Hallo BeSaFo,
Der korrekte Proper Shipping Name für ein Packstück ist
"UN 3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (Name des gefährlichen Stoffes)"
[/b]
damit liegst Du richtig. So gehört der PSN auf das Versandstück. (5.2.1.1 IMDG)
In die IMO-Erklärung gehört die Ergänzung "marine pollutant" zu den Ergänzungen zum richtigen technischen Namen. (5.4.1.4.3.5 IMDG)
Einschränkung: nicht das "marine pollutant" gehört in die Klammern auf der IMO-Erklärung, sondern der richtige technische Name muss durch den anerkannten chemischen Namen
des Meeresschadstoffs ergänzt werden. Man muss in der Klammer also die Chemikalie/n angeben, die das Gut zum Meeresschadstoff machen.
Das ist bei UN3082 schwer zu verstehen, dass diese Ware ja nur umweltgefährdend/ Meeresschadstoff ist und keine anderen Gefahrenauslöser hat.
Anderes Beispiel: entzündliche Flüssigkeit, ich erfinde einfach mal was, auch wenn das chemisch gesehen bestimmt Quatsch ist:
UN 1993 Flammable liquid, n.o.s. (Ethanol, n-Butanol), 3, II
In diesem Produkt ist aber noch Zinkoxid enthalten, weswegen die Ware umweltgefährdend ist
nach ADR würde man schreiben: UN 1993 Entzündbarer flüssiger Stoff n.a.g. (Ethanol, n-Butanol), 3, II, umweltgefährdend (wir fahren nicht durch Tunnel, deswegen kein Tunnelcode ;-) )
nach IMDG-Code: UN 1993 Flammable liquid, n.o.s. (Ethanol, n-Butanol, [b]zinc oxide), 3, II, marine pollutant
--> hier taucht also plötzlich der marine-pollutant-Auslöser zusätzlich auf
Sowas finden wir auch bei Gattungseintragungen, z. B. UN1133 Klebstoffe
ADR: UN 1133 Klebstoffe, 3, II, umweltgefährdend
IMDG-Code UN 1133 Adhesives (hydroxy-blabla-isolat), 3, II, marine pollutant
--> auch hier plötzlich ein Gefahrenauslöser in Klammern, obwohl es gar keine n.a.g.-Eintragung ist aber marine pollutant im Seeverkehr