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Beachtung CV36 bei Gasflaschen in Kisten #27850 27.11.2019 16:30
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Uwe73 Offline OP
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Hallo zusammen,

wir haben von einem Lieferanten Gasflaschen UN1954 verdichtetes Gas, entzündbar, Klasse2.1 erhalten. Laut Anforderung sollen diese in Kisten verpackt werden.
Nun haben wir in der Praxis jeweils die Kisten auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit zwei Löchern (Durchmesser 10 cm) + Deckel(Lüftungschlitze) versehen.

Wir haben hier die CV36 als Grundlage genutzt. Diese zielt jedoch auch das Fahrzeug/den Container ab, nicht auf die Verpackung.

Mir fehlt jedoch explizit für die Verpackung der rechtlich notwendige Nachweis. Könnt ihr bitte unterstützen.

Oder ist das Thema eher im Arbeitsschutz angesiedelt ?


Vielen Dank
Uwe73

Re: Beachtung CV36 bei Gasflaschen in Kisten [Re: Uwe73] #27851 27.11.2019 16:43
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Uwe73,

Du hast vollkommen recht, die CV 36 bezieht sich als Sondervorschrift für die Beförderung ausschließlich auf das verwendete Fahrzeug.
Was die Verpackung angeht, mußt Du bitte die Verpackungsanweisung P200 in UA 4.1.4.1 ADR anschauen. Das ist die der UN 1954 zugeordnete Verpackungsvorschrift.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: Beachtung CV36 bei Gasflaschen in Kisten [Re: Jacob Madsen] #27853 27.11.2019 17:21
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Uwe73 Offline OP
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Hallo Jacob Madsen,

vielen Dank für deine schnelle Antwort. In der P200 konnte ich keine zusätzliche Anforderung finden, die eine besondere Vorgehensweise bei der Verpackung in Kisten erfordert.

Werde hier Arbeitsschutzrechtl. noch mal prüfen...

LG und einen schönen Tag noch
Uwe73

Re: Beachtung CV36 bei Gasflaschen in Kisten [Re: Uwe73] #27859 28.11.2019 09:16
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aw_ Offline
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Moin,
- Druckgefäße sind nach Kapitel 6.2 herzustellen und zu prüfen. Verpackt man wiederum diese Druckgefäße wäre das dann höchstens eine Umverpackung.
- Bei nicht nachfüllbaren Druckgefäßen ist eine Außenverpackung, wie eine Kiste oder ein Verschlag oder Tray mit Folie zu verwenden.

Da beides (Umverpackung oder möglicher Verschlag) keine komplett verschlossene Oberfläche verlangt, wäre Deine belüftete (Um)Verpackung zulässig, was aber -wie bereits erwähnt- nichts mit der CV36 zu tun hat, da diese sich auf die Beförderungseinheit bzw. Container bezieht.
gruss..aw

Re: Beachtung CV36 bei Gasflaschen in Kisten [Re: aw_] #27886 03.12.2019 08:41
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Uwe73 Offline OP
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Hallo aw_

vielen Dank für deine Ausführungen, gerade im Bezug auf die Verpackung.

Viele Grüße
Uwe73


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