Hallo Chris,
Also bei einem giftigen Stoff, der "nur" über die Haut (dermal) oder bei Verschlucken (oral) giftig wirkt lasse ich mir das verdünnen bis es nicht mehr giftig ist (gem. ADR) noch einreden, sollte aber erst mal ein schlaues Kerlchen nachweisen (Laborant).
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Aber wie ist es bei einem Stoff, der über Ausdünstungen (inhalation) giftig wirkt? Den kann ich ja verdünnen bis fast nichts mehr von dem giftigen Reinstoff da ist, aber der letzte Rest ist halt immer noch giftig wirkend. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> oder nicht?
Wäre auch eine Überlegung wert.
Bei meinem Beispiel kann ich mir auch vorstellen, dass der Hersteller der Meinung ist, das er an der Klassifizierung des gemisches nichts ändert (gegenüber dem reinen Methanol), um sich Laborkosten zu sparen und nicht jedes erdenkliche Gemisch extra neu einzustufen. Wobei ich niemanden irgendwas in irgend einer Richtung unterstellen will. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Oder es ist einfach so, das sich Wasser und Methanol zwar mischen, aber die Gefahren die vom Wasser ausgehen "brennbar und giftig" nicht mischen lassen <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> mit den Eigenschaften des Methanols <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />