Guten Abend,
Ich bin stellvertretender Gb bei einem Importeur und habe Prüfungen nach ADR, RID und IMDG bestanden. Leider fehlt es mir an Kenntnissen zu ICAO/IATA, da wir selbst nie nach IATA versenden und hoffe, dass Sie mir hier weiterhelfen können.
Es soll ein Muster eines Gemischs von außerhalb der EU importiert werden, dass laut SDS unter UN3334 Aviation regulated liquid, n.o.s. fällt. Für die anderen Verkehrsträger ist das Produkt nicht reguliert.
Meine Frage ist folgende: Müssen Kennzeichnung und Bezettelung nach IATA am europäischen Flughafen vor dem Weitertransport auf der Straße entfernt werden, da es im Sinne des ADR kein Gefahrgut ist?
Für dem umgekehrten Fall, dass ein Gut gemäß ICAO/IATA nicht gefährlich ist, nach ADR aber schon, und natürlich für den Fall, dass es für beide Verkehrsträger zu kennzeichen wäre, ist die Vorschrift in 1.1.4.2. ja sehr deutlich. Aber für diesen speziellen Fall habe ich keine Antwort in der Vorschrift gefunden.