Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3
[Re: Skypainter]
#27803
21.11.2019 13:09
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Hank
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Danke. Zu den ersten beiden Angaben muss ich nochmal nachfragen. In der Prüfzusammenfassung müssen wir also
a) den Hersteller bzw. Produzenten der Batterie/Zelle aufführen. Rein rechtlich sind wir ja der Hersteller des Produktes. Also am besten beide Angaben: den Fertigungsbetrieb der Batterie, der auch im Prüfbereicht genannt ist, und wir. Der Produzent, der die Batterie z.B. in die Fernbedienung packt oder in das Endprodukt einbaut, kann aber außen vor bleiben? Manchmal gibt es auch 2 Produzenten, der eine fertigt z.B. Platinen und verlötet den Akku, der zweite Produzent baut das Ganze in ein Gehäuse und verkauft es uns.
b) Kontaktinformationen des chinesischen Batterieproduzenten wären ziemlich sinnlos, oder? Zu diesem haben wir keine Geschäftsbeziehung. Wenn z.B. Knopfzellen von Panasonic verwendet werden, wäre das der Ansprechpartner?
Zuletzt bearbeitet von Hank; 21.11.2019 13:12.
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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3
[Re: Hank]
#27806
21.11.2019 14:36
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Skypainter
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Hallo Hank,
das ist wieder eine zweischneidige Frage.
Gefordert ist der Zellen- oder Batterie- oder Produkthersteller, soweit zutreffend. Wenn du also die Prüfzusammenfassung erstellst, dann reichen die Angaben deiner Firma als Hersteller, solange sie vollständig sind. Allerdings sollte dann im Falle eines Unfalls auch klar sein, an wen sich die Versicherung wenden wird. Wenn ihr die Batterien "weiterverarbeitet", also ins Produkt einlegen, einbauen etc dann musst du deine Namen angeben. Dann sind die Angaben des Herstellers obsolet. Aber sicherheitshalber sollten alle Testberichte vorliegen.
Und einen guten Tipp von meiner Seite. Da ich der chinesischen Sprache mächtig bin, habe ich einige Testberichte selbst übersetzt und mit den englischen Originalversionen verglichen. Manche Übersetzungen sind eher dem Bereich Gebrüder Grimm zuzuordnen. Wenn chinesisch drin steht, Test nach UN-Handbuch 38.3 2.Ausgabe und die englische Übersetzung bestätigt, dass die Revision 3 als Maßstab genommen wurde, dann hat das schon eine betrügerische Grundlage.
Im normalen Versandbetrieb besteht da keine Kontrollpflicht (wie schon früher mal erläutert). Aber als Produkthersteller, der in der Prüfzusammenfassung aufgeführt ist, würde ich ein Übersetzungsbüro zur Verifizierung beauftragen.
Gruß Skypainter
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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3
[Re: Skypainter]
#27808
21.11.2019 15:34
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Hank
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Hallo Skypainter, super, danke. Das hilft mir schon mal weiter. Die Verantwortung als rechtlicher Hersteller haben wir sowieso, und dazu stehen wir. Die UN38.3 Tests liegen uns original 2-sprachig vor und sind meistens von bekannten Testinstituten . Es sind keine Übersetzungen.
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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3
[Re: Hank]
#27811
21.11.2019 18:10
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Skypainter
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Die UN38.3 Tests liegen uns original 2-sprachig vor und sind meistens von bekannten Testinstituten . Es sind keine Übersetzungen. Hallo Hank, ich habe lange genug in China gelebt. Die "offiziellen" 2-sprachigen Blätter sind oft das Papier nicht wert, auf denen sie gedruckt sind. Für den Normalgebrauch sehe ich da keine weiteren Probleme, aber wenn ihr als Hersteller in die Haftung geht, empfehle ich eine zertifizierte Übersetzung.
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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3
[Re: Skypainter]
#27839
26.11.2019 18:52
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Nico
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So nun geht es so richtig schön mit der Unsicherheit los. Habe eben ein Mail von einem Kursteilnehmer erhalten, der mich um Hilfe gebeten hat. Sein Kunde verlangt nun, dass jeder Sendung eine Prüfzusammenfassung beigelegt wird, da so die neue Regelung in ADR und IATA-DGR sein. Mein Kunde konnte nun nichts in der IATA finden und hat mich daher angeschrieben.
ich habe jetzt nochmal seitens IATA alles durchforstet und folgenden Hinweis gefunden, indem sogar extra darauf hingewiesen wird, dass nicht jeder Sendung eine Papierkopie beigelegt werden soll: „Note: The requirement is for the manufacturer and subsequent distributors to make this test summary available. There are numerous ways this can be achieved, such as by listing the applicable summary document on the company website. There is no expectation for the shipper/distributor to provide paper copies with each consignment containing lithium batteries. The supply chain are encouraged to make use of technology to facilitate the availability of the test summary.“
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3
[Re: Nico]
#27841
26.11.2019 19:08
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M.A.T.
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Hallo, Nico, typischer Fall von "Nichtzuendegelesenaberichhabedassogehört". Die Zusammenfassung muß verfügbar sein, aber nicht die Sendung begleiten. Viel Erfolg bei der Kundenerziehung! Schöner Gruß M.A.T.
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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3
[Re: M.A.T.]
#27842
26.11.2019 19:17
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Skypainter
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Hallo Nico, das Ganze ist leider nicht aus der reinen IATA Regulierung zu beantworten. Bei uns ist es folgendermaßen geregelt:
1. die Prüfzusammenfassung muss nicht die Sendung begleiten 2. die Prüfzusammenfassung muss uns auf welche Art auch immer zur Kontrolle zugänglich gemacht werden.
Denn fast alle Speditionen haben auch für den Lufttransport im Vor- und Zulauf einen Straßentransport in D abzuwickeln. Und da ist die GGVSEB sehr deutlich.
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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3
[Re: Skypainter]
#27845
27.11.2019 14:23
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Nico
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Hallo Nico, das Ganze ist leider nicht aus der reinen IATA Regulierung zu beantworten. Bei uns ist es folgendermaßen geregelt:
1. die Prüfzusammenfassung muss nicht die Sendung begleiten 2. die Prüfzusammenfassung muss uns auf welche Art auch immer zur Kontrolle zugänglich gemacht werden.
Denn fast alle Speditionen haben auch für den Lufttransport im Vor- und Zulauf einen Straßentransport in D abzuwickeln. Und da ist die GGVSEB sehr deutlich. Hallo Sky, bitte mich nicht falsch verstehen. Ich weiß natürlich das sich nicht rein nach IATA argumentieren kann  In der IATA finde ich nur etwas mehr input als im ADR, wo ich ja weder weiterführende INformationen zum "Vertreiber" noch sonst was finden kann. Es ist halt jetzt für alle etwas schwierig und teils unsicher wie es nun weitergehen kann / soll. Wäre es denn für euch ok, wenn der Versender auf seiner Rechnung oder so eine Homepage angibt auf der man die Prüfzusammenfassung online jederzeit einsehen kann? Wäre ja für den Praxisbetrieb auch nicht sehr praktisch? lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3
[Re: Nico]
#27857
27.11.2019 21:11
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In der IATA finde ich nur etwas mehr input als im ADR, wo ich ja weder weiterführende INformationen zum "Vertreiber" noch sonst was finden kann. Es ist halt jetzt für alle etwas schwierig und teils unsicher wie es nun weitergehen kann / soll.
Hi Nico, prinzipiell stimme ich dir da zu. Allerdings nicht ohne gleich etwas dagegen zu argumentieren. Die weiterführenden Informationen gelten in ihrer Definition in der Luftfracht. Im Strassenverkehr sind diese Definitionen "unwirksam" (bitte die Anführungszeichen beachten), denn dann bekomme ich garantiert folgende Worte zu hören: "Wo steht das im ADR oder der GGVSEB geschrieben?" Wäre es denn für euch ok, wenn der Versender auf seiner Rechnung oder so eine Homepage angibt auf der man die Prüfzusammenfassung online jederzeit einsehen kann? Wäre ja für den Praxisbetrieb auch nicht sehr praktisch? Nein, denn die Rechnung bekommen wir ja u.U. gar nicht zu sehen. (Außer bei Zollangelegenheiten). Ich gebe zu, die gesamte Regelung ist am grünen Tisch konstruiert worden. Absender - Beförderer - Empfänger. Der reale Speditionsbetrieb ist damit nicht abgebildet und bereitet nur Probleme. Beispiel: Wir haben einen Transport von Graz nach München. Wir organisieren den Transport, sehen weder Ware noch Transportpapiere. Müssen aber sicherstellen, dass wir nur erlaubte Gefahrgüter dem Beförderer anbieten. Und das u.U. innerhalb weniger Stunden. Im Augenblick sind wir auf dem Weg, jede Lieferung mit den entsprechenden UN-Nummern bzw. den entsprechenden Aufklebern auf der Ware zu stoppen und die Prüfzusammenfassung zu kontrollieren. Danach erfolgt die Freigabe. Ich hoffe, ich finde bis zum 01.01. noch eine andere Möglichkeit. Mir geht es weniger um die Prüfzusammenfassung an und für sich. Mir geht es darum, dass seit 2019 Lithiumbatterien ohne Prüfzusammenfassung vom Transport ausgeschlossen sind. Und die 1500 € Bußgeld in D sind nur das Zünglein an der Waage. Viel schwerer wiegt die Zuverlässigkeit. Lass dich 2-3 mal mit nicht zugelassenem Gefahrgut auf der Strasse erwischen und dann gehen zumindest für den Transport von Gefahrgut in der Firma die Rolläden zu. Gruß Skypainter
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Re: Prüfzusammenfassung für Tests nach UN 38.3
[Re: Skypainter]
#27865
28.11.2019 20:19
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Nico
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Hallo Nico, das Ganze ist leider nicht aus der reinen IATA Regulierung zu beantworten. Bei uns ist es folgendermaßen geregelt:
1. die Prüfzusammenfassung muss nicht die Sendung begleiten 2. die Prüfzusammenfassung muss uns auf welche Art auch immer zur Kontrolle zugänglich gemacht werden.
Denn fast alle Speditionen haben auch für den Lufttransport im Vor- und Zulauf einen Straßentransport in D abzuwickeln. Und da ist die GGVSEB sehr deutlich. Hallo Sky, Jetzt irritierst du mich. Wenn das das Dokument nicht der send7ng beigelegt wird und ein Hinweis auf der rechn7ng nicht ausreicht, welche Möglichkeit gibt es noch? Gruß aus Fulda  Lg nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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