung zu prüfen, so das es keine unzulässige Überschreitung der Flächenlast mit dem zu ladenden Ladegut gibt.

Wenn man mal das Szenario für einen hypothetischen Gefahrguttransport durchspielt ...
Ich würde mich auf ADR 1.4.1.1, 1.4.3.1.1 (c) und 7.5.1.2 berufen, und den Hinweis auf das Berechnungsmodel nach dem Ladungssicherungshandbuch des Transport-Informations-Service (TIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):
http://www.tis-gdv.de/tis/pub/lshb/06lshb_0603x3.htm

Das wird meinen Entscheidungsträgern aber als alleinige Begründung evtl. nicht ausreichen, da nirgends im ADR oder der dem GGVSEB explizit die Flächenlast erwähnt wird.

Hätten jemand ergänzend hierzu weitere Ansatzpunkte, die die These unterstützen, das der Verlader auch eine Prüfpflicht hat, hinsichtlich des Umstandes das die max. zulässige Flächenlast nicht überschritten wird? Zumindest wenn es sich um Gefahrgut handelt ?


Ich wäre für jede weitere Hilfestellung dankbar.


Schon mal ein (weiteres) Danke und ein angenehmes WE an alle.

Re: Max. Flächenlast bei Kleintransportern [Re: Curtis Newton] #27750 09.11.2019 14:17
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Hallo, wie so oft sollte auch hier nur überlegt werden, worum es geht. Die Sicherheit der Beförderung. Es muß nicht jeder einzelne Aspekt in der Vorschrift genannt werden, damit er berücksichtigt wird. Schauen Sie nach den Pflichten betreffend die Beförderungsmittel / Umschließungen in der GGVSEB. Da kommen Sie automatisch beim Beförderer (früher auch Halter), dem Fahrer, dem Verpacker, dem Verlader und dem Absender raus. Die Mehrfachpflichten haben ja gerade den Zweck, daß kein Weiterschieben der Verantwortlichkeiten im Kreis herum möglich ist. Speziell § 29(1) dürfte hier ergiebig sein. Unabhängig vom Gefahrgut wird wahrscheinlich im Straßenverkehrs- bzw. Handelsrecht auch vorgegeben sein, wer für die Eignung der Beförderungsmittel verantwortlich ist. Dafür haben wir ja auch Fachleute hier.
Wenn ein Fahrzeug nicht die bauliche Eignung für den sicheren Transport hat, wird derjenige, der es dennoch für diesen Transport verwendet oder verwenden läßt, sich schwertun, eine Verantwortung abzustreiten. Letzten Endes greift für Gefahrgut immer der § 4(1) GGVSEB.
Gruß
M.A.T.

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